Dies ist eine Diskussion zu Freiwillige "angemessene" Räumungsfrist bei Kündigung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Freiwillige "angemessene" Räumungsfrist bei Kündigung Mal folgenden Fall angenommen: Mieterin M bekommt von ihrem Vermieter V die Kündigung ihrer Wohnung wegen Eigenbedarfs (ausführlich begründet). Da M Bezieherin von ALG II ist und die kommunale Behörde Miete und Nebenkosten bezahlt, sind an die neue Wohnung Höchstgrenzen für Größe und Kosten geknüpft. Auf dem Wohnungsmarkt ist jedoch Mangel an derartigen Wohnungen, so dass M innerhalb der Kündigungsfrist keine Wohnung findet. (Eigentlich möchte sie ja auch nicht aus der Wohnung ausziehen!) M lässt V daher durch ihren Anwalt mitteilen, dass der Auszugstermin lt. Kündigung voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, und bittet um eine „angemessene Räumungsfrist“, die aber nicht genau spezifiziert werden könne. Folgende Fragen hierzu: 1. Welche Folgen hätte eine Zustimmung seitens V zu dieser Räumungsfrist? 2. Würde hiermit die Kündigung womöglich unwirksam, da der Auszugstermin für M ja verstreichen würde? Im Kündigungsschreiben hat V allerdings schon einer Weiterführung des Mietverhältnisses über den Kündigungstermin hinaus widersprochen! 3. Würde die Zustimmung mögliche Fristen einer Räumungsklage hinauszögern – diese kann ja nach Ablauf der Kündigungsfrist erhoben werden – oder kann parallel die Räumungsklage eingeleitet werden? 4. Kann V eigentlich als Privatperson auf das Schreiben des Anwalts von M antworten oder braucht´s hier auch einen Anwalt? Herzlichen Dank an die Jura-Gemeinde vorab. Mandacaru |
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| AW: Freiwillige "angemessene" Räumungsfrist bei Kündigung Er kann selber antworten, sollte das aber an den Anwalt machen, nicht an M
__________________ Zitat:
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| AW: Freiwillige "angemessene" Räumungsfrist bei Kündigung Hi, Zitat:
![]() http://www.brennecke-partner.de/3425...f-der-Mietzeit Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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| AW: Freiwillige "angemessene" Räumungsfrist bei Kündigung Vielen Dank für die Antworten. Ist ja ein Super-Forum hier (mit super-schnellen Mitgliedern)! Respekt. Gruß Mandacaru |
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| AW: Freiwillige "angemessene" Räumungsfrist bei Kündigung Hallo, bei genauem Nachlesen des Links von Ama Dablam stellen sich weitere Fragen: 1. Angenommen, V hat bereits mit der ordentlichen Kündigung einer Verlängerung des Mietverhältnisses über die Kündigungszeit widersprochen, müsste er dann dies noch einmal tun, nachdem er von M erfahren hat, dass es mit dem Auszug wahrscheinlich nicht termingerecht klappt? § 545 BGB enthält ja eine Frist, die beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem V "von der Fortsetzung Kenntnis erhält". Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte V diese ja definitiv noch nicht. 2. Im Link gibt es einen Hinweis darauf, dass M einen Widerspruch seitens V zurückweisen könnte, falls ihm nicht eine Originalvollmacht des Bevollmächtigten von V vorgelegt wird. Was ist eine Originalvollmacht und gilt dies auch umgekehrt (kann V eine Originalvollmacht des Bevollmächtigten von M verlangen)? Danke für eure Antorten Mandacaru |
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| eigenbedarf, kündigung, räumungsfrist, räumungsklage |
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