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Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche

Dies ist eine Diskussion zu Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 15:24
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Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.

Es geht um folgenden fiktiven Sachverhalt. Es wohnen 3 Mietparteien in einem Mietobjekt, die eine gemeinschaftliche Gartennutzung jeder Mietpartei vorsieht.
Nun möchte eine Mietpartei die Gartenfläche als "gewerbliche" Fläche nutzen, z.B. zur Betreuung von Tagespflegekindern (Tagesmutter). Es wurde wohl eine Vereinbarung diesbezüglich mit dem Vermieter gechlossen, ohne dass die anderen Mietparteien einbezogen wurden.
Durch diese Nutzung kommt es für die verbliebenen Mietparteien ja zu gewissen Einschränkungen, ist das also so einfach möglich? Meine ersten Informationen zielen daruf ab, dass der Vermieter dem nicht zustimmen darf, sondern dem sogar entgegenzuwirken hat.

Könnt ihr mir nähere Informationen geben?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 15:25
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AW: Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche

Bitte die Forenregeln lesen und auch danach handeln!

Lg.
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 16:57
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AW: Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche

Wenn durch den Mietvertrag eine gemeinschaftliche Nutzung vorgesehen ist, haben alle Mietparteien zu gleichen Teilen Anspruch auf die Nutzung des Gartens. Demgemäß darf einer Partei nicht eine Nutzung eingeräumt werden, die die Nutzungsmöglichkeiten der anderen Mietparteien beeinträchtigt.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.05.2007, 17:44
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AW: Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche

Inwieweit ist derlei unter "gewerblich" zu verstehen???

Denke mal, das ein-zwei Kinder (ob eigene oder als Tagesmutter) sicherlich verträglich wären, wogegen eine Kinderschar eher weniger einer Familiengröße entspricht!

Insgesamt darf jedenfalls die eigene Nutzung nicht darunter leiden, bzw. eingeschränkt werden.

Vor dem Gedanken einer Mietminderung sollte ein Gespräch Klärung der Positionen schaffen.

Lg.
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