Dies ist eine Diskussion zu Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche ich habe eine Frage und ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Es geht um folgenden fiktiven Sachverhalt. Es wohnen 3 Mietparteien in einem Mietobjekt, die eine gemeinschaftliche Gartennutzung jeder Mietpartei vorsieht. Nun möchte eine Mietpartei die Gartenfläche als "gewerbliche" Fläche nutzen, z.B. zur Betreuung von Tagespflegekindern (Tagesmutter). Es wurde wohl eine Vereinbarung diesbezüglich mit dem Vermieter gechlossen, ohne dass die anderen Mietparteien einbezogen wurden. Durch diese Nutzung kommt es für die verbliebenen Mietparteien ja zu gewissen Einschränkungen, ist das also so einfach möglich? Meine ersten Informationen zielen daruf ab, dass der Vermieter dem nicht zustimmen darf, sondern dem sogar entgegenzuwirken hat. Könnt ihr mir nähere Informationen geben? |
| |||
| AW: Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche Bitte die Forenregeln lesen und auch danach handeln! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche Wenn durch den Mietvertrag eine gemeinschaftliche Nutzung vorgesehen ist, haben alle Mietparteien zu gleichen Teilen Anspruch auf die Nutzung des Gartens. Demgemäß darf einer Partei nicht eine Nutzung eingeräumt werden, die die Nutzungsmöglichkeiten der anderen Mietparteien beeinträchtigt. |
| |||
| AW: Frage zur gewerblichen Nutzung einer Gartenfläche Inwieweit ist derlei unter "gewerblich" zu verstehen??? Denke mal, das ein-zwei Kinder (ob eigene oder als Tagesmutter) sicherlich verträglich wären, wogegen eine Kinderschar eher weniger einer Familiengröße entspricht! Insgesamt darf jedenfalls die eigene Nutzung nicht darunter leiden, bzw. eingeschränkt werden. Vor dem Gedanken einer Mietminderung sollte ein Gespräch Klärung der Positionen schaffen. Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Nutzung von Produkten in einer Werbebotschaft | Medienrecht und Presserecht | 24.06.2009 15:37 |
| Verlust der Gemeinnützigkeit bei Duldung einer gewerblichen Tätigkeit | Vereinsrecht | 26.03.2009 15:54 |
| PATINFO 2009: Informations- und Rechtsfunktion der gewerblichen Schutzrechte in einer globalisierten Wirtschaft | Nachrichten: Wissenschaft | 04.02.2009 12:00 |
| Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche | Immobilienrecht | 01.08.2008 17:14 |
| Teilgewerbliche Nutzung einer Wohnung | Mietrecht | 25.01.2005 10:18 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios