Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Renovierung von Mietwohnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Frage zu Renovierung von Mietwohnung ich habe eine dringende Frage zum Thema Miterecht. Nehmen wir mal folgenden Fall an: Ein Paar hat 2007 eine Mietwohnung bezogen. Bei Übergabe der Wohnung gab es kein Übergabeprotokoll. Die Wohnung war unrenoviert, alle Wände weiß, Das Paar hat bei Einzug gestrichen. Der Vertrag wurde nun zum 31.12.2011 gekündigt. Der Vermieter verlangt, dass alle Wände weiß gestrichen werden müssen, da die Wohnung ja auch weiß übernommen wurde. Beim Einzug hatten wurden alle Wände in einem ganz hellen beige gestrichen. Vor ca. 1 Jahr wurden dann zwei Wände im Wohnzimmer rot gestrichen. Im Mietvertrag (Standard Mietvertrag von Haus und Grund) heißt es unter dem Punkt „Schönheitsreparaturen“ (keine starren Fristen), dass die Wände in einem dem allgemeinen Geschmack entsprechenden Farbton gestrichen werden müssen. Dieser Passus ist handschriftlich durchgestrichen und geändert in „muss wie bei Einzug vorgefunden wieder übergeben werden“. Weil das Paar keinen Streit will, wurde angeboten, die beiden roten Wände weiß zu streichen. Der Vermieter sagte aber nun er hätte neue Interessenten die die rote Wand schön finden. Für die Übergabe hat sich das paar ein Übergabeprotokoll angefertigt, auf dem der Vermieter belegen soll, dass die roten Wände nicht gestrichen werden müssen. Nun zu meinen Fragen: 1) Muss die Wohnung komplett bei Auszug weiß gestrichen werden, oder nur die roten Wände, oder gar nichts? 2) Wie kann das Paar sich verhalten wenn der Vermieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreiben will bzw. nicht bescheinigen möchte, dass die Wände rot bleiben können. Hier könnte ja die Sorge bestehen dass der Vermieter später ankommt und sagt dass Kosten entstehen da die Wände nicht gestrichen wurden.. 3) Was kann das Paar tun wenn die Kaution nicht zurück gezahlt oder nur teilweise zurück gezahlt wird? Vielen Dank Sascha |
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| AW: Frage zu Renovierung von Mietwohnung Zitat:
falls ersteres, wäre damit die gesamte schönheitsreparaturklausel unwirksam. eine farbvorgabe ist nicht erlaubt. Zitat:
die roten wände könnten allerdings als sachbeschädigung gelten und müssen daher in einen "dem allgemeinen geschmack" entsprechenden zustand versetzt werden müssen. Zitat:
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wenn bis dahin nichts kommt, können die mieterinnen mahnen. |
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| AW: Frage zu Renovierung von Mietwohnung Vielen Dank für die schnelle Antwort. Nehmen wir einmal an die Klausel wurde bereits so vorgegeben, das heißt also als dem Paar der Mietvertrag zur Unterschrift vorgelegt wurde war dieser Passus bereits handschriftlich geändert. Im Übrigen, wie kann der Mieter dies denn beweisen, also das es nicht ein Resultat einer Verhandlung war? Ok, also habe ich das richtig verstanden, dass der Vermieter unter Umständen auch noch nach einigen Wochen, wenn bspw. der derzeitge Interessent, dem die roten Wand gefällt, abspringt, ankommen kann und das Streichen dieser Wand verlangen kann? Fällt dieser gesamte Abschnitte denn nicht raus, wenn die Klausel so vorgegeben wurde vom Vermieter? Die anderen Wände sind davon aber nicht betroffen, oder? Gibt es für das Paar andere Möglichkeiten sich abzusichern, wenn der Vermieter das Übergabeprotokoll nicht unterschreibt? Darf der Schlüssel einbehalten werden? Eine Nebenkostenabrechnung gibt es nicht, das Paar hatte Strom und Gas selbst angemeldet, Wasser war in der Miete enthalten. Vielen Dank |
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| AW: Frage zu Renovierung von Mietwohnung Zitat:
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| AW: Frage zu Renovierung von Mietwohnung ok, super, vielen Dank. Letzte Frage: Wenn der Vermieter das Übergabeprotokoll doch unterschreibt und das Zimmer mit der roten Wand als "ohne Mängel" abhakt und unterschreibt, dann ist der Mieter aus seiner Pflicht und kann auch später nicht mehr wg. evtl. Sachbeschädigung zur Pflicht gezogen werden, oder? Auf alle Fälle muss der Vermieter dem Mieter die Gelegenheit geben die roten Wände selbst zu entfernen, oder? Das Paar könnte nämlich Sorge haben dass nach Übergabe der Wohnung und nach Beendigung des Mietvertrages der Vermieter einfach mit einem Maler in die Wohnung geht und dem Mieter die Kosten hierfür von der noch offenen Kaution abzieht. |
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| AW: Frage zu Renovierung von Mietwohnung Zitat:
Zitat:
ist nicht erlaubt. |
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| AW: Frage zu Renovierung von Mietwohnung Durch die Änderung der Renovierungsklausel hat der Vermieter diese gänzlich unwirksam gemacht! Auch die Endrenovierungsklausel ist unwirksam. Allerdings muss der Vermieter die rote Farbe nicht akzeptieren und hat Anspruch auf Schadensersatz. Dem Mieter muss Gelegenheit zur Selbstvornahme eingeräumt werden. Ein Übergabeprotokoll muss niemand unterschreiben. Die Zusage sollte beweisbar sein. Rückbehalt der Schlüssel ist deshalb nicht möglich! Solange diese nicht zurückgegeben sind, gilt die Wohnung als nicht zurückgegeben und der Mieter müsste Nutzungsentschädigung zahlen. Bei Kautionsrückbehalt bleibt leider nur der Rechtsweg.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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