Dies ist eine Diskussion zu Frage zu Räumungsklage innerhalb des Forums Mietrecht
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| Frage zu Räumungsklage folgender fiktiver Fall: In einer Wohnung entsteht ein Wasserschaden an der Decke. Vermieter vermutet, dass es aus der Wohnung darüber kommt. Vermieter will kontrollieren, aber die Mieterin lässt ihn nicht rein. Vermieter stellt das Wasser ab, angeblich um weiteren Schaden zu vermeiden. Mieterin lässt ihn daraufhin zusammen mit einem Installateur rein. Wasserschaden ist tatsächlich aus dieser Wohnung, verursacht durch einen defekten Syphon unter dem Waschbecken. Zwei tage später bekommt die Mieterin eine fristlose Kündigung wegen Vermüllung, Verdreckung und Gefahr von Ungeziefer. Der Vermieter und der Installateur haben lediglich das Bad (das zugegebener Maßen an diesem Tag nicht supersauber war) und den Flur gesehen. Mieterin zieht nicht aus und bekommt 2 Wochen später die Räumungsklage. Sie geht mit Berechtigungsschein zum Anwalt. Dieser tut leider nicht viel, hat bisher nicht einmal eine Klageerwiderung geschrieben. Eines Tages bekommt die Mieterin eine Ladung „zur Erörterung über Prozesskostenhilfe“. Leider ist ihr Anwalt schwer zu erreichen. Folgende Fragen wären zu beantworten: - was passiert an diesem Termin? - Was passiert, wenn die Prozesskostenhilfe abgelehnt wird? Wie kann die Beklagte dann weiter vorgehen? |
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| AW: Frage zu Räumungsklage Die Frage betrifft eher Prozessrecht als Mietrecht - dafür gibt es hier sicher ein besseres Unterforum. In der Sache sieht es mMn gut für den Mieter aus, da der Vermieter sich anscheinend nicht mit einer Abmahnung aufgehalten hat - dieser Umstand dürfte die fristlose Kündigung und damit die Räumungsklage kippen. Daher stehen wohl auch die Chancen auf Prozesskostenhilfe günstig. Mietrechtlich wäre es für den fiktiven Mieter günstig, wenn der Zustand seiner Wohnung protokolliert würde - ein Satz Digitalfotos und ein Zeuge würden wohl genügen. |
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| AW: Frage zu Räumungsklage Das Gericht erörtert ob für den Mieter eine Gewinnmöglichkeit besteht. Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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