Dies ist eine Diskussion zu Frage bezüglich Begehungsrecht des Vermieters innerhalb des Forums Mietrecht
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| Frage bezüglich Begehungsrecht des Vermieters angenommen mieter M wohnt in einem mehrparteienhaus (z.b. studentenheim, wohnanlage, etc) eines tages hängt am schwarzen brett eine mitteilung aus, das demnächst eine wasserzählerablesung stattfinden soll und man sich am so und so vielten bereithalten soll, wenn die leute kommen, alternativ telefonisch einen ersatztermin vereinbaren. so weit so gut. daneben hängt (offensichtlich eine kopie) ein brief, welchen der Vermieter V an das zuständige heizungsunternehmen U schickte und in welchem V dem U die Erlaubnis erteilt, auch in abwesenheit der Mieter die wohnungen mit dem hausmeister zwecks ablesen der zähler zu betreten. M selbst wurde zu keiner zeit nach irgendeinem einverständnis gefragt, von der ganzen aktion erfuhr er lediglich durch den aushang. daher nun meine frage: darf der vermieter einfach so dem U eine erlaubnis zum betreten der wohnungen erteilen, ohne vorher eine derartige erlaubnis des mieters einzuholen? oder könnte man in dem aushang quasi eine frage an den mieter sehen, und das schweigen des mieters dann als stillschweigende einverständniserklährung bezüglich der betretung der wohnung in abwesenheit des mieters betrachten?
__________________ alle angaben ohne gewähr.... wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten. ich mag punkte......... |
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| AW: Frage bezüglich Begehungsrecht des Vermieters Wie muß man sich das Mehrparteienhaus vor stellen ? Hat jede Person ein Zimmer oder eine Wohnung für sich ? Gibt es für diese Wohnung einen Zweitschlüssel beim Hausmeister oder Vermieter ? Wenn ja hat der Mieter zugestimmt, das Vermieter oder Hausmeister einen Zweitschlüssel haben ? |
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| AW: Frage bezüglich Begehungsrecht des Vermieters ok, nehm ma als beispiel n studentenheim mit kleinen appartements, jeweils mit eigener küchenzeile und bad. und wegen schlüssel.... sagen wa hausmeister hat nen schlüssel. (über irgendwelche eventuelle zustimmungen im mietvertrag diesbezüglich hab ich mir ehrlich gesagt keine gedanken gemacht^^)
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| AW: Frage bezüglich Begehungsrecht des Vermieters Dann würde ich mich auf Hausfriedensbruch fest legen. Der Mieter entscheidet wann und wen er in die Wohnung lässt. mehr hier http://www.mieterschutzverein-frankf...Vermieters.pdf "Kann der Vermieter den Mieter zwingen, ihn einzulassen? Nein: Der Vermieter darf das Besichtigungsrecht nicht eigenmächtig, gewaltsam erzwingen. Dies wäre ein Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)." Geändert von Enzian (16.01.2012 um 18:06 Uhr). Grund: Zusatzinfo |
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