Dies ist eine Diskussion zu Formfehler Klage Vermieter=GbR ? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Formfehler Klage Vermieter=GbR ? angenommen, es hat ein Mieter (im Folg. abgek. mit M) seinen Vermieter (abgek. V) verklagt. M mietet keine gewerbl. Räume. V ist einer von insgesamt 4 Personen, die zusammen eine GbR bilden (aktuelle Auskunft Grundbuchamt). Person xy behauptet nun, dass die Klage für ungültig erklärt werden kann, wegen Formfehler, da M alle 4 Personen der GbR namentlich, auf der Klageschrift, hätte nennen müssen. Ist das richtig? Und gibt es noch Fristen innerhalb derer es möglich ist, dass M es noch korrigieren kann? Wie sind die? Für Antwort vielen Dank. mfg de Nees |
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| AW: Formfehler Klage Vermieter=GbR ? Der sicherste Weg wäre es das Passivrubrum gegen die GbR zu erweitern. Ich hatte mal genau dieses Problem und habe es genauso gemacht. Zusätzlich empfiehlt es sich, alle weiteren Gesellschafter auch noch persönlich in Anspruch zu nehmen. Insbesondere wenn es um Zahlungsansprüche geht, aber allein bereits wegen der Kostenfolge. Denn nur dann kann auch in das persönliche Vermögen vollstreckt werden. In welchem Stadium ist die Klage? |
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| AW: Formfehler Klage Vermieter=GbR ? Wie war das noch mit den Forenregeln? ![]() ![]() |
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| AW: Formfehler Klage Vermieter=GbR ? Wo hat er denn gegen die Forenregeln verstoßen? |
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| AW: Formfehler Klage Vermieter=GbR ? >Der sicherste Weg wäre es das Passivrubrum gegen die GbR >zu erweitern. Was heißt das? Rubrum ist klar, aber Passivrubrum? Ich lese raus: GbR nennen und alle Mitglieder namentlich bezeichnen. Wir gehen davon aus, dass es nicht um finanzielle Forderungen geht, sondern um Instandsetzungspflichten. Und ich nehme an, dass das Klageverfahren am 01.12.11 eröffnet wurde. Gibt es unterschiedliche Fristen für Korrekturänderungen bei den Fomalien? Für nochmaliges Antworten vielen DANK! de Nees |
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| AW: Formfehler Klage Vermieter=GbR ? Höchstwarscheinlich würde die Parteierweiterung eh sachdienlich sein, als dass sie einen andernfalls zu gewärtigenden Rechtsstreit verhindert, so dass in diesem fiktiven Fall der Richter die Erweiterung als nicht prozessverlängernd ansehen würde. Sollte aber schnell geschehen. Das Passivrubrum beschreibt die Bezeichnung der Beklagten. Eine Erweiterung auf die GbR und die persönlich haftenden Gesellschafter also wie folgt: Zitat:
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| AW: Formfehler Klage Vermieter=GbR ? Vermieter ist derjenige, der im Mietvertrag als solcher genannt wird. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Vermieter und Eigentümer identisch sind. Da hier der Vermieter verklagt werden soll, muss sich die Klage gegen die im Mietvertrag genannten Vermieter richten. Eher kann da schon eine Klage gegen einen Eigentümer, der nicht als Vermieter aufgetreten ist, unwirksam sein, da mit diesem kein Vertragsverhältnis besteht. Im übrigen haften mehrere Personen auf Vermieterseite ohnehin gesamtschuldnerisch, so dass auch aus diesem Grund die Klage auch gegen nur eine Person auf Vermieterseite gerichtet werden kann. Die Klage ist daher auch dann nicht unwirksam, wenn sie sich fälschlicherweise nur gegen einen der im Mietvertrag genannten Vermieter richtet. In dem Fall wäre es jedoch sinnvoll (nicht zwingend erforderlich), die Klage auf die übrigen Vermieter zu erweitern. Im übrigen wäre es ungewöhnlich, wenn bei einer Personenmehrheit auf Eigentümerseite eine GbR vorliegt. Typischerweise handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft oder ggf. um eine Erbengemeinschaft. In beiden Fällen liegt jedoch keine GbR vor. Es kann zu einem Formfehler führen, wenn man gegen eine GbR klagt, die es gar nicht gibt. |
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