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Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten

Dies ist eine Diskussion zu Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.03.2007, 23:54
Boardneuling
 
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Unhappy Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten

Sehr geehrte Bordmitglieder,

nehmen wir mal diesen fiktiven Fall an, dass Mieter A einen gültigen Mietvertrag mit dem Vermieter hat. Die Miete wird immer pünktlich zum 1.1. überwiesen, auch die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen werden korrekt ausgeführt.

Mieter A, der in einem alten zwei Parteienhaus einzieht ( 2005) bemerkt ein paar Tage nach dem Einzug, das sich brauen Flecken auf der weißen Tapete sichtbar werden. Diese Tapete verkleidet den Schornstein, betroffen sind ein Flur u. zwei Zimmer. Die beschriebenen Flecken kommen da durch, dass Mieter B- mit Genehmigung des Vermieters, sich nachträglich einen Holzofen in die Wohnung gestellt hat. Mieter A zeigt die brauen Flecken mündlich beim Vermieter an, der sich den Schaden anguckt. Längere Zeit passiert nichts, auf Nachfrage von Mieter A kommt ein Maler vorbei u. pinselt die brauen Flecken über. Nach ein paar Tagen kommen die Flecken wieder u. Mieter A meldet sich wieder beim Vermieter. Es vergehen ein paar Monate u. der Mieter fragte im Juli 2006 schriftlich an- mit Fotos der betroffenen Bereiche, wann der Schaden behoben wird. Der Vermieter teilt mit, dass er ein Edelstahlrohr in den Schornstein rein machen will, bis dahin muss der Mieter mit den Flecken leben, das Rohr solle Ende August 2006 kommen. Im September 2006 wird ein Edelstahlrohr in den Schornstein eingeführt. Der Maler kommt wieder u. pinselt die brauen Flecken wieder über. Die Flecken sind kurzfristig weg, kommen aber nach ein paar Wochen wieder zum Vorschein. Bei einem Telefonat mit dem Vermieter wird Mieter A wieder vertröstet. Am 6.2.07 teilt Mieter A wieder schriftlich dem Vermieter mit, das die Flecken immer noch da sind- diesmal ohne Fotos. Der Vermieter kommt darauf hin zum Mietshaus u. guckt sich den Schornstein an der Stelle am Durchbruch zum Dach hin an u. findet zwei undichte Stellen. Die werden provisorisch von einer Firma zugemacht. Nach Aussage vom Vermieter sollen die feuchten Stellen am Schornstein erstmal abtrocknen, dann würden auch bald die betroffenen Tapetenpartien ausgetauscht. Mittlerweile ist ein Monat ohne das was passiert ist vergangen.

Hier die Fragen:
1. Ab wann kann Mieter A eine Mietminderung machen und in welcher Höhe ( die Flecken sind nicht gesundheitsschädlich, sehen einfach sehr unpassend aus )??

2. Mietminderung auch Rückwirkend (2005) möglich??

3. Ab wie viel Tagen des Wartens darf der Mieter A auf Kosten des Vermieters den Schaden durch eine Firma beseitigen lassen?

4. Darf Mieter A die Nebenkostenbegleichung für 2006 solange zurückhalten, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist??


Weitere Situation:

Der Vermieter will an das alte Haus anbauen u. gleichzeitig u.a. eine neue Isolierungsschicht runter rum um das alte Haus anbringen lassen. Der VM hat dem Mieter A bei der Übergabe der Betriebskosten mündlich mitgeteilt, das Mieter A sich so zu ca. Mai 07 eine neue Wohnung suchen sollte, da zu dieser Zeit die Bauarbeiten anfangen würden. Da in seiner Wohnung ein Durchbruch erfolgt, würde es zu Behinderungen in der Bauphase kommen. Des Weiteren teilte der VM mit, das Mieter A gerne weiter in der dann wesentlich größeren Wohnung leben könnte, aber nur für ein bis zwei Monate, da er dann die Wohnung für Eigenbedarf kündigen würde, seine Tochter solle dann in die Wohnung dann rein.

Fragen:
1. Ab wann kann Mieter A Mietminderung gelten machen, wenn die Bauarbeiten anfangen sollten.

2. Im BGB § 554 Abs 3, 1 Satz steht, das der Vermieter den Baubeginn dem Mieter A drei Monate schriftlich vorher anzeigen muss. Ist das so weit noch Gesetz, gibt es andere Grundlagen??

3. Kann der Mieter einen Baustopp erwirken, wenn der Vermieter seine Fristen ihm gegenüber nicht eingehalten hat??



Vielen Dank für Eure Tipps im Voraus. Ist ein recht schwere Aufgabe, die ich als Rechts (Lusche) Laie, nicht so richtig beantwortet kriege selber. Gibt es irgendwo Quellen, wo ich Rechtssprechungen finde zu o.g. Thema??


Mit freundlichen Grüßen
Oerly75
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 18:10
Boardneuling
 
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AW: Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten

Zitat:
Zitat von Oerly75
guckt sich den Schornstein an der Stelle am Durchbruch zum Dach hin an u. findet zwei undichte Stellen. Die werden provisorisch von einer Firma zugemacht. Nach Aussage vom Vermieter sollen die feuchten Stellen am Schornstein erstmal abtrocknen, dann würden auch bald die betroffenen Tapetenpartien ausgetauscht. Mittlerweile ist ein Monat ohne das was passiert ist vergangen.

Hier die Fragen:
1. Ab wann kann Mieter A eine Mietminderung machen und in welcher Höhe ( die Flecken sind nicht gesundheitsschädlich


Ähmm... Schimmelflecken sind sehr wohl gesundheitsschädlich. Zumal das auf der Tapete ja nur die Spitze des Eisbergs ist.


Guten Abend Herr Goldbart,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Flecken sind eine braune Suppe, die sich aus dem Schornstein rausdrückt, diese Flüssigkeit muss sich erst durch alten Rotklinker seinen Weg bahnen. Laut Vorgabe kann man von Schimmel ist hier nicht wirklich zu sprechen.

Wie sieht es mit den anderen Fragen aus, hätten Sie od. auch andere Bordteilnehmer ein paar Tips für mich??

MFG
Oerly75
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2007, 20:57
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AW: Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten

Zitat:
Wo Feuchtigkeit ist, bildet sich bald mal Schimmel. Die ursprüngliche SV-Beschreibung
"Der Maler kommt wieder u. pinselt die brauen Flecken wieder über. Die Flecken sind kurzfristig weg, kommen aber nach ein paar Wochen wieder zum Vorschein."
klingt auch typisch nach Schimmelbildung, der wächst nämlich schön langsam nach. Wären die Flecken von der braunen Flüssigkeit selbst, würden sie wohl erheblich schneller sichtbar werden.
Für die juristische Beurteilung des Falles muss ich auf die angehenden Juristen hier verweisen.
Allerdings ist der Schimmel-Tip auch schon ein juristischer Tip, denn für Schimmel in der Wohnung gibt's Mietabzugs-Tabellen...

Für die juristische Beurteilung des Falles muss ich auf die angehenden Juristen hier verweisen.
Allerdings ist der Schimmel-Tip auch schon ein juristischer Tip, denn für Schimmel in der Wohnung gibt's Mietabzugs-Tabellen
Diese braune Suppe kenne ich vom sehen auch von Bekannten. Die haben das selbe Problem mit dem Schornstein, die rötliche Suppe ist sehr resisten gegen alle Arten von weißer Farbe. Da hilft nur ein Austausch der betroffenden Partien u. evnt. muss der Putz auch runter.

Wenn die angehenden Juristen mir helfen könnten, dann wäre ich ihnen sehr dankbar.

Grüße
Oerly75
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  #4 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 17:54
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AW: Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten

Zwar ist der Beitrag schon mehr als ein alter Hut. Es brennt mir jedoch in den Fingern hier anzumerken, dass es sich nicht um Schimmelpilzbildung handelt, sondern zu 100% Wahrscheinlichkeit um Undichtigkeiten am Schornstein herum. Manche Leute haben einen regelrechten Schimmelwahn. :-((
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  #5 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 19:48
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AW: Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten

Diese Art von Flecken kennt man unter dem Begriff Versottung und entstehen im inneren eines Kamins durch die Verbindung von Wasser, Schwefel und Teer.
Die Richtige Maßnahme mit der neuen Innenverkleidung (Stahlrohr) ist schon eingeleitet.

Eigentlich wollte ich nur sagen, dass es sich nicht um Schimmel handelt.

Suchmaschine - Versottung - und alle Wissbegierigen sind glücklich.
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  #6 (permalink)  
Alt 05.04.2008, 00:06
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AW: Flecken in Mietwohnung, Bauarbeiten an Mietwohnung, Nebenkosten

Zunächst ist den Auffassungen von Vico und Senior zuzustimmen.
Zitat:
Zitat von Oerly75
Hier die Fragen:
1. Ab wann kann Mieter A eine Mietminderung machen und in welcher Höhe ( die Flecken sind nicht gesundheitsschädlich, sehen einfach sehr unpassend aus )??

2. Mietminderung auch Rückwirkend (2005) möglich??

3. Ab wie viel Tagen des Wartens darf der Mieter A auf Kosten des Vermieters den Schaden durch eine Firma beseitigen lassen?
Dem Mieter steht ein Minderungsrecht schon deshalb nicht zu, weil die beschriebenen braunen Flecken über eine bloße optische Beeinträchtigung hinaus, die Gebrauchsfähigkeit der Mietsache zumindest nicht erheblich beeinträchtigen.
Da die Rechtsfolgen in § 536a BGB nicht davon abhängen, ob der Mangel erheblich ist, ist der Vermieter
zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung aufzufordern. Verstreicht die Frist, erwächst dem Mieter ein Selbstbeseitigungsrecht nach Maßgabe des Absatzes II Nr. 1 der genannten Vorschrift, was bedeutet, daß der Mieter den Mangel selbst beseitigen lassen kann. Die erforderlichen Aufwendungen hat ihm der Vermieter zu erstatten.

Zitat:
Zitat von Oerly75
4. Darf Mieter A die Nebenkostenbegleichung für 2006 solange zurückhalten, bis der Vermieter seiner Pflicht nachgekommen ist??
Ein ZbR steht dem Mieter nicht zu.


Zitat:
Zitat von Oerly
Weitere Situation:

Der Vermieter will an das alte Haus anbauen u. gleichzeitig u.a. eine neue Isolierungsschicht runter rum um das alte Haus anbringen lassen. Der VM hat dem Mieter A bei der Übergabe der Betriebskosten mündlich mitgeteilt, das Mieter A sich so zu ca. Mai 07 eine neue Wohnung suchen sollte, da zu dieser Zeit die Bauarbeiten anfangen würden. Da in seiner Wohnung ein Durchbruch erfolgt, würde es zu Behinderungen in der Bauphase kommen. Des Weiteren teilte der VM mit, das Mieter A gerne weiter in der dann wesentlich größeren Wohnung leben könnte, aber nur für ein bis zwei Monate, da er dann die Wohnung für Eigenbedarf kündigen würde, seine Tochter solle dann in die Wohnung dann rein.

Fragen:
1. Ab wann kann Mieter A Mietminderung gelten machen, wenn die Bauarbeiten anfangen sollten.
Mit Enstehen des nicht unerheblichen Mangels entsteht grundsätzlich das Minderungsrecht.

Zitat:
Zitat von Oerly75
2. Im BGB § 554 Abs 3, 1 Satz steht, das der Vermieter den Baubeginn dem Mieter A drei Monate schriftlich vorher anzeigen muss. Ist das so weit noch Gesetz, gibt es andere Grundlagen??
Diese Grundlage gilt nach wie und reicht aus.

Zitat:
Zitat von Oerly75
3. Kann der Mieter einen Baustopp erwirken, wenn der Vermieter seine Fristen ihm gegenüber nicht eingehalten hat??
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Mitteilungspflichten in § 554 I BGB begründet die Fälligkeit der Duldungspflicht des Mieters der Baumaßnahme.
Umgekehr bedeutet dies, daß bei verstoß gegen die Mitteilungspflichten der Mieter nicht verpflichtet ist, die Maßnahmen zu dulden.
Ihm stehen vielmehr die üblichen Abwehr- und Sanktionsmöglichkeiten zu Gebote.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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