Dies ist eine Diskussion zu fiktive Studenten mit fiktiven Problemen innerhalb des Forums Mietrecht
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| fiktive Studenten mit fiktiven Problemen in folgender Situation leben 4 Studenten seit angenommen 1 1/2 Jahren mit einem unbefristeten, nur den gesetzlichen Kündigungsgründen unterworfenem Mietvertrag, zusammen. Wir nehmen ebenfalls an, dass alle 4 Studenten Hauptmieter sind. Wenn den Studenten nun gekündigt wird, wie kann sich wer vor einem Anwalt vertreten ? Wenn Person A nun wissen wöllte, ob eine Kündigung Rechtens ist und diese überprüfen lassen mag, kann er dies allein in seinem Namen tun ? Wenn ein Anwalt in diesem Fall verlangen würde, dass alle Hauptmieter (die in dem Vertrag eingetragen sind) sich mitbeteiligen müssen, wäre dies Rechtens ? Bitte um eine konkrete Stellungnahmen, was ihr von dieser fiktiven Situation haltet. Gruß |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Zitat: Würden alle der Einschaltung eines RAs zustimmen, so könnten aber die Kosten geteilt werden. PS: Der Titel ist übrigens absolut nichtssagend und daher Müll.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen, könnte sich auch erst einmal der Gang zum Mieterschutzbund lohnen. Auch wenn der Mietvertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen beinhaltet: eine Kündigung von Seiten des Vermieters ist nur in ganz bestimmten Fällen überhaupt möglich. |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Ein Vermieter kann jederzeit einen Mietvertrag fristgerecht kündigen. Alle 4 Hauptmieter haften zwar gesamtschuldnerisch, d.H. der Vermieter kann sich jeden der vier herauspicken, und dieser muss im Zweifel für die anderen drei mitbezahlen, aber daraus würde ich nicht zwingend ableiten, daß die 4 Hauptmieter eine GbR bilden. |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Zitat:
Dieser gemeinsame Zweck hat zur Folge, dass die WG-Bewohner einen Gesellschaftsvertrag schließen und die WG damit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts iSd § 705 BGB ist. Es gibt hierzu zahlreiche BGH-Entscheidungen.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Es könnte auch einen Versuch wert sein, ein Beispiel einer Kündigungsbegründung hier einzustellen - das könnten wir diskutieren - kostenlos! |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Zitat:
Richtig ist: - Ein Vermieter benötigt ausnahmslos einen Kündigungsgrund, der den gesetzlichen Bestimmung entspricht - Die Kündigung muss allen im Mietvertrag genannten Mietern zugehen, sonst ist die Kündigung unwirksam - Die 4 Hauptmieter bilden eine GbR |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Zitat:
- Die Kündigung muss grundsätzlich allen im Mietvertrag genannten Mietern zugehen, sonst ist die Kündigung unwirksam. Eine Ausnahme hiervon ist die GbR, bei der es genügt, dass die Kündigung einem der GbR-Gesellschafter zugeht (so also auch bei einer WG). Zum Rest volle Zustimmung. |
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| AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen Ich glaube Ron meinte eher Folgendes: Die Kündigung kann einem der Gesellschafter übergeben werden, er ist insofern Empfangsbote/-vertreter, aber Adressat der Kündigung muss jeder einzelne Mieter sein.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| anwaltskosten, hauptmieter, kündigung, mietrecht |
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