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fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Dies ist eine Diskussion zu fiktive Studenten mit fiktiven Problemen innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 17:34
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fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Sehr geehrte Leser und Schreiber,
in folgender Situation leben 4 Studenten seit angenommen 1 1/2 Jahren mit einem unbefristeten, nur den gesetzlichen Kündigungsgründen unterworfenem Mietvertrag, zusammen.
Wir nehmen ebenfalls an, dass alle 4 Studenten Hauptmieter sind.
Wenn den Studenten nun gekündigt wird, wie kann sich wer vor einem Anwalt vertreten ? Wenn Person A nun wissen wöllte, ob eine Kündigung Rechtens ist und diese überprüfen lassen mag, kann er dies allein in seinem Namen tun ?
Wenn ein Anwalt in diesem Fall verlangen würde, dass alle Hauptmieter (die in dem Vertrag eingetragen sind) sich mitbeteiligen müssen, wäre dies Rechtens ?

Bitte um eine konkrete Stellungnahmen, was ihr von dieser fiktiven Situation haltet.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 17:47
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AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Zitat:
Zitat von nemris Beitrag anzeigen
Wenn Person A nun wissen wöllte, ob eine Kündigung Rechtens ist und diese überprüfen lassen mag, kann er dies allein in seinem Namen tun ?
Selbstverständlich. Die vier Studenten sind zwar eine GbR, aber A kann sich als Gesellschafter alleine anwaltlich vertreten lassen. Im Endeffekt hilft er damit allen anderen, wenn er seine "Erkenntnisse" dann weitergibt.

Würden alle der Einschaltung eines RAs zustimmen, so könnten aber die Kosten geteilt werden.


PS: Der Titel ist übrigens absolut nichtssagend und daher Müll.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 17:50
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AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen, könnte sich auch erst einmal der Gang zum Mieterschutzbund lohnen.
Auch wenn der Mietvertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen beinhaltet: eine Kündigung von Seiten des Vermieters ist nur in ganz bestimmten Fällen überhaupt möglich.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 17:55
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AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Ein Vermieter kann jederzeit einen Mietvertrag fristgerecht kündigen. Alle 4 Hauptmieter haften zwar gesamtschuldnerisch, d.H. der Vermieter kann sich jeden der vier herauspicken, und dieser muss im Zweifel für die anderen drei mitbezahlen, aber daraus würde ich nicht zwingend ableiten, daß die 4 Hauptmieter eine GbR bilden.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 18:00
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AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Zitat:
Zitat von Cloakmaster Beitrag anzeigen
..., aber daraus würde ich nicht zwingend ableiten, daß die 4 Hauptmieter eine GbR bilden.
Eine Wohngemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Personen, um durch gemeinsames Wohnen und Wirtschaften Kosten zu sparen.
Dieser gemeinsame Zweck hat zur Folge, dass die WG-Bewohner einen Gesellschaftsvertrag schließen und die WG damit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts iSd § 705 BGB ist.
Es gibt hierzu zahlreiche BGH-Entscheidungen.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 18:07
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AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Es könnte auch einen Versuch wert sein, ein Beispiel einer Kündigungsbegründung hier einzustellen - das könnten wir diskutieren - kostenlos!
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  #7 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 18:27
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Zitat:
Zitat von Cloakmaster Beitrag anzeigen
Ein Vermieter kann jederzeit einen Mietvertrag fristgerecht kündigen. Alle 4 Hauptmieter haften zwar gesamtschuldnerisch, d.H. der Vermieter kann sich jeden der vier herauspicken, und dieser muss im Zweifel für die anderen drei mitbezahlen, aber daraus würde ich nicht zwingend ableiten, daß die 4 Hauptmieter eine GbR bilden.
Obige Aussage ist absolut unkorrekt!
Richtig ist:

- Ein Vermieter benötigt ausnahmslos einen Kündigungsgrund, der den gesetzlichen Bestimmung entspricht

- Die Kündigung muss allen im Mietvertrag genannten Mietern zugehen, sonst ist die Kündigung unwirksam

- Die 4 Hauptmieter bilden eine GbR
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  #8 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 18:44
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AW: fiktive Studenten mit fiktiven Problemen

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
- Die Kündigung muss allen im Mietvertrag genannten Mietern zugehen, sonst ist die Kündigung unwirksam
Nicht ganz korrekt. Richtig wäre hier:

- Die Kündigung muss grundsätzlich allen im Mietvertrag genannten Mietern zugehen, sonst ist die Kündigung unwirksam. Eine Ausnahme hiervon ist die GbR, bei der es genügt, dass die Kündigung einem der GbR-Gesellschafter zugeht (so also auch bei einer WG).

Zum Rest volle Zustimmung.
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  #9 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 19:07
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Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
Nicht ganz korrekt. Richtig wäre hier:...
Ich glaube Ron meinte eher Folgendes:
Die Kündigung kann einem der Gesellschafter übergeben werden, er ist insofern Empfangsbote/-vertreter, aber Adressat der Kündigung muss jeder einzelne Mieter sein.
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  #10 (permalink)  
Alt 26.03.2012, 19:11
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achso. dann revidiere ich mich und stimme uneingeschränkt zu
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