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Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften fehlen

Dies ist eine Diskussion zu Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften fehlen innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2006, 15:53
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Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften fehlen

Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften
Wenn man ein Ferienhaus mietet wie in der Beschreibung und Vereinbarug steht mit Klimanlage, Waschmaschine etc. und es stellt sich vor Ort raus, das es eigentlich nur eine Wohnung ist und für die Benutzung der Klimanlage noch extra bezahlt werden soll, die Waschmaschine nicht benutzt werden kann.
Kann ich dann den Mietpreis mndern, auch wenn dieser voraus bezahlt wurde.
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Denia


Registrierungsdatum: May 2005
Ort: Anif bei Salzburg
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AW: Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften
Wenn in der Beschreibung eine Waschmaschine steht, dann muss sie auch zur Verfügung stehen.
Aber wenn Klimaanlage und Waschmaschine nur in der Beschreibung stehen, müsste man den genauen Wortlaut kennen, um sagen zu können, ob eine Bezahlung für die Nutzung extra verlangt werden darf oder im Mietpreis als inbegriffen vorausgesetzt werden darf.

Gleiches gilt für Ferienhaus = eine Wohnung, denn ein Ferienhaus kann ja durchaus aus nur einer Wohnung bestehen.

Gruß
Peter


Registrierungsdatum: Aug 2006
Beiträge: 3
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Denia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften
Beschreibung: Ihr Ferienahus 2006. Zur Ausstattung gehört:Waschmaschine, Mikrowelle, Klimaanlage, Liegen mit Auflagen etc. Beide Haushälften bestehn aus je 2 Schlafzimmer, einen Wohnzimmer mit (offenen Kamin) etc. Sie haben einen getrennten Eingang und sind gegneinander gut isoliert.
In der Vereinbarung: Der Gastgeber überlässt sein Ferienhaus in: Anschrift ... unterer/oberer Wohnbereich den o.g. Gästen für den Zeitraum von -bis und die üblichen Preise.
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Denia



AW: Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften
Wenn dieser Wortlaut exakt jener wäre, die einem Buchenden zur Verfügung standen und auch beim Mietpreis keine Einschränkungen stehen, dann verstehe ich: zwei Haushälften stehen mir zur Verfügung samt der genannten Einrichtung und alles zum vereinbarten Preis.

Wie es klingt, war es eine Vermietung von einer Privatperson oder zumindest nicht aus einem Katalog. Da gilt dann das Mietrecht --> bitte dort posten.

Wäre es aus einem Reiseveranstalterkatalog gebucht, dann gilt u. U. das Reiserecht und es wäre u. U. ein Reisemangel. Hier müsste man aber eben die genaue Buchungsunterlage(n) vor Augen haben, um den Fall genau beurteilen zu können (Hinweise auf Preisteile oder -beschreibungen u. ä. m.).

Gruß
Peter



Hallo Peter,

vielen Dank für deine Antworten. Es ist der exakte Wortlaut, keine Einschränkungen beim Mietpreis und ist von einer Privatperson.
Weiterhin wohnten die Eltern der Vermieterin noch in diesen Haus, die sollten noch 4 Tagen abreisen, daraus wurden 8 Tage. In dieser Zeit konnte man sich nicht so frei bewegen. In der Nähe war eine Baustelle da ging es morgens um 7 Uhr schon los mit Kranbetrieb. Von der Strasse konnte auf das Grundstück und den Pool geshen werden.
Kann ich von den Mietpreis was zurückverlangen?


Grüsse
Denia



Denn Lärmbelästigung als Mangel kennt nur das Reiserecht. Bei Mieten - z. B. Erdgeschosswohnung in einer Stadt an einer befahrenen Straße - wird ja keine Erholung sozusagen versprochen (ausgenommen, es wurde extra versprochen).

Gruß
Peter
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2006, 16:56
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AW: Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften fehlen

In der Beschreibung steht Pool und Garten sind geeignet für alle in beiden Haushälften und sie bieten alle Voraussetzungen um zu toben, zu spielen und sich richtig wohl zu fühlen.
Ist den überhaupt eine Minderung möglich, abgesehen von der Lärmbelästigung den die zugesicherten Eigenschaften fehlten ja ?

Grüsse
Denia
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2006, 17:30
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AW: Ferienhaus zugesicherte Eigenschaften fehlen

So wie beschrieben sind Waschmaschine und Klimaanlage im Preis enthalten.
Ansonsten müsste stehen: gegen Gebühr sind .....zu benutzen.

Und wenn ich 2 Haushälften gemietet habe und eine ist für 8 Tage blockiert, habe ich auch ein Minderungsrecht.

Dieses würde ich auch durchsetzen.
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