Dies ist eine Diskussion zu Falsche Nebenkosten-Abrechnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Falsche Nebenkosten-Abrechnung kann eine falsche Nebenkosten-Abrechnung angefochten werden, auch wenn auf diese hin bereits gezahlt worden ist? Mal angenommen, dass ein Mieter mit Vereinbarung zum Mietvertrag aus seiner NK-Berechnung beim Einzug die Heizkosten herausziehen lässt und die Kosten erst nach der Lieferung begleichen wird. Für die ersten beiden Perioden bekommt der Mieter die Öl-Kosten mit der NK-Abrechnung aufgerechnet und begleicht die Differenz. Nun kommt eber eine dritte Abrechnung über eine Füllmenge, die noch garnicht verbrauch werden konnte, da erst vor ein Paar Tagen durchgeführt. Der Mieter wird stutzig und sieht dass nach den ersten 14 Monaten Mietzeit 2000 Liter gefüllt wurden, aber innerhalb der nächsten 13 Monate 6600 Liter, wovon 3600 erst vor einigen Tagen. Jetzt ist dem Mieter bewusst geworden, dass eine Abrechnung der Füll- nicht der Verbrauchsmenge garnicht zulässig sein dürfte. Gibt es Möglichkeiten eine neue Abrechnung auch für die vergangenen Zeiträume über den Verbrauch vom Vermieter sich erstellen zu lassen und gibt es Möglichkeiten die letzte Rechnung zurückweisen zu können, da noch garnicht das Öl verbraucht sein konnte? Gruß Christoph |
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| AW: Falsche Nebenkosten-Abrechnung Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Gezahlt wird doch nach Verbrauch, d.h. es werden z.B. 4000 L getankt und bei Abrechnungszeitraum ergibt sich ein Verbrauch von 3500 L, also Rest 500 l. Dann wird der Betrag für die 4000 L ermittelt für die 3500 L ebenfalls = Verbrauchskosten. Rechnen wir einfach mit 1 /Liter, dann wären die Verbrauchskosten 3500 . Für 500 ist noch Öl im Tank + neue Lieferung im nächsten Jahr 6000 L = 6500 Kosten. Verbrauch ermittelt, liegt bei 4000 L = 4000 = Verbrauchskosten Im nächsten Jahr ist noch Öl für 2500 vorhanden + neue Lieferung. Man zahlt doch nicht die Kosten pro Lieferung, sondern nur die Kosten, die für den Verbrauch anfallen. Oder habe ich die Frage total falsch verstanden?
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