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Falsche Angaben zur Höhe der Nebenkosten im Exposé

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Angaben zur Höhe der Nebenkosten im Exposé innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 21:39
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Falsche Angaben zur Höhe der Nebenkosten im Exposé

Muß ein Vermieter in einem Exposé (welches von einem Makler platziert wird), die in den letzten Jahren angefallenen Nebenkosten angeben, oder darf er diese geringer angeben?

Fall:

Im Exposé stehen Nebenkosten in Höhe von 290,-- für eine 192 qm große Wohnung, Kaltmiete 1.150,-- : Macht gesamt: 1.440,--

Tatsächlich hat der Vormieter, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, aber schon seit zwei Jahren jeweils Euro 50,-über den veranschlagten Nebenkosten gelegen.

Wenn dem Nachmieter die tatsächlichen Kosten bekannt gewesen wären, (insgesamt dann Euro 1.490,--) hätte er die Wohnung nicht angemietet.


1. Kann der Vermieter für die daher rührenden erneuten Umzugskosten haftbar gemacht werden?

2. Ist er verpflichtet die tatsächlich in den letzten Jahren angefallenen Nebenkosten auszuweisen?

3. Was passiert, wenn er dieses nachweislich nicht tut?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 22:44
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AW: Falsche Angaben zur Höhe der Nebenkosten im Exposé

Ein Mieter sollte mit 2,3 - 2,7 Euro pro qm Nebenkosten rechnen.
Wenn der Mietkandidat eine Abrechnung des Vorgängers ein sehen will, dann müßte der Makler oder Vermieter diese zeigen oder auch nicht. Letzteres würde den Mietkandidat sicherlich stutzig machen.
Sicherlich ist es auch günstig nach den Dämmwert des Hauses zu fragen bzw. besser sich diese Angaben zeigen zu lassen.

In dem Fiktiven Fall sehe ich wenig Chance Vermieter bzw. Makler haftbar zu machen. der kann sicherlich behaupten der Vormieter hat immer sehr stark geheizt oder oft gebadet, daher haben wir bei nächsten Mieter weniger Nebenkosten erwartet.
Die Abweichnung ist kleiner 20 %, daher sehe auch wenig Chancen diesen Vertrag an zu fechten.

Hat der fiktive Mieter geprüft bzw. prüfen lassen ob die NK Abrechnung in Ordnung ist.
Mit fällt immer das Beispiel Fahrstuhl Vollwartungsvertrag ein, der nicht auf den Mieter umgelegt werden kann ( nur teilweise ).

Geändert von Enzian (09.02.2012 um 22:49 Uhr). Grund: Zusatzinfo
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2012, 12:49
V.I.P.
 
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AW: Falsche Angaben zur Höhe der Nebenkosten im Exposé

Die tatsächlich gewesenen NK müssen nicht angegeben werden. Hier wurden lediglich die Vorauszahlungen aufgeführt. Hier kann niemand zum Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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