
30.05.2012, 04:54
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: May 2012
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| Fahrrad abstellen in Tiefgarage - Verbot in Hausordnung aushebelbar ? Mieter A möchte auf seinem Tiefgaragenstellplatz ANSTATT eines PKW ein Fahrrad abstellen, was er in dieser Form auch der Hausverwaltung B nach Erhalt einer Abmahnung so geschildert hat und hatte auch bereits mehrere Monate dort zwei Fahrräder stehen, bevor er die Abmahnung erhielt. Nach einer Aufforderung seitens der Hausverwaltung B mit Fristsetzung und der Androhung, die Fahrräder würden seitens B entfernt werden, hat er diese selbst entfernt. Vom Vermieter = Hausverwaltung wird für Fahrräder nur eine offene überdachte Unterstellmöglichkeit an einem Durchgangsweg angeboten, auf dem die Fahrräder verrotten und auch die Gefahr des Diebstahls besteht. Die Feuerwehr genehmigt ganz ausdrücklich Fahrräder sogar noch zusätzlich zu einem PKW auf dem Stellplatz, sofern kein geeigneter Lagerraum vorhanden ist - es ist sehr wahrscheinlich, daß auch bei Bestehen der Unterstellmöglichkeit keine Bedenken seitens der Feuerwehr bestehen, dazu kann ggfs. ein Schreiben von der Feuerwehr eingeholt werden. Die Hausordnung erlaubt das Abstellen von Fahrrädern in der TG nicht. Mieter will seine Fahrräder nicht ruinieren und zahlt seit längerer Zeit für einen völlig unbenutzten TG-Stellplatz, auf dem noch dazu seitdem er seine Fahrräder entfernte, offenbar die Hausmeister Abfall / ausgebaute Filter lagern. Er hat das Gefühl, daß er gegenüber anderen Mietern benachteiligt wird, die einiges an Gegenständen (keine Fahrräder) zusätzlich zu ihren PKWs in der TG lagern. Kann er die Hausordnung wegen unangemessener Benachteiligung / Schäden an seinen Fahrrädern umgehen ? |