Dies ist eine Diskussion zu Ex-Vermieter fordert Erstattung . innerhalb des Forums Mietrecht
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| Bevor wir einen Rechtsstreit mit unserem Ex-Vermieter anfangen, möchten wir uns informieren, ob wir nicht falsch liegen... Kurze Darstellung unseres Problemes: Einzug 1.2.1997. Die (Sozial)Wohnung haben wir von der Vormieterin "as is" übernommen. Die Vormieterin hat dort auf eigene Kosten einen Wassererhitzer in der Küche angebracht. Nach unserem Einzug hat sich herausgestellt, dass der Wassererhitzer defekt war und da wir ihn eh nicht gebraucht haben, wurde er abgeschraubt und im Keller deponiert... Bei unserem Auszug lag der Wassererhitzer immer noch im Keller und der Ex-Vermieter fordert jetzt die Erstattung der Kosten für das Anbringen eines neuen Wassererhitzers. Es gab schon Briefwechsel, dass die Forderung unbegründet sind, da der Wassererhitzer das Eigentum der Vormieterin war. Das Resultat war, dass der Ex-Vermieter seine Rechung von 278,06 Euro auf 234.97 Euro reduzierte. Wir sehen es aber nicht ein, dass wir für etwas bezahlen sollen, was wir garnicht benutzt haben, was defekt war und was nicht mal der Wohnungsgenossenschaft gehörte. Da wir dagegen nicht Rechtschutzversichert sind, wollten wir hier um ein Rat bieten, was wir machen sollen/können und ob wir überhaupt im Recht liegen, oder ob wir rechtlich gesehen doch froh sein sollten, dass der Ex-Vermieter zumindest die Rechnung reduziert hat. Vielen Dank Adam |
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| Re: Ex-Vermieter fordert Erstattung . Zitat:
1. Der Wassererhitzer der Vormieter geht, wenn dieser in der Wohnung verblieben ist, automatisch in den Besitz des Vermieters über. 2. Hättest Du die Tatsache, daß dieser Wassererhitzer defekt ist, Deinem Vermieter melden sollen - er wäre dann zur Reparatur verpflichtet gewesen. 3. Beim Auszug mußt Du die Wohnung so verlassen, wie Du sie vorgefunden hast. In Deinem Fall heißt das, daß Du den Wassererhitzer, welchen Du entfernt hast, wieder anbringen mußt, da Du durch das Entfernen eine bauliche Veränderung vorgenommen hattest und den Urzustand wiederherstellen mußt. 4. Schwierig wird die Frage, ob Du jetzt den neuen Wassererhitzer bezahlen mußt. Ich denke ja, denn Du kannst nicht beweisen, daß dieser bei Deinem Einzug defekt war. Gruß Fred |
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