Dies ist eine Diskussion zu "Entwurf eines möglichen Mietvertrages" innerhalb des Forums Mietrecht
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| "Entwurf eines möglichen Mietvertrages" gegeben sei der folgende Fall: Ein Vermieter (V) und ein Mieter (M) einigen sich mündlich darauf, dass M von V ein Haus mieten möchte und kann (Einzelheiten zu den geplanten Renovierungen vorab durch V wurden bereits detailliert geklärt), und dass nun innerhalb weniger Tage der Mietvertrag zugeschickt würde. Auf dem eingetroffenen Vertrag stehe nun "Entwurf eines möglichen Mietvertrages", mit der Bitte um Überprüfung und bei Zustimmung um Unterzeichnung und Rücksendung - ohne jegliche Unterschrift von V. Gleichzeitig werde darauf hingewiesen, dass eine Übergabe der Mietsache erst möglich sei, wenn beide Exemplare des Mietvertrages unterschrieben termingerecht eingegangen seien und wenn die Mietverträge von V gegengezeichnet seien. M ist sich nun sehr unsicher, inwieweit dies schon eine rechtsverbindliche Aussage von V ist - kann M auf der Basis dieses "Entwurfs eines möglichen Mietvertrages" seine aktuelle Wohnung kündigen (noch zwei Tage bis Kündigungsfristende...)? Herzlichen Dank für Tipps, Gruß Tapirchen. |
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| AW: "Entwurf eines möglichen Mietvertrages" Eine Zusage oder ein Angebot wäre es nur, wenn der Vertrag unterschrieben wäre. Da steht doch auch deutlich: Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: "Entwurf eines möglichen Mietvertrages" Der Hinweis auf einen Entwurf finde ich ausgesprochen dämlich und irritierend. M sollte den V auffordern ihm mitzuteilen, dass dies das endgültige Vertragsdokument ist und keine Änderungen mehr vorgenommen werden können. |
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