Dies ist eine Diskussion zu Energiepass innerhalb des Forums Mietrecht
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| Energiepass nehmen wir einmal an Mieter A bewohnt ein einfamilienhaus ( Altbau glaube 1940 ) Mieter a stellt sich nun die sporadische Frage : Muss Vermieter B zum 01.01.2008 einen Energiepass für dieses Objekt auf Wunsch von Mieter A vor legen. Wie früh muss Mieter A vermieter B dazu auffordern Welche Rechte hat Mieter A wenn dieses Haus den Energiepass nicht bekommt !? Mfg Scrunch |
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| AW: Energiepass Keinen Anspruch -- es ändert sich bei Bestandsgebäuden nichts! Selbst bei neu zu erstellenden Bauten ist dieser lediglich Vorschrift, bringt letztlich aber nur Wissen und keine Rechtsfolge! Letztlich wäre es ein Hinweis für einen möglichen Käufer, über welche Energieffizienz der Bau verfügt, mehr aber auch nicht. Im Prinzip ein "Europäischer Ideenmoloch" ohne Zähne, aber mit einem netten Sinn für Handwerks- Investitionen für Bauherren, wie auch bislang "brotlose" Bauingenieure ohne Aufträge. Für den Mieter ist dieses soviel Wert, wie die Baumschutzverordung oder die Bitumenmischung der Strassenasphaltierung Lg. aus München Bauleitung
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Energiepass @ Monaco501 die Idee ist , das Häuser und Wohnungen im Bezug auf den energetischen Verbrauch vergleichbar sind, Ihr Beitrag könnte treffender nicht sein. best regards
__________________ Es handelt sich hier um meine Private Meinung wer weiss schon was Richtig ist |
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| AW: Energiepass Laut EnEV benötigen Gebäude mit einem Baujahr vor 1978 (bzw. die nicht nach Wärmeschutzverordnung gedämmt sind) UND mit 4 Wohungungen oder weniger den Energieausweis seit dem 01.10.08. Alle anderen Wohngebäude müssen ihn erst ab dem 01.01.09 vorlegen. Der Vermieter muß den Energieausweis allerding nur potentiellen neuen Mietern oder Käufern vorlegen, die bestehenden Mieter haben keinen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen zu bekommen. Sollte allerdings einem potentiellen neuen Mieter - auch wenn er die Wohnung nicht bekommt - der Energieausweis nicht vorgelegt werden auf Nachfrage, so kann der Vermieter bei der Polizei angezeigt werden. Das Nicht-Besitzen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15 000 bestraft werden kann. |
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