Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

energetische Sanierung und Pachtanpassung

Dies ist eine Diskussion zu energetische Sanierung und Pachtanpassung innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 11:41
RGR RGR ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 18
Keine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
energetische Sanierung und Pachtanpassung

Ein Unternehmen A verpachtet an Unternehmen B ein Bürogebäude.
2011 lässt Unternehmen A das Dach des verpachteten Bürogebäudens gemäß derzeit gültiger EnEV (Energieeinsparverordnung)neu decken.

Unter Hinweis auf § 559 BGB verlangt nun Unternehmen A von Unternehmen B eine Pachtanpassung (11% des Investitionsvolumens / Jahr aufgrund energetischer Sanierung).

Unternehmen B meint, dass die Anspruchsgrundlage des § 559 BGB nicht für Unternehmen gelte, sonder nur für privaten Wohnungsbau und erkennt die Pachtanpassung nicht an.

Wie seht Ihr das. Wie kommt Unternehmen A zu seiner Pachtanpassung?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 12:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: energetische Sanierung und Pachtanpassung

B hat Recht!
Da die Vorschriften für die Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB nur für die Wohnraummiete gelten, ist im Bereich des Gewerberaummietrechts eine Erhöhung nur dann möglich, wenn die Vertragsparteien dies im Vertrag vereinbart haben.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 13:03
RGR RGR ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 18
Keine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RGR hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: energetische Sanierung und Pachtanpassung

Wenn § 559 BGB nicht für Unternehmen A heranzuziehen wäre und auch im Pachtvertrag (20 Jahre alt) keine Modernisierungsumlage berücksichtigt wurde (gabs damals auch nicht), welche Anspruchsgrundlage verbliebe Unternehmen A.

Da das Pachtrecht als Unterpunkt vom Mietrecht zu behandeln ist: wo ist der Verweis in der Rechtssprechung oder Schriftum, dass § 559 BGB nicht auf Pachtrecht Anwendung finden kann.

Geändert von RGR (28.12.2011 um 13:04 Uhr). Grund: Korrektur
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
energetische Dachsanierung und Pachtanpassung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 29.12.2011 17:25
energetische Sanierung und Pachtanpassung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 28.12.2011 11:41
Energetische Sanierung und Denkmalschutz Nachrichten: Wissenschaft 30.09.2011 11:10





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN