Dies ist eine Diskussion zu Endrenovierung-Individualvereinbarung innerhalb des Forums Mietrecht
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| mal angenommen im Mietvertrag 2003 wurde folgendes vereinbart: "Der Mieter übernimmt die Wohnung in renoviertem Zustand. Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass während des laufenden Mietverhältnisses keiner der Parteien verpflichtet ist, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die gesamte Wohnung ist nach Beendigung des Mietverhältnisses vollständig renoviert und weiß getüncht zurück zugeben." Mieter W zieht in 2010 aus. Ist dies eine Individualvereinbarung und muss der Mieter renovieren? Welche Rechte hat der Vermieter V. Danke Euch. irmalu |
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| AW: Endrenovierung-Individualvereinbarung hallo, der Mieter hat Glück - dadurch, dass hier die einschränkung "weiß getüncht" gegeben ist, braucht er dies nicht zu tun... nach aktueller rechtsprechung muß ein mieter die mietsache "neutral" zurückgeben - nicht weiß... ist dies vereinbart, ist die ganze klausel nichtig... und zum thema individualvereinbarung - "eine zum nachteil des mieters abweichende vereinbarung ist unwirksam" - steht so ziemlich in jedem paragraphen zum schluß ;-) lg |
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| AW: Endrenovierung-Individualvereinbarung Die aktuelle Rechtsprechung bezieht sich immer nur auf Klauseln in Standardmietverträgen! Hier müsste genauer geprüft werden, ob es sich um eine Individualvereinbarung handelt. Sollte es eine sein, dann wäre sie gültig! |
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| AW: Endrenovierung-Individualvereinbarung Zitat:
b) Die Endrenovierung ist nicht auf den Abnutzungszustand der Wohnung abgestimmt Damit bleibt es m.E. dabei, dass der Vermieter, so wie es das Gesetz vorschreibt, die erforderlichen Schönheitsreparaturen selbst durchführen muss! |
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| AW: Endrenovierung-Individualvereinbarung Wenn es sich um eine echte Individualvereinbarung handeln würde, hätte sie Bestand! Allerdings ist dem nicht so da sie vorgegeben und nicht ausgehandelt wurde, oder doch? |
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| AW: Endrenovierung-Individualvereinbarung Hallo, danke für die Antwort. Vermieter V und Mieter W haben die Vereinbarung zusammen erstellt. Mieter W forderte bei Einzug Rauputz im Schlafzimmer und weißeln der Wände der anderen Räume, welche Vermieter V auf seine Kosten ausführen ließ. Vermieter V musste u.a. im Schlafzimmer die Tapeten entfernen, um den Rauputz aufzutragen. Aus diesem Grund wurde die Vereinbarung getroffen. ist das nun Individualvereinbarung? Danke.irmalu |
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| AW: Endrenovierung-Individualvereinbarung Zitat:
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| AW: Endrenovierung-Individualvereinbarung Zitat:
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