Dies ist eine Diskussion zu Einspruch NK-Abrechnung, keine Reaktion etc. innerhalb des Forums Mietrecht
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| zunächst: Ich bin neu hier, also entschuldigt bitte, wenn das Thema gerade zum x-ten Mal aufgerollt wird und ich es übersehen habe ;-) Ich versuche das Problem kurz zusammenzufassen: Am 16.12.09 ist Person X in seine jetzige Wohnung (Apartment, 1 Zimmer/KDB, Balkon, 30 qm²) eingezogen. Im Dezember 2010 erhielt Person X die 1. Nebenkostenabrechnung für 2009, also für den Zeitraum 16. - 31.12.2009. Nachzahlung: 49,90 €! 1. Wie bitte? 49,90 € für 12 Tage? Zumal in der Zeit auch renoviert wurde, Feiertage bei der Familie verbracht usw., also kaum zu Hause, demnach auch kaum geheizt. Villeicht sollte man erwähnen, dass Person X 55,- €/ Monat Nebenkosten vorauszahlte für 2009. Für Dez. 2009 also die Hälfte. Person X erhob Einspruch und sendete diesen an den Hausverwalter (im Folgenden HW genannt) ca. 1-2 Wochen nach Erhalt der NK-Abrechnung. Person X beanstandete DEN Betrag für 12(!) Tage, bat ihn um Erläuterung und merkte an, dass evtl. etwas mit der Heizung nicht stimmt, wenn die Kosten für den kleinen Zeitraum so immens hoch sind. Person X erhielt keinerlei Reaktion, zu keiner Zeit. Widerspruch erhielt der HW per Einschreiben! Nun bekam Person X am 23.12.2011 die NK-Abrechnung für 2010. 440,23 € Nachzahlung! Noch immer für die gleiche Wohnung wohlgemerkt! Hinzugefügt hat der HW einfach wieder die - Zitat: "+ Nachzahlung aus 2009: 49,90 €" !!! Auch hier hat Person X wieder einige Fehler in der NK-Abrechnung entdeckt, rechnete alles selbst aus und wieder hält Person X die NK-Kosten für dieses kleine Apartment für viel zu hoch! Aber frech findet Person X es, ihm einfach wieder die 49,90 € für 2009 in Rechnung zu stellen, obwohl keinerlei Reaktion auf meinen Einwand folgte. Ist dies so berechtigt? Person X hat nun wieder einen Widerspruch erstellt, allein gegen die Abrechnung für 2010, ist nun aber ein wenig verunsichert. - Wie lange hat der Vermieter, bzw. in dem Fall der zuständige Hausverwalter Zeit, auf meinen Widerspruch zu reagieren? - Kann Person X detaillierte Informationen zu den einzeln aufgeführten Posten verlangen? Evtl. Kopien der Original-Rechnungen etc.? Person X hat den HW ebenfalls in dem Schreiben darum gebeten, ihm zu erläutern, wie der HW in manchen Fällen auf den von ihm errechneten Betrag kommt, da die Rechnung nicht schlüssig ist. Ein Beispiel aus der Original-Rechnung: Gebäudeversicherung: Ausgaben: - 1.785,61 € Basis: 10.000,000 Kurzbezeichnung: ME-Ant. Ihr Anteil: 357.000 Tage: 365 Betrag: - 63,75 € ![]() Vielleicht noch zur Info: 17 Mietparteien im Haus, davon acht Apartments so groß wie das von Person X. Vielleicht kann ja jemand ein wenig weiterhelfen und einige Infos geben und ein wenig Aufklärung?! Vielen Dank vorab! LG aiR |
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| AW: Einspruch NK-Abrechnung, keine Reaktion etc. Leider hast Du was übersehen: |
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| AW: Einspruch NK-Abrechnung, keine Reaktion etc. |
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| AW: Einspruch NK-Abrechnung, keine Reaktion etc. Zitat:
Normalerweise zahlt man das ganze Jahr über anteilig die Heizkosten voraus, obwohl in den Sommermonaten tatsächlich gar keine Heizkosten anfallen. Ein derartiges "Guthaben" konnte Person X aufgrund des Einzugs im Dezember noch nicht "ansparen". Genau anders herum liegt der Fall, wenn man kurz vor Beginn der Heizperiode auszieht. Dann entsteht nahezu zwangsläufig ein Abrechnungsguthaben. Gruß t.klebi |
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| AW: Einspruch NK-Abrechnung, keine Reaktion etc. ich schließe mich t.klebi an. das ist nicht unwahrscheinlich, das kann gut passen. auch die nebenkosten gesamt gesehen, sind nicht besonders "teuer". das wären ca. 1100 euro im jahr für 30 qm. wenn es kein super-neubau-ultra-wärmegedämmt ist, halte ich das nicht für besorgniserregend. ist warmwasser da auch mit drin? Zitat:
me-anteil ist der mieteigentumsanteil. das heißt hier wird über die wohnfläche umgelegt. man rechnet jeztt aber nicht mit quadratmetern sondern mit eben basis und dem eigenen anteil. du rechnest so: ausgaben / basis * ihr anteil also: 1785,61 / 10.000.000 * 357.000 = 63,75 das stimmt also rein rechnerisch. die originalbelege können beim vermieter eingesehen werden. ein mieter kann der nebenkostenabrechnung nicht "widersprechen" oder so. da bruacht ein vermieter jedenfalls nicht drauf reagieren. der mieter kann lediglich sämtliche originalbelege einsehen (wenn er will). und falls irgendwo ein fehler ist, braucht er halt nicht zu bezahlen. aber einfach "anzweifeln" und dann nicht bezahlen, das geht nicht. der vermieter hat also recht die nachzahlung von 2009 anzumahnen. |
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