Dies ist eine Diskussion zu eingefrorene Leitung innerhalb des Forums Mietrecht
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| eingefrorene Leitung mal angenommen Person A ist Wochenend-Pendler und hat seine Wohnung freitags verlassen um nach Hause zu fahren und den Thermostat auf 10 Grad gestellt. Als er montags wieder kam, hatte er kein warmes Wasser und keine Heizung. Der Vermieter hat dann den Notfalldienst angerufen. Dieser meinte die Warmwasserleitung sei eingefroren. A hat seinen Radiator aufgestellt über Nacht und am nächsten Tag hat sein Vermieter den Monteur erneut bestellt und irgendwie hat dann zumindest wieder einer von drei Heizkörpern funktioniert. Jetzt hofft A, dass die anderen beiden Heizkörper auch bald wieder gehen. Weiterhin hat sein Vermieter in diesem fiktiven Fall schon angekündigt, dass er die Rechnung an A weitergeben will. "Wir können ja nichts dafür wenn Sie nicht heizen" war u.a. ein Zitat. Zu der Sachlage, dass das Thermostat auf 10 Grad stand meinte er "Ja, das geht ja nicht so genau." Die Leitung sitzt an einer Aussenwand und geht dann durch den Boden zu einer anderen Aussenwand. Zudem ist es eine Dachwohnung und unter A ist eine alte Scheune/Garage (kalt!), weshalb der Boden für ihn auch eine gefühlte Aussenwand ist. Was kann A nun tun, bzw. wie sieht die Rechtslage für ihn aus? |
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| AW: eingefrorene Leitung IaR haben Gebäudeeigentümer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen um zumindest die Risiken Feuer und Leitungswasser abzudecken. Der Mieter kann dies über die Nebenkostenabrechnung nachvollziehen. Sofern eine solche Versicherung besteht sollte man den Vermieter an diese verweisen. Sofern eine solche Versicherung nicht besteht sollte man dem Vermieter unverbindlich anheim stellen den Nachweis zum Verschulden des Mieters (vgl. § 823 BGB)zu führen. Sollte für den Mieter eine Privathaftpflichtversicherung mit Einschluss von Mietsachschäden bestehen, empfiehlt es sich den Schaden dort umgehend anzuzeigen. Da wir weder die Bausubstanz noch weitere mögliche Gefahrenquellen, sowie das Heizverhalten des Mieters kennen, ist eine seriöse Beurteilung zur Sach- und Rechtslage im Weiteren nicht möglich.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: eingefrorene Leitung Die Versicherung zahlt nur den evtl. entsandenen Schaden. Der ist hier noch nicht entstanden. Bei 10° Temparatur kann eigentlich nichts geschehen. Ob die erreicht wird, liegt nicht an irgendeiner Einstellung sondern muss objektiv erreicht sein. Insofern ist dem Vermieter zuzustimmen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: eingefrorene Leitung Wenn doch die Temperatur auf 10 Grad eingestellt war und der Vermieter behauptet auch noch, dass diese Regler nicht genau gehen, dann weiß er von diesem Mangel. Damit gehört ein möglicher Folgeschaden (z.B. das Auftauen), in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Grundlage ist der § 535 BGB: ... Zitat:
Versicherungstechnisch stimme ich Charles0308 zu. Auch eine eingefrorene Leitung kann bereits ein Schadensereignis sein. |
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| AW: eingefrorene Leitung Zitat:
Interessant wäre noch darzulegen, was unter "Regler" gemeint ist: Raumthermostat oder Heizkörperventil? Wenn es das Ventil ist, gibt dies Zahl 10 überhaupt keine Raumtemparatur wider. Sondern lediglich einen Skalenwert. Es ist durchaus möglich, dass, um 10° Raumtemparatur zu erreichen, das Ventil höher gestellt werden muss. Für die Raumtemparatur ist dann einzig und alleine der Mieter verantwortlich.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: eingefrorene Leitung Zitat:
Zitat:
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