Dies ist eine Diskussion zu Eine Frage innerhalb des Forums Mietrecht
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| Eine Frage Hab da mal eine Frage. Mal angenommen ich würde einen Brief von meinem Ex Vermieter erst am 01Feb07 bekommen mit einer Betriebskostenabrechnung von Juli05 bis 31Jan06. Müsste ich das dann bezahlen. Nach meiner Auffassung nach nicht, da die Abrechnung bis spätestens 31Jan07 (innerhalb 12Monate nach Ende so wie es im BGB steht) hätte vorliegen müssen oder nicht. Danke schon mal im Voraus |
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| AW: Eine Frage Bitte mal ne Antwort! |
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| AW: Eine Frage Zitat:
Und erklären Sie dann mal bitte, wie lange das Mietverhältnis schon besteht und wann der Vermieter generell abrechnet. Denn ein halbes Jahr und dann von Juli bis Januar ist mir zu krumm. Also, schreiben Sie bitte etwas genauer und vor allem entsprechend den Forenregeln. Ansonsten gibt es leider keine Antwort. |
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| AW: Eine Frage Zitat:
Wenn es Ihnen nicht passt, dass die Leute, die hier ihre Freizeit dafür verwenden anderen Forenteilnehmern Hinweise zu geben, sich ihre Zeit frei einteilen, dann gehen Sie zu einem Anwalt. Dort haben Sie dann ein "Recht" auf eine zügige Bearbeitung. Hier hereinzukommen, die Forenregeln zu missachten und dann noch unhöflich zu werden motiviert kaum dazu, sich eine Antwort aus der Tastatur zu leiern die Sie sich mit 20 Sekunden Internet-Suche selbst geben könnten. Setzen, sechs! |
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| AW: Eine Frage sorry an alle. War nicht so gemeint. Also... Angenommen Mietverhältnis besand von Juni 03 bis 31Jan06. Abrechnung war immer 30.september und nochmals sorry an alle |
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| AW: Eine Frage Wie das gemeint war ist mir persönlich egal. Aber es kann mir keiner glaubhaft machen, dass hier über einen fiktiven Fall und nicht über einen konkreten Sachverhalt gesprochen werden soll. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
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| AW: Eine Frage Hallo Logitech. Hast du schon eine Antwort auf deine Frage bekommen? Würde mich auch brennend interessieren wann diese 12Monate anfangen zu zählen. Bsp dein Fall: ab dem Auszug oder ab dem 31.12.06 und endet damit am 01.01.07. Würde mich freuen wenn du schreibst |
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| AW: Eine Frage Also ich kenne es nur so, dass sich der Termin immer auf das Ende der Abrechnungsperiode bezieht. D.h. wenn der Vermieter normalerweise im September die Abrechnung macht, dann ist das eben der Abrechnungszeitraum und man kann vom Vermieter nicht verlangen dass er extra eine Zwischenabrechnung durchführt. Zumindest wurde mir das einmal bezüglich der Auszahlung der Kaution so vermittelt, weil diese auch zurückgehalten werden könnte bis die Abrechnung gemacht ist. Ich war auch schon mal Untermieter beim Bund (nein, nicht im Knast) und da bekam ich eine Abschlagszahlung auf die Kaution und die Endabrechnung mit der üblichen Jahresabrechnung. Ich lass emich aber hier gern korrigieren, ganz sicher bin ich mir da eh nicht... |
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| AW: Eine Frage Hallo Wusel Versteh ich das jetzt richtig, dass die Abrechnung bis spätestens 30sep06 hätte da sein müssen?! oder ist es so, dass der V Zeit bis zum 30sep07 hat die Rechnung zu stellen. Ich blick nicht mehr durch weil sich im BGB die 12Mon auf die Abrechnungsperiode bezieht und dass heißt nach meinem Verständnis, dass die Abrechnungsperiode von Juli05 bis Jan06 ging und ab dann die 12 Mon zählen. Sorry, wenn ich auf dem Schlauch steh... @tosh nein Antwort hab ich sonst noch keine bekommen |
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| AW: Eine Frage Hallo Einzug 6.03 - Auszug Januar 06 Abrechnung immer im September, d.h. Abrechnungszeitraum 01.10. - 30.09. eines Jahres 01.10.02 - 30.09.03 = Abrechnung spätestens September 04 01.10.03 - 30.09.04 = Abrechnung spätestens September 05 01.10.04 - 30.09.05 = Abrechnung spätestens September 06 01.10.05 - 30.09.06 = Abrechnung spätestens September 07 Meiner Meinung nach. Gruß
__________________ Errare humanum est |
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