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Einbehalt der Kaution für Nebenkostenvorauszahlungen

Dies ist eine Diskussion zu Einbehalt der Kaution für Nebenkostenvorauszahlungen innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 29.09.2008, 18:56
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Question Einbehalt der Kaution für Nebenkostenvorauszahlungen

Immobilienunternehmen A behält 100€ von der Kaution ein mit der Begründung, dass die Nebenkostenabrechnung von 2007 und 2008 noch nicht durchgeführt wurde und sie deshalb für ihre Sicherheit den Betrag einbehalten. Ist das so richtig? Darf Unternehmen A das einfach, oder sind sie dazu verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung bei Auszug vorzulegen?

(Nebenbemerkung: Die Wohnung wurde in ordnungsgemäßem Zustand übergeben)

Vielen Dank im Voraus für Antworten.
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Alt 30.09.2008, 09:52
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AW: Einbehalt der Kaution für Nebenkostenvorauszahlungen

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt am Ende der Abrechnungsperiode. meistens am Ende des Kalendrjahres. Solange muß sich der ausgezogene Mieter gedulden. Ja der Vermieter darf für eine eventuell anfallende Nachzahlung einen Teil der Kaution einbehalten.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2008, 10:12
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AW: Einbehalt der Kaution für Nebenkostenvorauszahlungen

A hat für die NK Abrechnung von 2007 Zeit bis zum 31.12.2008 und für die NK Abrechnung von 2008 bis zum 31.12.2009
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