Dies ist eine Diskussion zu Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? C erbt in Folge vorweggenommener Erbfolge eine Eigentumswohnung. M ist schon seit ca. 6 Jahren Mieter in dieser Wohnung. Jedoch ist M psychisch angeschlagen und befindet sich deshalb auch in Behandlung. Dazu kommt, dass er bereits auch einen Betreuer an seiner Seite hat. Der Mieter selber bereitet im entsprechenden Mehrfamilienhaus nur Probleme. Unter anderem Sachbeschädigungen an der Wohnung selber, nächtliches Laufenlassen des Wassers um die Nachbarn zu ärgern, unter anderem auch körperliche Übergriffe auf andere Mieter. Unter der Hand, sagte der Betreuer des M, man müsse eine Kündigung mit „Hand und Fuß“ schreiben, dann kann man ihn loswerden. C nimmt sich einen Anwalt und lässt eine fristgerechte ordentliche Kündigung an M richten. Der Anwalt des M widerspricht und M lässt die Kündigungsfrist verstreichen. C möchte eine Räumungsklage wenn möglich (aus Kostengründen) vermeiden. Meine Fragen sind nun: 1. Welche Rolle spielt der Anwalt des M? Einerseits gibt er C unter der Hand diesen Ratschlag, andererseits wirkt er sehr zweifelhaft, da er C nicht informiert wenn M längere Zeit in Kliniken verweilt, lässt Nebenkostenrechnungen in Höhe von 1100 Euro einfach offen. Sollte mit dem Betreuer nochmal ein Gespräch über die Lage gesucht werden? 2. Kann das Handeln des Anwaltes des M auf Wunsch der C von einer Stelle kontrolliert werden? 3. Könnte eine erneute Kündigung, diesmal wegen Eigenbedarf (kein vorgeschobener Grund, sondern wirklich eingetreten) mehr Aussicht auf Erfolg haben? Denn letztendlich wird M ja immer sozialen Härtefall geltend machen können. Sind Fristen zu beachten? Sonstige Besonderheiten die beachtet werden müssen? Über eine Antwort würde ich mich freuen? P.S.: M bekommt sämtliche Gelder vom Amt und wird als sozial nicht integrierbar von Ärzten eingestuft. Auch bereits mehrere Fluchten aus einer psychatrischen Anstalt gelungen. Geändert von henning2000 (12.10.2010 um 10:17 Uhr). |
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? Ohne Rechtsstreit wird da wohl kaum was zu machen sein! |
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? "Ich könnte Hilfe bei einem Sachverhalt gebrauchen" - klingt wie ein echter Fall. Bitte ändern! Forenregeln! |
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? Erstmal sry und mach ich sehr gerne, aber wie?? |
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? Lies doch mal ein paar andere Threads. Wie machen es die Fragesteller da? Es wäre z.B. so denkbar: Zitat:
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? Ach du meintest das einfach so. Ich dachte du möchtest, dass ich das ThreadThema ändere. Habe das jetzt im Thread selber geändert. Nochmal sry und zur Beruhigung es ist wirklich ein fiktiver Sachverhalt, weshalb ich wahrscheinlich so schlampig angefangen habe ![]() Ich gelobe Besserung. grüße |
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? So war es gemeint, und wichtig ist nur worüber wir hier diskutieren, nicht etwa was jemand im stillen Kämmerlein dazu denkt ![]() Zu den Fragen: ad 1: Der Anwalt ist dazu da, die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Alles andere, wie hier erwähnt, ist höchst inoffiziell und privat. Natürlich muss er gegen eine Kündigung vorgehen, wenn der Mandant es so will! Bei einem Betreuer wird dies wohl anders sein, weil dieser vermutlich eher auf das "Wohl" als auf das "Recht" schauen soll. ad 2: Eine Kontrollinstanz für den gegnerischen Anwalt gibt es wohl erst, wenn er gesetzeswidrig handelt. Dann könnte der Anwalt von C dagegen vorgehen. Ansonsten kontrolliert Cs Anwalt den Verlauf der Auseinandersetzung und kann in gewisser Weise auch gegensteuern. ad 3: Es wäre wahrscheinlich sinnvoller, da weiter zu machen wo man angefangen hat und nicht noch einmal mit einer anderen Kündigung "von Null". Im Verhalten des M liegen mMn genügend Gründe für eine fristgerechte und evtl. auch für eine fristlose Kündigung (z.B. Handgreiflichkeiten und andere boshafte Störungen des Hausfriedens). Wenn M nicht auszieht und auch ein mögliches Gespräch mit dem Betreuer nichts nützt, muss man eben den Klageweg einschlagen. Bzgl. Fristen fällt mir nur ein, dass man Reaktionen auf akute Problemsituationen möglichst gleich folgen lassen kann, weil langes Warten u.U. wie ein Einverständnis wirken könnte. Eine andere Möglichkeit könnte sein, bei aktuellem Fehlverhalten die Polizei zu rufen - evtl. wäre auf diesem Weg auch eine zwangsweise Einweisung in eine psychatrische Klinik möglich(?) |
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? Zitat:
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? Warum so kompliziert? Das hier: Zitat:
Zitat:
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| AW: Eigenbedarfskündigung gegen sozialen Härtefall? Hi, Zitat:
?Zitat:
http://www.seniorenwissenschaften.de...betreuung.html Gruß Ama Dablam
__________________ Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens. Mahatma Gandhi |
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