Dies ist eine Diskussion zu Eigenbedarfskündigung, einfache Frage innerhalb des Forums Mietrecht
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| Eigenbedarfskündigung, einfache Frage Folgender fiktiver Fall: Herr X ist Mieter (seit weniger als einem Jahr) und hat von seinem Vermieter Herr Z eine Kündigung zwecks Eigenbedarf bekommen (Räumung innerhalb von 3 Monaten). Die Kündigung erfolgte in schriftlicher Form und wurde 1.Fall: Ohne Einschreiben in den Briefkasten geworfen 2.Fall: Per Einwurf-Einschreiben in den Briefkasten geworfen Herr X sagt mündlich zu Herrn Z, dass er die Kündigung erhalten habe (keine Zeugen). Nach einem Monat sagt Herr X jedoch, dass er von einer Kündigung nie etwas gehört hätte. Wie ist dieser Vorfall zu bewerten? Hat der Vermieter eine Möglichkeit den Mieter trotzdem in der "geplanten" Zeit aus der Wohnung zu bekommen? Mir ist bewusst, dass der Vermieter mit einem ÜBERGABE-Einschreiben natürlich den Beweis der Zustellung hätte. Wie ist es aber im Fall 1 bzw Fall 2 geregelt? Muss der Vermieter hier erneut eine Kündigung per Übergabe-Einschreiben schicken und der Mieter hätte nochmals 3 Monate Zeit? Danke im Vorraus Gruß Thorsten |
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| AW: Eigenbedarfskündigung, einfache Frage Zitat:
Kann er das nicht, dann wird eine Wiederholung nötig sein. Ganz speziell aber ist bei windigen Empfängern folgendes Verfahren anzuwenden: - die Kündigung mit Zeugen in den Briefkasten oder unter der Tür durch (Zeuge muss den Inhalt des Briefes kennen) oder - Zustellung durch Gerichtsvollzieher Über die Verwertung von Einwurf-Einschreiben ist sich die Rechtsprechung nicht einig. Daher keine Sicherheit. Es sei denn man findet einen Richter der diese Zustellung akzeptiert. Die Einschreiben mit Rückschein haben ebenfalls ihre Tücken. Über die Zustellung allgemein wurde erst vor Kurzem diskutiert. Bitte Suchoption nutzen. |
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