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Eigenbedarfskündigung §57 ZVG

Dies ist eine Diskussion zu Eigenbedarfskündigung §57 ZVG innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 28.03.2007, 21:40
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Eigenbedarfskündigung §57 ZVG

Ich habe schon viele Antworten auf meine Fragen gefunden, jedoch habe ich noch eine brennende Frage.

Angenommen man möchte ein EFH mit ELW ersteigern (ZV) in dem eine Familie mit 2 Kindern wohnt. In der ELW wohnt noch ein Familienmitglied.

Um ein Sonderkündigungsrecht ausüben zu könne, müsste man bis spätestens am 3. Tag des darauffolgenden Monats kündigen.
Da aber nicht bekannt ist, ob ein Mietvertrag vorliegt - und wie im Forum gelesen werden kann, dass auch später noch Verträge vorgelegt werde können - weiß ich nicht ob bzw. wem ich kündigen soll.

Jetziger Eigentümer ist nicht gesprächsbereit.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2007, 09:26
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AW: Eigenbedarfskündigung §57 ZVG

Wenn der Eigentümer jetzt schon nicht gesprächsbereit ist, ist anzuraten sich nach einem anderen Objekt umzusehen. Denn auch zukünftig wird eine kontraproduktive Einstellung des jetzigen Eigentümers möglicherweise viel Geld kosten.
Aber zur Frage:
Es besteht die Möglichkeit Kündigung wegen Eigenbedarf, wenn dieser begründet werden kann. http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf
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