Dies ist eine Diskussion zu Eigenbedarfskündigung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Eigenbedarfskündigung es gebt um folgenden Fall. Vermieter V hat im letzten Jahr einen Mieter M frist- und formgerecht wegen Eigenbedarf gekündigt. Da das Kind von V sich beruflich kurzfristig veränderte, erlosch dieser Eigenbedarf. Dies teilte V dem Mieter auch ca. 8 Wochen vor dem Kündigungstermin telefonisch mit. Der Mieter nahm dieses Entgegenkommen mit Wohlwollen an. V befragte ihn auch, ob er schon eine andere Wohnung hätte. Dies verneinte dieser. Ohne das Wissen des V zog der Mieter "fristgerecht" aus und bezahlte auch die anschließenden Mieten nicht mehr. V vermietete die Wohnung inzwischen an jemand anderen. Mittlerweile flatterte ein Rechtschreiben seines Anwalts in das Haus des V, in dem M auf Umzugskosten, Mietdifferenzzahlung usw. pocht, da hier kein Eigenbedarf geltend gemacht wurde. Wie seht ihr diesen Fall? Vielen Dank, Gladiatorkind |
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| AW: Eigenbedarfskündigung Der Vermieter hat korrekt gehandelt. Es hat wohl unstreitig einen Eigenbedarf gegeben, die Kündigung war korrekt. Der Kündigungsgrund fiel weg und der Vermieter hat den Mieter davon noch vor Ablauf der Kündigungsfrist in Kenntnis gesetzt. Der Gesetzgeber sagt, dass in einem solchen Fall nicht der Vermieter dem Mieter anbieten muss, das Mietverhältnis fortzusetzen, sondern dass der Mieter die Fortsetzung verlangen kann; er muss es also nicht. Der Mieter hat trotz dieser Information nicht verlangt, das Mietverhältnis fortzusetzen, er akzeptiert also die Kündigung auch wenn der Grund weggefallen ist. Ich sehe keinen Grund, warum der Mieter nun etwas fordern könnte. |
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| eigenbedarf, kündigung, mietrecht, schadenersatz |
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