Dies ist eine Diskussion zu Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ausgangssituation: Vermieter V überreicht dem Mieter M eine Kündigung wegen Eigenbedarf und betont im Dialog nachdrücklich, dass der angegebene Kündigungstermin eingehalten werden muss, sich sogar anbietet, beim Umzug zu helfen und sogar zum Kompromiss bereit wäre, die Kündigungsfrist von drei Monaten aufzuheben, wenn die Wohnung zum angegebenen Termin wirklich leer ist. 1. Problem: Die Kündigung ist formell nicht rechtsgültig. Der Mieter möchte die Angelegenheit aber einvernehmlich klären und versuchen, die Wohnung zum angebenenen Termin räumen; da ja der gewünschte Kündigungstermin nicht eingehalten werden muss. 2. Problem: Der Vermieter lässt über einen Anwalt eine rechtsgültige Kündigung erstellen, wodurch sich der angegebene Kündigungstermin um einen Monat nach hinten verschiebt. Der Mieter hat eine neue Wohnung angemietet und lässt über seinen Anwalt Kontakt zum Anwalt des Vermieters aufnehmen, sich einvernehmlich zu einigen, sprich, den Mietvertrag vorzeitig aufzuheben und sich an den Umzugskosten zu beteiligen. Doch nun reagiert der Vermieter biestig und besteht auf die Kündigung zum späteren Termin, obwohl der Vermieter mehrmals betont hatte, dass das Familienmitglied, welches die Wohnung beziehen soll, ansonsten auf der Straße stehe. Liegt hier nun Täuschung vor? Welche Rechte hat der Mieter noch? |
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| AW: Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... 1. Kündigung War der erste Kündigungsversuch wegen Rechtsmängel unwirksam, gibt es nun nur eine wirksame Kündigung und das wäre die Letzte Version. Wäre die erste Kündigung wirksam gewesen, wäre die Zweite ohne Bedeutung. 2. Kündigungsgrund Eigenbedarf Der M hat die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen. Zum Einen wenn berechtigte Zweifel am Kündigungsgrund angebracht sind, zum Anderen aber auch, wenn die Kündigung eine besondere Härte für den M darstellt. Als Grund reicht nicht aus, irgendeinem Familienmitglied Wohnraum zu ermöglichen. Es muß schon ein naher Angehöriger wie Eltern oder Kinder sein (Onkel, Tante etc. zählen nicht dazu). Aber auch hier reicht nicht der einfache Wunsch diese Leute in der Wohnung zu haben. Es muß ein vernünftiger, nachvollziehbarer Grund genannt werden, warum diese Leute in die Wohnung ziehen sollen. All diese Dinge sind im Kündigungsschreiben darzulegen. Fehlen diese Angaben, ist auch diese Kündigung unwirksam. Vorgeschobener Eigenbedarf als Kündigungsgrund kann sehr teuer für den VM werden. Sollte sich nach Auszug heraus stellen, der Grund war vorgeschoben, muß der VM Schadensersatz leisten.
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| AW: Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... der fiktive fall geht wie folgt weiter: nehmen wir an, der ersten kündigung wurde nie widersprochen: der anwalt hat sich lediglich auf das schreiben (=kündigung) bezogen, und angeboten, sich einvernehmlich zu einigen. der m kann nicht sofort einschätzen, dass die erste kündigung unwirksam ist und orientiert sich aber am kündigungstermin, um bis dahin eine neue wohnung beziehen zu können. denn auch im dialog mit dem vm, wurde dem m unmissverständlich klar gemacht, dass das familienmitglied (sohn) unbedingt in die wohnung einziehen muss, damit er nicht auf dieser straße steht. der vm ist sogar soweit gegangen, die mündliche abmachung schriftlich zu fixieren: nämlich, den mietvertrag aufzuheben, sollte der m vor dem (ersten) kündigungstermin eine wohnung finden. der m fühlte sich unter druck gesetzt, konnte dem vm aber nicht garantieren, zum (ersten) kündigungstermin ausziehen und hat daher nicht unterschreiben, worauf der vm beleidigt abzog. der m wollte unbedingt dieser unangenehmen situation "entkommen"; wohnt er doch tür an tür mit dem vm in einem dreifamilienhaus. darüber hinaus musste der m aufgrund der kündigung seine pflichten im studium zurückstellen und geld aufbringen, um den umzug zu finanzieren. eigenbedarf: nehmen wir an, der o.g. sohn der familie muss mit seiner lebensgefährtin - nicht verheiratet - seine jetzige wohnung aufgeben, weil sie laut begründung verkauft worden ist. würde das als härtefall gelten? liegt denn hier nun täuschung vor? |
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| AW: Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... Zitat:
Zitat:
Der M kann der Kündigung, falls sie überhaupt wirksam ist, jetzt immer noch widersprechen und ein Gericht über die Wirksamkeit entscheiden lassen.
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| AW: Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... Zitat:
Zitat:
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| AW: Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... Ist der Grund Eigenbedarf denn gerechtfertigt, wenn die Schwester (inkl Familie) des VM reinzieht? |
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| AW: Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... "Eigenbedarf Schwester" als Suchbegriff bringt schnell die Antwort: Ja. Und, bitte, eine neue Frage nicht an einen uralten Thread von 2007 anhängen sondern ein neues Thema aufmachen. |
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| AW: Eigenbedarf: Täuschung? Vermieter zögert Eigenbedarf hinaus... kann sein, muss aber nicht. beim eigenbedarf kommt es auf mehr an, als nur "das richtige familienmitglied". |
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