Dies ist eine Diskussion zu Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung Folgende Situation: Ein Paar, Alter um die 30 Jahre, bewohnt mit unbefristetem Mietvertrag (keine Sozialklausel o.ä.) eine Wohnung, die in einer Zwangsversteigerung zum Aufruf kommt. Laut ZVG hat der Ersteigerer ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf. Nun meine Frage: Ist eine fristgerechte Kündigung des Mietvertrages denkbar, wenn der Ersteher dieser Immobilie in die Wohnung einziehen möchte, ohne dass bei ihm tatsächlich "dringender" Bedarf gegeben ist? Wie muss dieser Bedarf aussehen, damit der neue Eigentümer in die ersteigerte Wohnung einziehen kann? Beispiele wären hier sehr hilfreich für mich. Fiktiv ist auch folgende Frage interessant: Welchen Umstand kann man theoretisch konstruieren, um Eigenbedarf nach einer Zwangsversteigerung durchzusetzen? An anderer Stelle las ich soeben, dass Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Erstehung bei einer Zwangsversteigerung noch nicht bestehen darf und damit als Kündigungsgrund ausscheidet. Diese Annahme halte ich für unrichtig. Wie denkt ihr darüber? Liebe Grüße und danke vorab für Antworten, messenger |
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| AW: Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung Aus eigener Erfahrung vor 4 Jahren weiß ich noch, dass man, im Falle der Ersteigerung einer Immobilie in einer Zwangsversteigerung, als Ersteher ein Sonderkündigungsrecht hat. Allerdings gilt dieses Recht nur für eine begrenzte Zeit. Nach §57 a ZVG sind entsprechende Kündigungsfristen vom Ersteher zu beachten. Diese enden regelmäßig mit Ablauf des 3. Werktages des dem Zuschlagstermin folgenden Monats. Nur dann, wenn der Mieter entsprechende Vorauszahlungen der Miete geleistet oder mehr als eine Jahresmiete in die Modernisierung als verlorener Baukostenzuschuß investiert hat, ist er gemäß §57 c ZVG gegen dieses Sonderkündigungsrecht geschützt. Gruß, jlodina. |
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| AW: Eigenbedarf nach Zwangsversteigerung Hallo - zu dem Thema noch eine Anschlußfrage. Wenn eine Person bereits Wohneigentum besitzt, in Stadt A, und nun in Stadt B, ca. 30 km entfernt, eine Wohnung ersteigert, die Person in Stadt B arbeite und ihren Wohnsitz dorthin verlagern will, kann unter solchen Voraussetzungen ein Eigenbedarf angemeldet und durchgesetzt werden? Gruss Astrocat |
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