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ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen?

Dies ist eine Diskussion zu ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 07.11.2009, 14:14
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ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen?

Hallo,

Nehmen wir mal an,Person A ist am 31.3.09 aus der alten Wohnung ausgezogen.Bei der Wohnungsabnahme wurden kleine Mängel festgestellt, das ein Haarriss im Waschbecken ist, das die Wand im Kinderzimmer nochmal gestrichen werden muss, das der Spülkasten des WC leicht vergilbt ist und die Toilette in Ordnung ist-> dies hat Person A alles schriftlich.Die Abnahme führte eine Person der Vermietungsgesellschaft durch. Wenige Tage nach der Wohnungsabnahme kam ein Brief vom Vermieter das er weitere Mängel festgestellt hat,es müssen die Wände im Schlafzimmer nochmal gestrichen werden und die Toilette muss nochmal geputzt werden-> leider hat Person A diesen Brief nicht mehr. Am 22.7.09 kam es zur Kautionsauszahlung der hinterlegten Kaution bei Einzug. Abgezogen von der Kaution wurde die Erneuerung des Waschbeckens,zu diesen Zeitpunkt stand die Wohnung noch leer.Gestern bekam Person A dann plötzlich einen Brief von der ehemaligen Vermietungsgesellschaft das am 23.10.09 das WC erneuert wurde und der Spülkasten repariert wurde, was vorher im Wohnungsabnahme Protokoll als in Ordnung angesehen wurde. Nun soll Person A die Kosten von 117,00 Euro tragen.Es wohnen laut Rechnung auch schon neue Mieter in der Wohnung. Ist das in Ordnung das Person A die Rechnung tragen muss, auch wenn der Auszug schon ein halbes Jahr her ist und bereits neue Mieter in der Wohnung wohnen? Im Wohnungsabnahmeprotokoll steht noch die Abnahme bezieht sich auf die zur Zeit festgestellten u. erkennbaren Mängel. Für erst später erkennbare oder versteckte Mängel haftet bei Verschulden der Mieter.

Person A wäre für Antwort dankbar
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Alt 08.11.2009, 11:16
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AW: ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen?

Zitat:
Zitat von sun 06
Wenige Tage nach der Wohnungsabnahme kam ein Brief vom Vermieter das er weitere Mängel festgestellt hat,es müssen die Wände im Schlafzimmer nochmal gestrichen werden und die Toilette muss nochmal geputzt werden-> leider hat Person A diesen Brief nicht mehr.
Hier liegt das Problem. Anscheinend hat der Mieter auf dieses Schreiben nicht reagiert. Hat er denn das Übergabeprotokoll noch? Dort war aber schon, wie ich mich erinnere, das Schlafzimmer erwähnt, jedoch keine schmutzige Toilette. Daher noch mal genau dort rein gucken. Da der Mieter nach dem Schreiben nicht reagiert hat, was wohl eine Aufforderung zur Nachbearbeitung war, kann der VM auf jeden Fall das Streichen der Wand von der Kaution abziehen. Das mit der Toilette hätte jedoch im Protokoll stehen müssen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 13:34
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AW: ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen?

Zitat:
Zitat von microfun

Für die Mängel im Protokoll hätte der Mieter eine Frist zur Selbstvornahme bekommen müssen. Dies ist offensichtlich nicht geschene.

Das ist es sehr wahrscheinlich doch:

"Wenige Tage nach der Wohnungsabnahme kam ein Brief vom Vermieter das er weitere Mängel festgestellt hat,es müssen die Wände im Schlafzimmer nochmal gestrichen werden und die Toilette muss nochmal geputzt werden-> "
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Alt 08.11.2009, 21:31
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AW: ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen?

Person A hatte die Wände nachgestrichen u. die Toilette nochmals geputzt.Leider war der VM trotz nochmaligen Wand streichen nicht zufrieden,so das er die nicht ordnungsgemäss gestrichenen Wände von der Kaution abzog.Welche Frist hat denn der VM nach der Wohnnungsabnahme um andere Schäden wie z.B. die Toilette beim ehemaligen Mieter geltend zu machen?
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Alt 08.11.2009, 22:27
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AW: ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen?

Zitat:
Zitat von sun 06
Person A hatte die Wände nachgestrichen u. die Toilette nochmals geputzt.Leider war der VM trotz nochmaligen Wand streichen nicht zufrieden,so das er die nicht ordnungsgemäss gestrichenen Wände von der Kaution abzog.Welche Frist hat denn der VM nach der Wohnnungsabnahme um andere Schäden wie z.B. die Toilette beim ehemaligen Mieter geltend zu machen?
Im Prinzip hat er nach Abnahme keine Frist mehr, für nicht monierte Mängel, da das Übergabeprotokoll entscheidend ist.
Da die Toilette scheinbar stark verunreinigt war und die Nachbesserung zur Reinigung seitens des Mieters nicht den gewünschten Erfolg zeigte, ist eine Erneuerung wohl nicht von der Hand zu weisen.
Allerdings ist eben kein Neu für Alt statthaft, sondern lediglich die Kosten unter Berücksichtigung des Zeitwertes der Toilette, welche sehr wohl in bereits abgewohnten und der Nutzung unterliegenden Alterung seine Berücksichtigung zu finden hat.

Kurz gesagt, man widerspreche der Rechnung mit entsprechenden Hinweisen und lehne deren Ausgleich ab.

Lg.
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Do, ut des
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Alt 09.11.2009, 08:42
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AW: ehemaliger Mieter soll Kosten für WC tragen?

Zitat:
Zitat von sun 06
Person A hatte die Wände nachgestrichen u. die Toilette nochmals geputzt.Leider war der VM trotz nochmaligen Wand streichen nicht zufrieden,so das er die nicht ordnungsgemäss gestrichenen Wände von der Kaution abzog.Welche Frist hat denn der VM nach der Wohnnungsabnahme um andere Schäden wie z.B. die Toilette beim ehemaligen Mieter geltend zu machen?

Das hätte eigentlich in dem Schreiben vom VM stehen müssen, das ja nun unglücklicherweise der Mieter "nicht mehr hat".
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