Dies ist eine Diskussion zu durchsottener Kamin - Mietminderung innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| durchsottener Kamin - Mietminderung Man stelle sich vor, dass in einer Mietwohnung z.B. die Küche, der Flur, das Wohnzimmer und das Esszimmer, an einer Ecke an einen Kaminschacht grenzen. Nun könnte es passieren, dass dieser Kamin anfängt "durchzusotten", d.h. hässliche braune Flecken unterschiedlichster Grösse an einer Wand in allen Räumen. Die Erklärungen des Vermieters sind vielfältig, der vor einigen Monaten unternommene Behebungsversuch (Tapete runter, Alufolie an die Wand, neue Tapete rauf), untauglich, da es in allen Räumen wieder durchkommt. Zudem hatte der Maler dabei starke Feuchtigkeit in den diversen Tapetenschichten + beginnenden Schimmelbefall festgestellt. Ferner könnte sich neuerdings die an der Küche am Kamin befindliche Vertäfelung beulen / wellen, was starke Feuchtigkeit befürchten lässt (bisher hat sich der Mieter vielleicht nicht getraut die Vertäfelung abzumachen) Was müsste + könnte der Mieter jetzt tun, da vom Vermieter wenig zu erwarten ist. - auf sofortige Behebung durch den Vermieter bestehen und zwar nicht wieder mit Alufolie, inkl Neuanstrich aller betroffenen Räume ? - Miete mindern bis der Schaden behoben ist - wenn ja, wieviel % wären angemessen ? Vielen Dank. M.f.G. Olaf |
| |||
| AW: durchsottener Kamin - Mietminderung Grundsätzlich handelt es sich um einen Mangel am Mietobjekt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem Mietgerechten Zustand zu erhalten. Die Maßnahmen, die der Vermieter eingeleitet hat sind aber völlig ungeeignet, da dieser Bauschaden aus dem Kamininneren kommt. Hinweis: Bei der Verbrennung entsteht eine Kondensation im inneren des Kamins, die, durch chemische Vorgänge sehr aggresiv wird und durch die Steine dringt. Außen ist diese Versottung an braunen Flecken zu sehen. Ein unangenehmer Geruch kann auch auftreten. Es gibt nur eine Möglichkeit diesen Bauschaden zu beheben. Die Kaminsanierung. Was die Höhe der Mietminderung betrifft, stellt sich die Frage: Um wieviel % ist der Wohnwert gemindert? Es gibt keine klare Rechtsprechung, da es immer individuell betrachtet werden muß. Die Miete kann vom Tag der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des Mangels gemindert werden. Der Vermieter muß nicht zustimmen. Der Vermieter kann nicht kündigen. Die Minderung wird von der Kaltmiete abgezogen. Korrektur:Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten Bruttowarmmiete auszugehen. Das ist die Grundmiete plus Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten (BGH VIII ZR 225/03; BGH VIII ZR 347/04). Bereits abgeurteilte Mietminderungen durch große Flecke und Feuchtigkeit an den Wänden liegen zwischen 10% und 25%. Geändert von Ron-Wide (29.05.2008 um 15:56 Uhr). |
| |||
| AW: durchsottener Kamin - Mietminderung Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kamin Schaden | Versicherungsrecht | 14.12.2009 11:39 |
| Kamin bei Wohnrecht? | Immobilienrecht | 26.10.2009 17:37 |
| Haus in Dänemark hat keinen Kamin obwohl beschrieben | Reiserecht | 29.03.2009 21:35 |
| 500.000.000.000 EUR durch den Kamin...(Meinungskundgabe, kein Tatsachenvortrag) | Off-Topic | 20.10.2008 22:40 |
| Haftungsfrage:Regen in Kamin, Ofen rostet | Baurecht | 13.09.2007 08:06 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios