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Durchgangsrecht des Vermieters zum Dachboden

Dies ist eine Diskussion zu Durchgangsrecht des Vermieters zum Dachboden innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 20.01.2012, 17:09
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Durchgangsrecht des Vermieters zum Dachboden

Hallo!

In einer Dachgeschosswohnung befindet sich eine Tür, die zu einem nicht ausgebauten Abstellraum führt und per Mietvertrag vom Vermieter mitbenutzt werden darf, zum Beispiel zum Abstellen von Möbeln. Dafür müsste der Vermieter logischerweise die Wohnungstür öffnen oder geöffnet bekommen und dann durchgehen.

1)Wie wäre in diesem Fall die rechtliche Grundlage des Vermieters durch die Wohnung zu gehen, auch in Abwesenheit des Mieters. Könnte der Mieter auch den Durchgang verweigern?

2)Wie ist die rechtliche Grundlage,inwiefern und wie oft ein Vermieter die von ihm vermietete Wohnung inspizieren darf, um beispielsweise eine mögliche Verwahrlosung oder Schäden durch den Mieter aufzudecken.

Vielen Dank im Voraus!
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Alt 20.01.2012, 17:28
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AW: Durchgangsrecht des Vermieters zum Dachboden

Wie lautet der wörtliche Text für das "Mitbenutzungsrecht" ?
Zitat:
für das nicht ausgebauten Abstellraum führt und per Mietvertrag vom Vermieter mitbenutzt werden darf,
Befindet sich diese Tür in einem Flur/Diele o.ä. ? Ist dieser Raum im Mietvertrag als zum Mietobjekt gehörend aufgeführt ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 17:35
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AW: Durchgangsrecht des Vermieters zum Dachboden

Der Abstellraum ist im Mietvertrag aufgeführt, ergo eine Erlaubnis des Vermieters diesen zu nutzen. Die Tür zum Abstellraum befindet sich in der Wohnung, genauergesagt in der Küche.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 18:53
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AW: Durchgangsrecht des Vermieters zum Dachboden

Wie lautet der wörtliche Text für das "Mitbenutzungsrecht" ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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