Dies ist eine Diskussion zu Durch Laminat und Trittschall,Nachbarschaftsstreit innerhalb des Forums Mietrecht
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| Zwei nebeneinander liegende Wohnungen sind durch Trockenbauwände getrennt.(Hellhörig)Die Wohnungen sind vermietete Eigentumswohnungen. Beide Wohnungen sind bei Bezug mit Teppichboden ausgelegt. Dann wird in einer Wohnung Laminat verlegt. Wahrscheinlich ohne Dämmschicht. Ein neuer Mieter zieht ein, der Nachbar wird durch Trittschall belästigt. Der neue Mieter legt auch keinen dämpfenden Teppich aus. Es wird mit Straßenschuhen getrampelt was das Zeug hält. Der belästigte Mieter fordert vom Wohnungseigentümer Abhilfe. Der sagt es sei alles ordnungsgemäß verlegt. Der Geschädigte kündigt an, aus zu ziehen, und verlangt Kostenerstattung vom Trittschallverursacher. Die Verlegefirma erscheint, und ist der Meinung es wäre besser wieder Teppich zu verlegen. Dabei bleibt es. Der Geschädigte Mieter verlangt nun das bei Auszug des derzeitigen Mieters das Laminat nachgebessert wird, wie ach immer. Die Wohnung steht dan 1/2 Jahr leer bis der neue Mieter einzieht, und nichts passiert ist. Das Trampeln geht wieder los. Jetzt einigen sich beide Mieter eine Lösung zu treffen, es soll während einer Dienstreise des einen Mieters das Laminat in der angrenznden Wohnstube ersetzt werden durch Teppichboden. Aber der Wohnungsbesitzer besteht auf Laminaterneuerung, das würde sein Mieter fordern. Der Geschädigte hat alles zu organisieren, die Wohnung aus zu raumen, und trägt alle Kosten. Laminat ist doppelt so teuer wie Teppich. Der geschädigte hat keine Wahl, er willigt ein, das Laminat wird neu verlegt, diesmal mit Dämmatte. Der Geschädigte zahlt die Rechnung unter Vorbehalt, der Laminatverleger unterschreibt einen Brief worin er eine Bauabnahme des neuen Laminats zusichert. Der Geschädigte zahlt und hofft auf Bauabnahme da die Wohnung in Kürze wieder frei wird. Das Trampeln ist schwächer, aber der Geschädigte vermutet einige Verlegefehler, Dämmmatte nicht überall gleichmäßig an der Wand hochgezogen, u.ä. Als die Wohnung wieder frei steht, verlangt der Geschädigte vom Besitzer der Wohnung, in welche er investiert hat , die Wohnung zur Bauabnahme betreten zu dürfen. Der aber lehnt ab, der Laminatverleger tröstet, wenn schwere Möbel stehen und Teppich liegt wird es besser. Nach 8 Wochen zieht der nächste Mieter ein, er verspricht Teppich zu legen, noch liegt aber keiner, und wenn der neue Mieter wieder aus zieht geht das ganze wieder von vorn los. Was kann man gegen Böswilligkeit tun? Oder muß es erst zu einem handgreiflichen Nachbarschaftsstreit kommen? Was kann der Geschädigte fordern , wenn er nun doch aus zieht. Schließlich wurde er daran gehindert, das seine bezahlte Leistung, durch den Fußbodenleger nachgebessert wurde. |
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| AW: Durch Laminat und Trittschall,Nachbarschaftsstreit Da ist wohl einiges schief gelaufen. Gegen Böswilligkeit gibt es kein kraut. Richtig ist es und wäre es gewesen: 1. Die Gebrauchsbeeinträchtigung der gemieteten Wohnung nachzuweisen, den M von diesem Mangel in Kenntnis zu setzten und aufzufordern (unter Androhung einer Mietminderung - das tut immer weh) Abhilfe zu schaffen. 2. Mietminderungstabelle siehe hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm 3. In einem freundlichen Schreiben an den VM kann man diesen Zustand jetzt immer noch erreichen. Das sich der Geschädigte auf Arbeit und Geld eingelassen hat, wird ihm vermutlich weder jemand ersetzen, noch danken.
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