Dies ist eine Diskussion zu DRINGEND! Untermiete - Auszug innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| DRINGEND! Untermiete - Auszug Seit November wohnt A (Studentin) in einer 2er WG zur Untermiete. A wurde also nicht im Vertrag mit aufgenommen worden, sondern es wurde einen Standard-Untermietvertrag aus dem Internet ausgedruckt. Recht schnell hat sich herausgestellt, dass das Zusammenleben nicht klappen wird. B hat As Vorräte benutzt usw. Außerdem ging von Anfang an die Heizung nicht (das Ventil hing, lief also auf Sparflamme - A hat es direkt gemeldet). Im Dezember war dann klar, A hälts nicht mehr aus und hat mündlich gekündigt und dann ein paar Tage später nochmal schriftlich. In der Kündigung steht fristgerecht zum 1.3.2012. Nun ist es soweit gekommen, dass B nicht mehr mit A spricht und abwiegelt sobald A das Gespräch sucht. A und B kommunizieren also nur noch schriftlich über eine Art Tafel. Dort schrieb A dann nun (nachdem B dort Fragen gestellt hatte), dass sie zum 1.3. ausziehen werde und wann A ihre Kaution bekomme. B meinte, A bekomme die Kaution erst nach Abzug aller evtl NK-Nachzahlungen (die Whg ist 140qm groß, A's Zimmer 25qm - A war selten da und hat nur die Küche und Bad genutzt und die Heizung ging ja nicht). Jetzt die Frage: wie kommt A an ihre Kaution? Muss sie auch hier 6 Monate Wartezeit in Kauf nehmen? Oder könnte sie einen Monat keine Miete zahlen, um das zu verrechnen? B meinte damals, dass sie mit dem Geld in Urlaub fahren will...also denkt A, es wurde nicht angelegt, sondern ist weg und B versucht jetzt Zeit zu schinden. Achja, außerdem schrieb B, aus KULANZ sei die Frist bis zum 31.03.2012. Wie gesagt, am liebsten würde A SOFORT ausziehen ohne zu überlegen und ohne den letzten Monat Miete zu zahlen, damit A's Verlust nicht allzu hoch ausfällt. Welche Rechte hat A denn grundsätzlich? A hat nichts falsch gemacht, hat das Gespräch gesucht und sich unauffällig verhalten und war außerdem selten da. Wäre extrem dankbar für Antworten - hab grad Klausurenphase und mich belastet dieser Fall extrem Geändert von PetraPan (18.01.2012 um 13:20 Uhr). Grund: Formfehler |
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Und wie kann man denn herausfinden, ob die Kaution angelegt wurde?! B kann ja die Information darüber verweigern!? Geändert von PetraPan (18.01.2012 um 14:13 Uhr). |
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Das heißt also, A hat keinerlei Rechte bezüglich der Kaution und des Auszugsdatums? Auch, wenn die Umstände unzumutbar sind? Ich dachte immer, es verhält sich dabei so: zugestellt gilt als zugegangen. Aber A hätte sich wohl besser eine Kündigungsbestätigung geben lassen, oder? Was mich jetzt aber noch interessieren würde - wie kann man das klären, ob die Kaution angelegt wurde oder nicht?!? Sich einen Auszug des Kautionskonto geben lassen? Geändert von PetraPan (18.01.2012 um 14:14 Uhr). |
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Es darf nicht geantwortet werden!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Das ist eine Möglichkeit. In jedem Fall muss der Vermieter, auf Verlangen, die Anlage nachweisen. Kann er das nicht, besteht die Aufrechnungsmöglichkeit mit der Miete,
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug Versteh ich das richtig, dass wenn der Vermieter die Anlage der Kaution nicht beweisen kann bzw. den Beweis auf Anfrage nicht erbringt der Mieter die Kaution am Ende des Mietverhältnisses abwohnen kann? Das wusste ich gar nicht. |
| |||
| AW: DRINGEND! Untermiete - Auszug @DrumBum BGH, Urteil vom 25.06.03: Der Vermieter muss die Kaution (getrennt von seinem eigenen Vermögen) anlegen. Der Mieter kann vom Vermieter einen Nachweis darüber verlangen, dass dieser die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat. Verweigert der Vermieter den Nachweis, dann darf der Mieter die laufende Miete bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückhalten. und BGH, Urteil vom 20.12.07 Allerdings muss der Mieter die zurückgehaltene Miete nachzahlen, wenn der Vermieter nachweist, dass er die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat. Ergänzend sei noch bemerkt, dass die Kautionsvereinbarung insgesamt von dem Vorgang nicht betroffen ist. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Renovieren bei Auszug - Untermiete? | Mietrecht | 16.08.2011 19:38 |
| Dringend: Ärger bei Auszug/Kündigung | Mietrecht | 28.07.2008 14:55 |
| Untermiete, Auszug ohne schriftliche Kündigug, Nachmieter jedoch vorhanden | Mietrecht | 17.03.2008 18:52 |
| Untermiete , brauche dringend Hilfe | Mietrecht | 08.11.2007 15:35 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios