Dies ist eine Diskussion zu Dringend Hilfe benötigt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Dringend Hilfe benötigt ich habe eine Arbeitsstelle bekommen und musste umziehen. Meine Wohnung habe ich leider erst Mitte Juni gekündigt. Der Vermieter hat eine Immobiliengesellschaft damit beauftragt die Wohnung neu zu vermieten. Seit einem Monat nun hat die Immobiliengesellschaft nur eine Anzeige im Internet geschaltet. Sie gibt keine Zeitungsannancen auf und lässt mich auch keine aufgeben. Ich soll aber schön die Miete weiter bezahlen bis Ende September, falls bis dahin kein Nachmieter gefunden ist. Die Wohnung liegt in der Stadtmitte und wäre eigentlich leicht zu vermieten. Kann ich nichts machen außer abwarten? Muss ich die Nebenkosten auch bezahlen, obwohl ich seit Juni nicht mehr darin wohne? Kann ich keine Zeitungsanzeige aufgeben? Ich kann finanziell nicht 4 Monate Doppelmieten bezahlen. Was kann ich nur machen? Bin wirklich verzweifelt. Bin für jede Hilfe sehr dankbar. Gruß Kristian |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Inserieren darfst du natuerlich, nur muss der Vermieter evtl. von dir angeschleppte Interessenten nicht akzeptieren. Er braucht noch nicht einmal mit denen zu reden. Und wenn er mit der Maklerfirma nen Exklusivvertrag geschlossen hat, darf er vielleicht auch gar nicht ohne deren Beteiligung vermieten. Von den 3 Monaten kommst du nur runter, wenn der Vermieter mitspielt. Muss er aber nicht. Bis zum Ende des Mietverhaeltnisses sind natuerlich auch die Betriebskosten zu bezahlen. Gruss CAM |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt hallo, danke. das heißt ich kann eine Zeitungsannance aufgeben. die immobiliengesellschaft kann nicht gegen mich vorgehen. dann werde ich eine Zeitungsannance aufgeben. gruß Kristian |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Zitat:
Wegen des Inserats sicher nicht. Aber was soll das bringen, wenn die sich anschliessend gar nicht erst mit den von dir angeschleppten Kandidaten befassen wollen? Da sie dir ja anscheinend bereits das Inserieren untersagen wollen, werden sie wohl kaum einen von dir dann vorgeschlagenen Interessenten auch nur reden wollen. Brauchen sie ja auch nicht. Was soll also so ein Inserat? Kostet nur und bringt dich vermutlich kein Stueck weiter. Gruss CAM |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Die Antworten, die man dir bisher gab sind soweit richtig. Außer; Du mußt laut Mietgesetz, und dazu gibt es auch Urteile, nur 2 Interessenten vorzeigen, somit kommst du deiner Pflicht Nachmieter zu bringen und deine restliche Mietzeit zu verkürzen ja nach. Lehnt der Vermieter diese ab, so kannst du zum Ende des Monats kündigen. |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Zitat:
Hier wird ja immer wieder mal so mancher Unsinn behauptet, aber dieser Quatsch ist wohl wirklich nicht mehr zu ueberbieten. @Pro Wenn du das wirklich ernst gemeint hast (was ich nicht hoffe), dann wirst du sicher auch sagen koennen, an welchen Stellen in welchem Mietgesetz das steht und was das fuer Urteile waren, auf die du dich hier beziehst. Viel Spass bei der Suche! Aber nicht verzweifeln, wenn du in 10 Jahren noch nix gefunden hast. Gruss CAM |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Hallo CAM, ich habe tatsächlich etwas verwechselt. Was ich meine sind Zeitmietverträge und wie man aus diesen heraus kommt. Dort funktioniert es genau so. Nichts für ungut aber etwas freundlicher solltest du schon schreiben. Die Kündigungsfrist wird er einhalten müssen. Angenommen er hätte eine Nachmieter und der meldet sich beim Vermieter, der aber nicht weiß von wem er kommt, was dann. Es gibt immer eine Lösung. Wenn ich zwei Monate die Miete nicht zahle bekomme ich auch eine außerordentliche Kündigung und zahle später. So habe ich z.B. einen Monat gespart. Geändert von Pro (18.07.2006 um 20:31 Uhr). |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Moin.... Sorry...aber hier geht wohl so einiges daneben...... Wieso 4 Monate Miete? Kündigungsfrist beträgt seit dem 01.09.2001 für den Mieter 3 Monate. Stellen eines Nachmieters kommt auch nicht ausschließlich bei bestehen eines Zeitvertrages zum Tragen sondern kann auch im einzelfall in Frage kommen. Hier mal ein paar Beispiele. __________________________________________________ ___________________________ der Mieter hatte wichtige Gründe für die vorzeitige Entlassung, das Aufhebungsinteresse wog stärker als das Bestandsinteresse des Vermieters, der Nachmieter war für den Vermieter zumutbar, d.h. keine wichtigen Gründe sprachen gegen diesen. Wichtige Gründe des Mieters für die Aufhebung waren nach der Rechtsprechung: schwere Krankheit, beruflich bedingter Ortswechsel, Aufnahme in ein Altersheim, wesentliche Vergrößerung der Familie oder wesentliche Verkleinerung der Familie. (OLG Karlsruhe, NJW 1981, 1741) Ein Wohnungsvermieter handelt nicht entgegen Treu und Glauben, wenn er im Rahmen der seit 1990 geltenden Wohnungsmarktbedingungen von dem vorzeitig räumenden Mieter bis zum Vertragszeitende den Mietzins verlangt. Dies gilt nicht, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt und sein Auflösungsinteresse des Mietvertrages das Interesse des Vermieters an einer Weiterführungs des Vertrages erheblich übersteigt. Insofern muß der Vermieter des Mieter vorzeitig aus dem Vertrag entlassen. Gericht: OLG Hamm Datum: 22.08.1995 Aktenzeichen: 30 RE-Miet 1/95 LNID: LNRO 1995, 16233 Rechtsgrundlagen: § 552 BGB Fundstellen: MDR 1995, 1116 NJW-RR 1995, 1478 OLG Hamm, HdM Nr. 59 Ich könnte dieses bis ins unendliche fortführen. Urteile hierzu giebt es zu hauf und bedarf keiner Jahrelangen Recherche. Für ca. 100,- Euro kann mann sich ein herforragendes Handbuch auf CD zulegen. Ich will hier keine Werbung machen, kann aber die Fa. LexisNexis sehr Empfehlen. mfg Riedo
__________________ wieso verhagelt meine Anwesenheit meinem Chef immer den Tag |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Hallo, also der angegebene § 552 BGB beinhaltet das Wegnahmerecht des Vermieters. In diesem Fall sollte man sich eher auf den § 543 BGB beziehen, denn da werden die Ausnahmen eindeutet geregelt. Urteile die im Zusammenhang mit der neuen Mietreform stehen und vor dieser Reform entstanden sind, sind somit nicht anwendbar. Deine aufgeführten Úrteile sind aus dem Jahr 1995. Reform war 2001. Ist im BGB nachzulesen. |
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| AW: Dringend Hilfe benötigt Normalerweise ist es doch so, dass jeder Vermieter daran interessiert ist seine Wohnung permanent zu vermieten. Der Mieter kann m.E. die Wohnung inserieren und dem Vermieter Interessenten als Nachmieter vorstellen. Ob dieser diese dann akzeptiert ist eine andere Frage, weiterhin ebenso, wann die eventuellen Nachmieter einziehen wollen. |
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