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Dringend Hilfe benötigt !!!

Dies ist eine Diskussion zu Dringend Hilfe benötigt !!! innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 02.09.2009, 19:17
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Dringend Hilfe benötigt !!!

Hallo,
Also nehmen wir mal an das A und B Anfang des Jahres in ein Haus eingezogen sind, das Haus ist offen also keine abgeschlossenen Wohnungen.
A bewohnt den unteren Bereich B den oberen, auch der Sohn von A hat bei B in der oberen Etage sein Zimmer.
A bewohnt eigentlich qm mässig den größeren Teil..... B den kleineren !!
Da A und B Freundinnen waren haben sie ausgemacht sich die Kosten zu teilen,
also Miete mit NK und die Strom Pauschale.
dh sie machen bei allen Dingen halbe halbe.
Jetzt ist vor kurzem die Tochter von B eingezogen , aber dafür ist B nie zu Hause.
B ist eigentlich nur zahlendes Mitglied.
Also wohnt in der Wohnung von B eine Person.
Bei A ist jetzt zusätzlich der Freund mit eingezogen, ohne B zu fragen oder mindestens mal darüber zu informieren.
Natürlich ist B jetzt nicht mehr bereit bei allem die hälfte zu zahlen, sondern möchte das ihr Freund sich zu einem drittel an allen Kosten beteiligt.
Den so wie es im Momenrt ist finanziere B ihn ja im Prinzip.
Sie sagt er würde ihr einen Teil der Miete und NK und Strom geben....áber das hat doch nichts mit der Abemachung zu tun die A und B mal getroffen ahben....sie sind weitaus mehr Personen wie bei B oben....muss man das akzeptieren ???
Oder hat man da ne Möglichkeit sich dagegen zu wehren...

Geändert von AnjaH_66 (02.09.2009 um 21:33 Uhr).
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Alt 02.09.2009, 20:07
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Es darf auf keine Ich-Bezüge geantwortet werden.
Bitte ändern sie ihre Frage so, dass es fiktiv wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 21:17
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Zitat:
Zitat von Tourix
Es darf auf keine Ich-Bezüge geantwortet werden.
Bitte ändern sie ihre Frage so, dass es fiktiv wird.
Hallo...
entschuldigung aber wie mache ich das ??
Bin doch neu hier !!??
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 21:30
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Z.B. : A und B sind in ein Haus eingezogen......usw.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2009, 21:34
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Danke habsgerade geändert hoffe es ist jetzt gut so...wenn auch etwas komplizierter
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Alt 03.09.2009, 11:48
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Darüber, ob der Einzug des Freundes von A rechtens war,
lässt sich trefflich streiten. Daher lasse ich das mal offen.

Aber B kann eine Veränderung der Betriebskostenaufteilung verlangen.
Sogar gerichtlich.

Wenn ich das richtig verstanden habe, so ging die bisherige Aufteilung
nach der Anzahl der erwachsenen Personen und nicht nach Haushalt.
Demnach ist ein drittel-Anteil nun gerechtfertigt.

Selbst wenn das ganze als eine Auteilung nach Haushalt angesehen wird,
so kann B wegen einer unzulässigen Benachteiligung eine Änderung verlangen.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 14:16
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Der Freund darf einziehen. Untereinander besteht wohl kein Mietvertrag. Wenn hälftige Teilung vereinbart ist, ist das Bestand. Die Damen müssen sich schon einigen. Dem Vermieter ist das "wie" egal. Aber wie das so ist im Leben. Wo Freundschaften in die Brüche gehen, ist der "Zickenkrieg" vorprogrammiert. Wenn überhaupt eine Drittelung verlangt werden könnte, beträfe das nur den personenabhängigen Verbrauch (Wasser, evtl. Müll), was unter halbwegs vernünftigen Menschen (offensichtlich nicht unter "Freundinnen") doch einleuchten sollte.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 14:53
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Offensichtlich besteht zwischen A und B eine
Zitat:
....Also nehmen wir mal an das A und B Anfang des Jahres in ein Haus eingezogen sind, das Haus ist offen also keine abgeschlossenen Wohnungen.
Innengesellschaft des Bürgelichen Rechts.
Deren Zweck besteht im gemeinsamen Wohnen mit Ersparnis von Kosten, die teilweise gemeinsam getragen werden sollen.
Da die Parteien einen Regelungen darüber nicht getroffenm haben, gelten die §§ 705 ff. BGB.
Gleichwohl waren sich aber A und B dahin einig, daß die Kosten der Gesellschaft gleichmäßig zwischen A und B geteilt werden sollten.
Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des Gesellschaftszeckes.
Der zwischen den Gesellschaftern verabredete Wille ist deshalb dahin auszulegen, daß zwar die Aufnahme dritter Personen nicht ausgeschlossen werden sollte, weil dieses vom Begriff des gemeinsamens Wohnens umfaßt ist, aber die auf den Dritten entfallenen Kosten demjenigen Gesellschafter zuzuordnen sind, der dessen Eintzug veranlaßt.
Diese Auslegung steht auch in Einklang mit der Ratio des § 707 BGB.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #9 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 18:38
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Also,
es besteht ein Mietvertrag über das ganze Haus...den haben A und B unterschrieben.
Da es sich um ein offenes Haus handelt und der Freund von A, B eigentlich fremd ist frage ich mich ob das so einfach ist jemanden einziehen zu lassen.
Bin der Meinung das A schön hätte fragen müssen ob das klar geht, und wie man es in Zukunft mit den Kosten handhabt !!!!!!
Kann mir nicht vorstellen das A mit 3 Personen und mehr qm
das gleiche zahlen soll wie B alleine mit weniger qm !!!!
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  #10 (permalink)  
Alt 03.09.2009, 18:46
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AW: Dringend Hilfe benötigt !!!

Zitat:
Kann mir nicht vorstellen das A mit 3 Personen und mehr qm
das gleiche zahlen soll wie B alleine mit weniger qm !!!!
Auf gut Deutsch:

A hat den auf ihren Freund entfallenen Anteil zu tragen. Da dieser Anteil denen der Anteile von A und B jeweils entsprechen dürfte, sind die Kosten gleichmäßig auf drei Personen zu verteilen.
A trägt zwei und B ein Drittel der Kosten.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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