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!!!dringend!!!

Dies ist eine Diskussion zu !!!dringend!!! innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 11:08
Boardneuling
 
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Exclamation !!!dringend!!!

Hi @ all,
habe hier folgenden Fall,

Nebenkostenpauschale 120,00 EUR.
Nebenkostenabrechnung ist im Mietvertrag nicht geregelt.

Wohnungsbezug 01.08.2006
Kündigung der Wohnung zum 30.04.2008

Nebenkostenabrechnung für 2007: keine

Nun will der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2007 erstellen und von der Kaution einbehalten.

Hat jemand ne Idee wie der Fall zu lösen ist?

Gruß
Beta
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  #2 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 11:45
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AW: !!!dringend!!!

Zitat:
Zitat von betaphirin
Hi @ all,
habe hier folgenden Fall,

Nebenkostenpauschale 120,00 EUR.
Nebenkostenabrechnung ist im Mietvertrag nicht geregelt.

Wohnungsbezug 01.08.2006
Kündigung der Wohnung zum 30.04.2008

Nebenkostenabrechnung für 2007: keine

Nun will der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2007 erstellen und von der Kaution einbehalten.

Hat jemand ne Idee wie der Fall zu lösen ist?

Gruß
Beta
Nebenkostenpauschale und gleichzeitige Nebenkostenabrechnung widerspricht sich.

Wenn eine Pauschale vereinbart wurde, dann wird eben nicht abgerechnet, sondern wie der Name schon sagt ein montlicher Pauschbetrag bezahlt. Damit sind die Nebenkosten pauschal abgegolten.

So wie es hier im Beispielfall offensichtlich auch praktiziert wurde.
Für 2006 wurde ja auch nichts abgerechnet!

lg
fliwatüüt
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 11:54
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AW: !!!dringend!!!

Zitat:
Zitat von betaphirin
Hat jemand ne Idee wie der Fall zu lösen ist?
Haben die Parteien im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter für die Betriebskosten einen bestimmten Betrag zu bezahlen hat, ohne dass zugleich eine Regelung über die Umlage der Betriebskosten getroffen worden ist, so muss von der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale ausgegangen werden. Eine derartige Pauschale schließt sowohl die Abrechnung als auch einen Nachzahlungs- oder Rückforderungsanspruch grundsätzlich aus.
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  #4 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 11:58
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AW: !!!dringend!!!

Wie lange kann in diesem Fall der Vermieter eine Summe x aus 2006 nachfordern?
Wie lautet da die gesetzliche Frist? Nur für den Fall das der Vermieter ein Schlupfloch findet.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 12:06
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AW: !!!dringend!!!

Zitat:
Zitat von betaphirin
Wie lange kann in diesem Fall der Vermieter eine Summe x aus 2006 nachfordern?
Wie lautet da die gesetzliche Frist? Nur für den Fall das der Vermieter ein Schlupfloch findet.
In welchem Fall ?

Wie schielu und ich bereits geschrieben haben, bei Vereinbarung eine Pauschale wie hier angenommen:
Gar nicht!
Der Mieter zahlt jeden Monat seine 120 Euro Pauschale und gut ist.

lg
fliwatüüt
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  #6 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 12:30
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AW: !!!dringend!!!

Wenn mit dem Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale abgeschlossen wird dann bedeutet dies, dass der Vermieter sich zu einer pauschalen Abrechnung der Nebenkosten verpflichtet hat. Mit dieser Pauschale sind alle Nebenkosten abgedeckt. Eine Nachforderung ist nicht möglich.

Ein Mietvertrag der eine Nettomiete (heute die Regel) beinhaltet benötigt deshalb immer noch eine weitere Regelung über die Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung. Nur bei diesen Verträgen gibt es eine konkrete Abrechnung und Nachzahlungen oder Gutschriften.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 12:59
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AW: !!!dringend!!!

Was steht denn genau bezüglich den Nebenkosten im Mietvertrag drin?
Steht dort das Wort "Nebenkostenpauschale" und 120 Euro oder steht dort "NK-Vorauszahlung"?
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  #8 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 13:40
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AW: !!!dringend!!!

da steht Nebenkostenpauschale 120 EUR
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  #9 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 13:57
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Zitat:
Zitat von betaphirin
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Wenn der Abrechnungszeitraum von Jan.-Dez ist, bis zum Ende 2007.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.04.2008, 14:56
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und wie lauten die fristen bei einer betriebskostenvorauszahlung?
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