Dies ist eine Diskussion zu "Dieser Vertrag ist individuell ausgehandelt" innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| "Dieser Vertrag ist individuell ausgehandelt" Der Vertragstext ist über mehrere Seiten vom Vermieter gestellt und wurde dem Mieter für ein paar Tage überlassen, damit sich dieser mit dem Vertrag auseinandersetzen und Anmerkungen machen kann. Dieser Vertrag enthält Bestimmungen zu Renovierungen und dem Mieter auferlegten Pflichten, die allesamt in den letzten 40 Jahren der BGH-Rechtsprechung als unwirksam erklärt wurden, aber eben nur im Rahmen der AGB-Prüfung, die ja bekanntermaßen bei Individualabreden nicht gelten (Stichwort: Starre Renovierungsfristen) Mieter A unterschreibt, ohne Anmerkungen am Mietvertrag vorzunehmen, da er diese Wohnung haben möchte. Angenommen, Mieter A wohnt in einem Ballungsgebiet, in dem Wohnungen rarr sind. Muss sich Mieter A an den starren Renovierungsfristen festhalten lassen? |
| |||
| AW: "Dieser Vertrag ist individuell ausgehandelt" Ich kann nicht erkennen, dass hier tatsächlich etwas ausgehandelt wurde. Auch ohne Anerkennung der Vermietervorgaben wäre der Vertrag wohl nicht zu Stande gekommen!? Die Überschrift ist bedeutungslos. Für mich ein Vermietertrick. ![]() Wenn dies so ist, dann gelten die Regeln nach dem BGB und der Rechtsprechung. |
| |||
| AW: "Dieser Vertrag ist individuell ausgehandelt" Das hängt davon ab, ob der Vermieter nur in diesem Einzelfall diesen Vertrag aufgesetzt hat, oder ob er "gewerblich" tätig ist und sogar immer wieder diesen Vertragsvordruck nutzt. Der arme kleine Opi, der auf diese Weise zwecks Zubroterwerbes seine Einliegerwohnung in seiner kleinen Villa vermieten will, hat sicher weit größere Chancen auf Anerkennung dieses "Individualvertrages" als der Investor oder Altersvorsorger, der vielleicht mehrere Objekte zu laufen hat (-> "Vielzahl von Verträgen", § 305 I BGB; dann gilt auch das Umgehungsverbot aus § 306a BGB). Auch wenn der Vertragsvordruck nur dieses eine Mal genutzt werden sollte, greifen noch immer § 242 BGB und seine Kumpels, die §§ 134 / 138 BGB. Soll heißen, es muss vom angerufenen Gericht dann eben individuell geprüft werden, ob die Vertragsbedingungen den Mieter übermäßig weit schlechter stellen als verkehrsüblich. Dabei würde eine (wenn auch geringe) Rolle spielen können, dass Wohnraum in der Region nur schwer zu finden wäre (vergleichbar Wucher / Ausnutzen einer Zwangslage etc.). Von vornherein aber sofort allein wegen der Schlechterstellung des Mieters von einer Unwirksamkeit dieses einen solchermaßen geschlossenen Vertrages auszugehen, dürfte mE nicht einfach zu vertreten sein, weil schließlich die zivilrechtliche Privatautonomie gilt, die den Beteiligten durchaus auch einseitig überwiegend unangenehme Regelungen auferlegen darf (-> eigene Verantwortung).
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
| |||
| AW: "Dieser Vertrag ist individuell ausgehandelt" Wesentlich ist wohl, ob die einzelnen Klauseln tatsächlich verhandelt wurden. Die einseitige Vorlage "nun unterschreib mal" spricht dagegen, das vermutete Fehlen von Zugeständnissen an den fiktiven Mieter ebenfalls. Die bloße Überlassung des Entwurfs zur Prüfung würde mMn kein "Aushandeln" entstehen lassen, aber vielleicht sehen die Juristen das anders(?) Es wäre es sicher günstig, sich die Umstände des Vertragsschlusses zu notieren, ggf. eine Zeugenaussage festzuhalten. Der möglichen Behauptung des Vermieters "wir haben lang und breit um die Klauseln gerungen" kann dann etwas entgegen gesetzt werden. Übrigens fängt mMn ein Dauerschuldverhältnis schlecht an, wenn schon vor der Unterschrift der eine Vertragspartner den anderen über den Tisch ziehen will! |
| |||
| AW: "Dieser Vertrag ist individuell ausgehandelt" Der Vertrag wurde gerade nicht ausgehandelt. Er enthält nur Vorformulierungen des Vermieters. Da nützt auch die Präambel nichts. Der erste Satz im Beitrag von CEMartin ist dabei auch wichtig! Gucke hier: http://www.schaeuffelen.de/inhalt/90
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Hausarbeit: Luhmann "Gibt es in dieser Gesellschaft noch unverzichtbare Normen?" | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 22.09.2010 18:20 |
| Wäre dieser Fall "unterlassene Hilfeleistung"? | Arztrecht | 11.02.2010 18:08 |
| "Treue" verhindert Karrieremöglichkeiten: RUB-Organisationsmanagerin erforscht "psychologischen Vertrag" | Nachrichten: Wissenschaft | 27.01.2009 17:00 |
| "Dieser Hochschulpakt ist ein Qualitätspakt" | Nachrichten: Wissenschaft | 10.07.2007 18:00 |
| "SEA DAEOOP ZEAOAN OWPV? - Wie heißt dieser Satz?" | Nachrichten: Wissenschaft | 23.11.2006 12:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios