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die Höhe der Maklergebühr

Dies ist eine Diskussion zu die Höhe der Maklergebühr innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 09.02.2005, 14:25
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die Höhe der Maklergebühr

Hallo,

vielleicht kannt mir jemand bei folgendem Problem behilflich sein:

Ich war auf der Suche nach einer Wohnung in einer anderen Stadt, und mußte innerhalb von zwei Wochen eine Wohnung finden. Deshalb bat ich unter anderem eine Maklerfirma und schloß einen Maklervertrag ab, in dem steht "Maklerprovision 1,5fache der Kaltmiete".
Vorher schon suchte ich im Internet nach Wohnungen, und kam auf die Seite einer Firma mit Wohnungsangeboten - eine wohnung klang interessant, da jedoch weder Bild noch viele Informationen zu sehen waren, habe ich das ganze nicht weiter verfolgt.

Durch o.g. Maklerfirma wurde ich an einen anderen Makler weitervermittelt, der mir eine Wohnung zeigte. Während der Besichtigung sagte er, er hätte noch ein anderes Angebot - was ich mir dann ebenfalls angeschaut hatte. Wie sich herausstellte, war diese Wohnung die Wohnung, die ich schon im Internet direkt beim Vermieter gesehen hatte. Während der Besichtigung fielen folgende Aussagen von Seiten des Maklers:
- "Die Provision ist das zweifache der Kaltmiete"
- "Sie müssen keine Angst haben, das sie nun mehr Provision zahlen, da wir nun 2 Makler sind - wir teilen uns die Provision"

Der Makler wußte auch, das ich unter Zeitdruck war. Er meinte, das die Wohnung schon reserviert sei, und ich sie nur bekommen könne, wenn ich jetzt sofort zusage. Also sagte ich zu.

Ich bekam die Provisionsrechnung von Maklerbüro nummer eins, mit der doppelten Kaltmiete als Rechnungsbetrag. Daraufhin schrieb ich, das im Vermittlungsvertrag nur das 1,5fache steht. Die Aussage war "Da hier 2 Maklerbüros beteiligt sind, wird hier ein erhöhter Betrag - also das 2fache - genommen".

Meine Frage nun:
- Was ist für die Höhe der Maklerprovision verbindlich ? Der schriftlich fixierte Maklervertrag, oder die Aussage in der Wohnung. Dazu kommt die Aussage, das ich keine höhere Provision zahlen müßte aufgrund der Tatsache, das 2 Büros beteiligt sind
- Muß ich überhaupt zahlen - schließlich habe ich das Angebot vorher im Internet gesehen - und das ist sogar nachweisbar (aufgrund von Internetaufzeichnungen meines Providers)

Vielen Dank für die Hilfe.
Lars
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2005, 20:34
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AW: die Höhe der Maklergebühr

Solange der Fall so konkret formuliert ist, kann Dir keiener helfen. Lies mal die Regeln bitte.
__________________
da mihi facta, dabo tibi ius
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2005, 08:33
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AW: die Höhe der Maklergebühr

Hmm ... hätte meinen Beitrag gerne abgeändert - aber der "Ändern" button war nirgends zu sehen.

Also - im Endeffekt gehts mir um die Frage:

Makler M1 schließt mit Wohninteressent W einen Maklervertrag ab. Makler M1 leitet W an einen anderen Makler M2 weiter. Dieser zeigt W eine Wohnung und nennt als Provision eine höhere Provision als im schriftlichen Maklervertrag (der mit M1 abgeschlossen ist). Trotzdem nimmt W die Wohnung. M1 schickt nun eine Rechnung über die höhere Provision.
Gilt der schriftliche Maklervertrag mit M1 (und damit die niedrigere Provision) oder wurde dieser durch einen mündlichen in der Wohnung ersetzt/verändert (und damit gilt die höhere Provision) ?

Danke
- Lars
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