Dies ist eine Diskussion zu Dicke Luft innerhalb des Forums Mietrecht
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| Dicke Luft nehmen wir mal an, das von einen Mieter im Erdgeschoss der auch Vermieter sein könnte, Küchengerüche und von einen Mieter im 2. Stock, Zigarettenrauch, in eine Wohnung im 3. Stock ziehen würde, müssen die Mieter den Mief dulden, oder könnten sie vom Vermieter verlangen, das er das abstellt und was wäre, wenn man diese Mängel, den Vermieter meldet und der Vermieter sagen würde: "Wenn es Ihnen hier nicht mehr gefällt können sie ja ausziehen", wäre das schon ein Hinweis, das eine Kündigung kommen könnte, wie wäre da die Rechtslage? Danke schon mal für Eure Mühe und Antworten. Grüße Denia |
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| AW: Dicke Luft Normale Wohngerüche sind hinzunehmen! Ein Kündigungsgrund ist das (für den Vermieter) nicht. Der Mieter kann sowieso nach ges. Frist kündigen. |
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| AW: Dicke Luft Zitat:
Sicherlich kocht der Mieter, den das stört, auch ab und an. Und das riechen die anderen dann auch. |
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| AW: Dicke Luft Zitat:
Gruß, Denia |
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| AW: Dicke Luft Es gibt halt überall Stinker. Aber man muss das nicht unbedingt hinnehmen: Penetranter Gestank, der aus der Wohnung eines Mieters dringt, haben die anderen Mieter nicht hinzunehmen (AG Köln - 221 C 409/91). Der Vermieter ist aufzufordern für Abhilfe zu sorgen, z.B. Abmahnung. Weitere Mögliche Ansprüche, falls keine Abhilfe geschaffen wird sind Mietminderung und Schadensersatz. oder auch: Haushaltsübliche Essensgerüche im Haus (Flur, Treppenhaus) sind als sozialadäquat zu dulden. Die Wohnung darf aber nicht in das Treppenhaus entlüftet werden. Durch den Küchenfußboden aufsteigende Essensgerüche aus anderen Wohnungen berechtigen zur Minderung der Miete um 7%. AG Tiergarten, Urteil vom 4. April 1990, Az: 4 C 550/88 MM 1994, 68 Kochgerüche oder ähnliches können eine Mietminderung rechtfertigen, wenn es sich um eine durchgängige erhebliche Belästigung handelt. Ebenso wie Lärm. Die Gerüche und Immissionen müssen dabei das Maß des Empfindens eines normalen Durchschnittsmenschen überschreiten. ( LG Essen ZME 2000, 302). Mahlzeit! |
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| AW: Dicke Luft Zitat:
Und wer soll das verlangen? Der Vermieter kann es nicht, da er nicht in die Gepflogenheiten der Mieter eingreifen kann. Wann - und wie oft das Fenster geöffnet wird, liegt beim Bewohner. Schließlich kann man keinen Mieter auch nicht dazu zwingen nach dem Toilettenbesuch das Fenster zu öffnen. Haben Sie mal versucht das Problem mit den Betreffenden selbst zu klären? Ein Forum kann das nicht klären. |
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