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Das Abschliessen des einzigen Ausgangs

Dies ist eine Diskussion zu Das Abschliessen des einzigen Ausgangs innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 31.07.2006, 18:31
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Das Abschliessen des einzigen Ausgangs

Hallo,

unser Vermieter wohnt im EG und wir im OG. Der Vermieter besteht darauf, dass die Haustür immer abgeschlossen bleibt, auch wenn er oder wir zu Hause sind. Die Haustür ist der einzige Eingang bzw. Ausgang für uns Mieter. Der Vermieter kann auch durch seine Garage das Haus verlassen. Einen von innen gesteckten Schlüssel verhindert das Aufschliessen von aussen.

Erlaubt das Mietrecht oder Personnenschutz-Vorschriften das Abschliessen des einzigen Ausgangs? Im Falle einen Notfall wie Feuer oder Einbruch müssten wir erst den Hausschlüssel suchen und parat haben vor wir aus Gefahr kommen können.

Für jeden Ratschlag bin ich sehr dankbar.

MfG - PnP
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Alt 31.07.2006, 19:07
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AW: Das Abschliessen des einzigen Ausgangs

Hallo.

Ist das ein normales Haus ohne extra Wohnungstüren oder wie?

Zitat:
Einen von innen gesteckten Schlüssel verhindert das Aufschliessen von aussen.
Zitat:
Im Falle einen Notfall wie Feuer oder Einbruch müssten wir erst den Hausschlüssel suchen
Wozu, er steckt doch sowieso in der Tür?!

Ich meine gehört zu haben, dass in einem Wohnhaus/ Mietblock die Klausel im Mietvertrag, dass die Haustür abgeschlossen werden muss, ungültig ist. Hierbei kann man sich - wie schon vermutet - auf den Brandschutz berufen. In so einem Fall hat ja jeder seine eigene Wohnungstür, selbst sichern.

Wie das in einem normalen Haus ist, wo der Mieter ohne Probleme die Wohnung des Vermieters betreten kann, weiß ich nicht.

U. a. kann man sich ja mal das durchlesen:
Haustüre abschließen

Ich würde mal den Mietvertrag / Hausordnung begutachten, ob dort etwas bezüglich diesem Thema geregelt ist.

MfG!
Disap

Geändert von Disap (31.07.2006 um 20:33 Uhr). Grund: Rechtlich war es nicht zu belegen
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2006, 19:52
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AW: Das Abschliessen des einzigen Ausgangs

Hallo Disap,

hier zur Aufklärung - das Haus besteht aus 3 separaten Wohnungen: UG, EG und OG. Alle drei sind durch das Treppenhaus erreichbar und durch eigene Wohnungstüren abgetrennt. Wie erraten kann jeder seine Wohnungstür separat und individuell ab- und aufschliessen. Die Haustür erlaubt den Zutritt lediglich von aussen zum Treppenhaus.

Ein Schlüssel zu der Haustür befindet sich nicht auf der Innenseite im Schloss, daher muss jeder, der eingeschlossen wird, sich mit seinem Haustürschlüssel 'befreien'. Wenn ein Schlüssel stecken bleiben würde, würde näturlich das Problem nicht auftreten. Ein Schlüssel kann nicht von der Innenseite stecken bleiben, weil er sonst das Aufschliessen der Tür von aussen verhindern würde. Unser Vermieter möchte das Ersetzen des Türschlosses aus Kostengründen meiden.

Wo kann ich mich wegen Brandschutz- oder Bau-Gesetzte wenden?

Danke für die Unterstützung!

-PnP
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  #4 (permalink)  
Alt 01.08.2006, 16:55
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AW: Das Abschliessen des einzigen Ausgangs

Hallo.

Also ich hatte meine Antwort editiert, da ich die These nicht für 100% belegbar halte. Meine These stützt sich auf folgende Quelle: http://www.verwalter-kompetenz.de/in...z_haustuer.pdf

Hier ein passendes Zitat: Insoweit ist zunächst
festzustellen, daß eine Bestimmung der Hausordnung,
die die Bewohner zum Abschließen der Haustür verpflichtet,
gem. § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen
Generalklausel unwirksam ist.
Denn sie verpflichtet die Bewohner zu einem gesetzwidrigen,
weil gegen die Brandschutzbestimmungen
verstoßenden Verhalten.


Meine Recherche im Web ergibt allerdings keine Urteile von Gerichten dazu. Das wird aber vermutlich an mir liegen.

Zitat:
Wo kann ich mich wegen Brandschutz- oder Bau-Gesetzte wenden?
Ich denke mal, dass für den Brandschutz die Feuerwehr da ist? Und Baugesetze, gute Frage. Wo bekommt man denn Baugenehmigungen her? Ich persönlich würde einfach mal beim Ordnungsamt anrufen, in der Hoffnung, dass die mir da helfen können. (Muss aber nicht - ich weiß es nicht)


Jetzt mal nicht rechtlich betrachtet. Es gibt ja auch gewisse Türen, die von außen (wenn sie in das Schloß gefallen sind) nicht mehr zu öffnen sind (weil geschloßen) von innen aber jeder Zeit geöffnet werden können. Panikschloss o. ä.
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