Dies ist eine Diskussion zu Darf Vermieter das? innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Darf Vermieter das? |
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| AW: Darf Vermieter das? Ohne Erlaubnis darf er gar keine Garage auf einem nur gemieteten Grundstück bauen. Nochmal warum soll das dürfen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Darf Vermieter das? Nein er darf das natürlich nicht. Aber er hat es hinter dem Rücken des Vermieters gemacht. Also aus meiner Sicht liegt hier eine Untervermietung vor, wenn der Mieter diese Garage, die ja dann im Eigentum des Vermieters steht, vermietet. Also braucht er eine Erlaubnis, um diese untervermieten zu können. |
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| AW: Darf Vermieter das? Und wann geht die Garage ins Eigentum des Vermieters über ?? Besitzer ist erstmal der Mieter. § 95 BGB ??
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Darf Vermieter das? Also mir ging es wenig um die Klärung dieser Fragen..eher um die Klärung so einer Bedingung in der Erlaubnis.. Der Mieter baut die Garage nicht vorübergehend ein, also liegt § 95 nicht vor und gesetzlicher Eigentumserwerb durch Vermieter findet statt. |
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| AW: Darf Vermieter das? Für die Antwortung der Frage sind aber die Eigentumsverhältnisse entscheidend. Wenn er Vermieter des Grundstückes (was ist eigentlich der vereinbarte Nutzungszweck) den Bau der Garage "hinnimmt" erwirbt er damit kein Mitspracherecht über die Nutzung.
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| AW: Darf Vermieter das? Hatte versucht, dieProblemstellung ein wenig zu vereinfachen, aber es funktioniert irgendwie nicht, sorry! Also das Grundstück ist zu Wohnzwecken mit dem darauf stehenden Haus vermietet. Der Mieter baut nach Mietvertrag hinter dem Rücken des Vermieters zugunsten eines Freundes, der diese dann für ein paar Jahre mieten will, die Garage auf dem Grundstück. Als der Vermieter dann den Bau bemerkt,will er die Nutzung (den Bau akzeptiert er anscheind) durch den Freund nur erlauben,wenn dieser ihm eben das Nutzungsentgelt zahlt. Also da sehe ich das so, dass der Vermieter eben Eigentümer wird und den Garagenbau anscheind akzeptiert. Nur die Nutzung eben nur dann, wenn er dann das Geld bekommt. |
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| AW: Darf Vermieter das? Gibt es eine Baugenehmigung oder war keine erforderlich ?
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| AW: Darf Vermieter das? Dazu habe ich leider keine genauen Angaben. Der Architekt, der das Haus erbaut hat, der vorübergehend die Vollmacht erteilt bekommen hat, lässt die Garage bauen, deutet aber ausdrücklich darauf hin, dass der Vermieter trotzdem das letzte Wort hat. Ich gehe also davon aus, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist. |
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| AW: Darf Vermieter das? Zitat:
Wer A sagt (widerrechtliche Bebauung dulden) sagt damit B (Nutzungsduldung). Die Aussage des Architekten ist nach dem bisherigen Kenntisstand der Rechtslage unverständlich. Was heißt schon "letztes Wort". (Anspruch auf Rückbau). Ach, ohne erforderliche Bauerlaubnis spricht eher für vorübergehend.
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