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Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Dies ist eine Diskussion zu Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn.... innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 20:47
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Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen, wäre schön.

Also folgendes Problem, Freund und Freundin ziehen gemeinsam in eine Wohnung ein, unterschreiben beide den Mietvertrag, kündigen beide zum nächst möglichen Termin. Bekommen eine Bestätigung, dass die Kündigung von beiden eingegangen ist.

Freundin zieht 2 Monate vorher aus(bezahlt aber noch die Miete bis zur Kündigung), Freund bleibt wohnen bis zur Kündigung.

Hinter dem Rücken der Freundin wird der Mietvertrag mit dem Freund verlängert . Freund zahlt ab jetzt Miete. Es wurde KEIN neuer Mietvertrag mit ihm abgeschlossen. Freundin wurde nicht benachrichtigt, dass das Mietverhältnis nun doch weiter geht.

So, nun die Frage: Bekommt Freundin die Mietkaution, die sie damals gestellt hat wieder?

Freundin wurde nämlich gesagt, da das Mietverhältnis mit Freund(trotz Kündigung und schriftl. Bestätigung vom Vermieter) weiterbesteht, bleibt die Kaution beim Vermieter bis Freund kündigt.

Muss das so sein? Bekommt Freundin ihre Kaution nicht wieder, trotz Kündigung
Liebe Grüsse
Sunjan
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2005, 04:06
CAM CAM ist offline
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Mal so in den blauen Dunst rein spekuliert und ohne Anspruch auf Korrektheit:

Für mich sieht das so aus, als sei da sehr wohl ein neuer Mietvertrag mit dem Freund geschlossen worden, wenn auch nur mündlich. Der alte war ja gekündigt. Die Kaution konnte nun an jeden der beiden ehemaligen Mieter ausgezahlt werden, da diese ja gemeinsam gesamtschuldnerisch aufgetreten waren. Der Vermieter konnte sich aussuchen, an welchen der beiden ehemaligen Mieter er diese auszahlt und hat sich wohl für den Freund entschieden. Dieser hat die alte Kaution dann genommen und zur Stellung der neuen Kaution verwendet. Ob der Kautionsbetrag bei diesem Vorgang auch tatsächlich hin und her bewegt wurde, dürfte unerheblich sein.

Rechtlich dürfte dies soweit nicht zu beanstanden sein. Einen Anspruch gegenüber dem Vermieter dürfte die Freundin nicht haben, da dieser ja die Kaution bereits an einen empfangsberechtigten Empfänger ausgezahlt hat. Allerdings wird sie ihren Anteil vom Freund fordern können.

Richtig gedacht?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2005, 12:42
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Hallo CAM,

ich sehe es genau wie du, es wurde ein neuer, mündlicher Mietvertrag abgeschlossen, die Kaution wurde allerdings einbehalten.

Auf Nachfrage der Freundin, wann die Kaution, die SIE gestellt hat, ausbezahlt wird, würde ihr geswagt: Sie wird einbehalten, da Freund ja noch da wohnt.

Nun nochmal eine Frage: Wieso wird Freundin`s Geld als Kaution für den neuen (alten) Mieter einbehalten, obwohl alles ordnungsgemäß gekündigt wurde.

Freundin versteht die ganze Sache nicht mehr, das ist ja so als hätte sie für Nachmieter XYZ auch ihre Kaution dalassen müssen.
Liebe Grüsse
S.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2005, 09:02
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Hallo,

die Frage, warum hat der Vermieter die Kaution einbehalten, ist falsch, denn das hat er nicht (siehe Antwort von CAM, ich sehe es genauso wie er)
Zitat:
Der Vermieter konnte sich aussuchen, an welchen der beiden ehemaligen Mieter er diese auszahlt und hat sich wohl für den Freund entschieden. Dieser hat die alte Kaution dann genommen und zur Stellung der neuen Kaution verwendet. Ob der Kautionsbetrag bei diesem Vorgang auch tatsächlich hin und her bewegt wurde, dürfte unerheblich sein.
Der Anspruch zum Auszahlen der anteiligen Kaution ist jetzt nur gegenüber des Freundes geltend zu machen, da dieser (stillschweigend und wohl auch unbewußt) die Kaution entgegengenommen und für seinen neuen Mietvertrag verwendet hat (wie gesagt, auch wenn dabei nicht wirklich Geld hin und her geschoben wurde)

Die Freundin muß nun dem Freund eine Forderung stellen auf Herausgabe des Kautionsanteils und nötigenfalls auch Klagen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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  #5 (permalink)  
Alt 20.05.2005, 10:27
CAM CAM ist offline
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Zitat:
Zitat von Huutsch

Die Freundin muß nun dem Freund eine Forderung stellen auf Herausgabe des Kautionsanteils und nötigenfalls auch Klagen.

Dazu müsste sie aber auch belegen, dass ein solcher Anspruch überhaupt besteht. Gabe es denn dazu irgendwelche Absprachen zwischen Freund und Freundin und lassen diese sich auch belegen?

Mal weiter gesponnen: Was wäre denn, wenn der Vermieter und der Freund jetzt auf einmal richtig gute Kunpels werden und noch Betriebskostennachforderungen aus dem alten Mietverhältnis entstehen? Da darf sich der Vermieter ja sicher auch noch an die Freundin wenden und kann, wenn er das will, den Freund völlig außen vor lassen. Die Freigabe der Mietkaution beinhaltet ja keinen Verzicht auf berechtigte Forderungen.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.05.2005, 22:43
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Hallo ihr beiden,

ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt.

Freund und Freundin kündigen beide den Mietvertrag. Freundin zieht 2 Monate vorher aus. Freund will alles mit Nebenkosten usw, übernehmen. Freund und Freundin erhalten beide vom Vermieter(Hausverwaltung) DIE bESTÄTIGUNG DER kÜNDIGUNG zum März 2005 und den darin enthaltenen Satz:"Die Mietkaution wird nach 6 Wochen ausgezahlt."

WEDER Freund NOCH Freundin haben die Mietkaution bekommen. Sie wurde von der HV einbehalten, da Freund ja einen neuen (mündlichen) Mietvertrag hat.

Freundin hat es schriftlich, dass die Kündigung rechtens ist und die Mietkaution an sie innerhalb von 6 Wochen ausgezahlt wird. Hinter Freundins Rücken wurde nun ein mündlicher Mietvertrag mit Freund abgeschlossen.

Hey....ist doch nicht ok, oder??? ICH WILL MEINE KAUTION wieder haben.!!!!!!! Übrigens Leute, ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt, ich werde euch berichten....so geht dat hja nu nich

Kann ich eigentlich die Anwaltskosten der HV aufdrücken???
Liebe Grüsse
Sujan
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  #7 (permalink)  
Alt 21.05.2005, 03:01
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Ich denke schon, dass ich das richtig verstanden habe.

Zitat:
Zitat von Sujan
Freund und Freundin erhalten beide vom Vermieter(Hausverwaltung) DIE bESTÄTIGUNG DER kÜNDIGUNG zum März 2005 und den darin enthaltenen Satz:"Die Mietkaution wird nach 6 Wochen ausgezahlt."

WEDER Freund NOCH Freundin haben die Mietkaution bekommen. Sie wurde von der HV einbehalten, da Freund ja einen neuen (mündlichen) Mietvertrag hat.

Freundin hat es schriftlich, dass die Kündigung rechtens ist und die Mietkaution an sie innerhalb von 6 Wochen ausgezahlt wird. Hinter Freundins Rücken wurde nun ein mündlicher Mietvertrag mit Freund abgeschlossen.

Wie hat der Freund denn die neue Mietkaution bezahlt? Doch wohl damit, dass er die alte hat stehen lassen. Demnach wurde die Kaution also sehr wohl "ausgezahlt" (wenn auch nicht bar, aber das spielt keine Rolle).

Selbstverständlich ist der alte Mietvertrag gekündigt. Freund hat die Kaution erhalten und einen neuen Mietvertrag abgeschlossen, wobei er die an ihn freigegebene Mietkaution gleich wieder als Kaution für den neuen Vertrag eingesetzt hat. Zum Abschluss dieses neuen Mietvertrages bedarf er vermutlich auch nicht der Einwilligung seiner Freundin.

Es handelt sich also um zwei voneinander völlig unabhängige Verträge. Der alte Mietvertrag wurde rechtmäßig beendet. Die Kaution wurde an den Freund freigegeben und muss somit natürlich nicht noch einmal an die Freundin ausgezahlt werden. Der Freund hätte sich das Geld auch ausbezahlen lassen und ausziehen können. Da er aber nun einen neuen Mietvertrag mit dem gleichen Vermieter abgeschlossen hat er sie halt diesem gegeben (auf dem Verrechnungswege). Ob er das durfte, hängt von den zwischen Freund und Freundin bestehenden Vereinbarungen ab, hat aber mit dem Vermieter nichts zu tun. Der hat, wie es scheint, völlig ordnungsgemäß abgewickelt.

Noch einmal zu eventuellen Nebenkostennachforderungen aus dem alten Mietvertrag. Da damals Freund und Freundin gesamtschuldnerische Vertragspartner des Vermieters waren, wird der sich bei entsprechenden berechtigten Nachforderungen auch wieder aussuchen können, ob er sich das Geld vom Freund (also seinem jetzigen "neuen" Mieter) oder von der Freundin holen will. Nach meiner Einschätzung wird er sich dann durchaus auch den dann fälligen Gesamtbetrag ausschließlich von der Freundin holen können. Diesbezügliche Absprachen zwischen Freund und Freundin sind für den Vermieter völlig belanglos und müssten dann ggf. eben zwischen den ehemaligen Mietern geklärt werden.

Der Anwalt wird dir vermutlich auch erklären, dass sich der Vermieter rechtlich völlig korrekt verhalten hat. Somit wird es wohl auch keine Möglichkeit geben, diesem die Anwaltskosten "aufzudrücken". Du hast dich auf den falschen Gegner eingeschossen! Hier scheint der Freund der Übeltäter zu sein, nicht der Vermieter. Versuch erst einmal, dein Geld vom Freund zu bekommen. Und das erst einmal ohne Anwalt. Wenn der nämlich anstandslos zahlt (oder wenn deine Ansprüche nicht sauber zu begründen/belegen) sind, bedarf es keines Anwalts und die Kosten sind von dir zu tragen.

Aber bitte, dies ist nur meine laienhafte Einschätzung. Vielleicht kommt bei dem Anwalt ja was ganz anderes raus. Schön, dass du weiter berichten willst.

Gruß
CAM
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  #8 (permalink)  
Alt 26.05.2005, 21:05
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Talking AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Hallo,

ich wollte euch berichten:

ich bin also mit meinen ganzen Sachen (Mietvertrag, Bestätigung der Kündigung, Bestätigung der HV, dass ICH die Kaution gestellt habe usw.) hin zu meinem Anwalt.

Er meinte, ich würde es schon alles so sehen, wie es richtig ist und ich hätte gute Chancen, mein Geld zu bekommen.

Naja, abwarten.......ein Versuch war es auf jeden Fall wert.

Sujan
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  #9 (permalink)  
Alt 27.05.2005, 03:23
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Zitat:
Zitat von Sujan
... Bestätigung der HV, dass ICH die Kaution gestellt habe ...
Oh, du hast eine Vereinbarung mit dem Vermieter, dass du die alleinige Kautiobsstellerin bist? Das hättest du aber auch mal früher schreiben können. Mir war das jedenfalls bislang nicht klar.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.06.2005, 13:33
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AW: Darf die Mietkaution einbehalten werden, wenn....

Ich wollte euch etwas mitteilen:


Freundin hat ihre Mietkaution bekommen++++yeah+++ein klitzekleiner Brief vom Anwalt und innerhalb von 1 Woche hatte sie ihre Mietkaution.



Liebe Grüsse
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