Dies ist eine Diskussion zu Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? ich hab da ma ne Frage, die sehr wichtig für mich ist: Kann mir jemand sagen, ob ein Vermieter einem Mieter in folgender Situation kündigen darf?! Beispiel: Herr X zieht mit Frau Y in eine Wohnung. Nach einem halben Jahr kündigt Frau Y Ihr Mietverhältnis und Herr X gründet einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter als alleiniger Mieter mit den gleichen Bedingungen. Nach einem weiteren halben Jahr, zieht eine neue Mieterin (Frau Z) mit in die Wohnung ein und es wird der gleiche Mietvertrag wiederrum neu aufgesetzt. Nun möchte Frau Z wieder ausziehen und kündigt fristgerecht die Wohnung (also 3 Monate). Da der Vermieter allerdings mittlerweile verärgert über die Mieter X und Z ist, möchte er am liebsten, dass Herr Z auch gleich mit auszieht. Nun meine Frage: Wenn Herr Z allerdings nicht ausziehen möchte und die Wohnung wie auch schon zuvor weiterhin alleine bewohnen möchte, kann ihn der Vermieter dann trotzdem kündigen, oder muss der Mietvertrag mit Herrn Z neu gegründet werden? Und wenn er neu gegründet werden muss, darf der Vermieter etwaige Änderungen vornehmen, oder nicht? Herr X möchte ja weiterhin nicht kündigen. Lediglich Frau Z möchte das Mietverhältnis beenden. Herr X kündigt nicht. Es stehen jedoch beide Mietparteien (X + Z) zu gleichermaßen im Mietvertrag. Für eine baldige AW und evtl. mit konkreten Beispielen mit ähnlichen Fällen wäre ich sehr dankbar. Am besten wäre natürlich, mir könnte sogar jemand sagen, ob solch ein Fall (der ja sicherlich nicht selten ist) nicht irgendwo schon einmal geregelt wurde. Vielen herzlichen Dank! Mfg. necronomico |
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| AW: Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? X und Z müssen den Mietvertrag gemeinsam kündigen. Mit der verbleibenden Partei kann ein neuer Mietvertrag geschlossen werden. Mit dem Vermieter reden und um einen Aufhebungsvertrag bitten und dann einen neuen Mietvertrag für Herrn X vereinbaren. Ein neuer Mietvertrag ist ein neuer Vertrag, kann also auch Änderungen beinhalten. LG Angel
__________________ Wer etwas haben möchte, was er noch nie hatte, wird wohl etwas tun müssen, was er noch nie tat. |
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| AW: Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? Zitat:
Macht man hingegen gar nix, dann kann X zwar weiterhin in der Wohnung bleiben, Z haengt dafuer aber auch weiterhin mit im Mietvertrag und kann erforderlichenfalls vom Vermieter auch im vollen Umfang in Anspruch genommen werden (bei Mietrueckstaenden oder anderen Forderungen aus dem Mietverhaeltnis also fuer den vollen Betrag). Gruss CAM |
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| AW: Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? Zitat:
Schön und gut. Soweit bin ich dann auch schon. Was ist aber, wenn Z kündigen möchte, X aber nicht will, weil der Vermieter ihm den Vertrag nicht verlängern würde? Heißt das dann, dass Z nicht aus dem Vertrag kommt, weil X nicht mitkündigen will??? - Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen... ![]() Außerdem musste X bei dem Vertrag mit Y auch nicht extra kündigen. Er wurde lediglich gefragt, ob er die Wohnung weiter alleine bewohnen möchte. Gibt es da nicht so etwas, wie "Kündigungsschutz" für X weil er ja schon seit Anfang an in der Wohnung wohnt und selbst noch nie gekündigt hat? X wird auf keinen Fall kündigen. Hat Z dann schlichtweg einfach Pech gehabt????? |
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| AW: Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? Noe, Z muesste den X auf Mitwirkung an der Kuendigung verklagen und duerfte da auch ganz hervorragende Erfolgsaussichten haben. Dumm ist hier halt, dass X frueher mal ganz allein einen Mietvertrag hatte (die Entlassung der Y aus dem damaligen gemeinsamen Mietvertrag geschah ja anscheinend einvernehmlich unter allen Beteiligten), dann aber die Z in diesen mit eingetreten ist. So gibt's nun halt den gemeinsamen Mietvertrag und es gilt das oben Gesagte. Gruss CAM |
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| AW: Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? Zitat:
Soll das jetzt etwa bedeuten, dass X einfach nur gelitten hat, egal wie es X dreht und wendet?? X muss kündigen, obwohl er garnicht will, gerade weil er weiß, dass er dann die Wohnung räumen muss?? X hatte schließlich auch schon alleine einen Vertrag und eigentlich nie gekündigt. Sicherlich hat X der letzten Auflösung zugestimmt, aber nur unter dem Aspekt, dass ein neuer (Einzel-) Mietvertrag mit ihm geschlossen wird. Jetzt soll X das Feld räumen müssen, nur weil die Z ausziehen will?? Gibt es da keine Möglichkeit, dass der Vermieter den Vertrag mit X weiter fortführen muss, weil X ja auch schon vorher alleine dort gewohnt hat? Und die wichtigste aller Fragen: Woher weißt Du das so genau, bzw. wo könnte ich das bitte nachlesen? Herzlichen Dank schon mal für die bisherigen Antworten. Mfg. necronomico |
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| AW: Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? Wurde der damalige Mietvertrag mit X als alleinigem Mieter auf die Z als neu hinzu gekommene zweite Mieterin ausgeweitet, dann hat sich das Vertragsverhaeltnis dahingehend geaendert, dass X nun eben nicht mehr alleiniger Mieter ist und beide Mieter nun gemeinsam Vertragspartner des Vermieters geworden sind. Daraus, dass der Vermieter frueher schon mal den Mieter X als alleinigen Vertragspartner akzeptiert hatte, ensteht keine Verpflichtung, dies auch jetzt wieder so zu machen. Schliesslich hatte man mit der Vertragserweiterung auf die Z das bisherige Vertragsverhaeltnis mit dem X als alleinigen Mieter beendet und ist ein gemeinschaftliches Mietverhaeltnis mit X und Z als gemeinsame Mieter eingegangen. Wennn dies der aktuelle Stand des Mietvertrages ist, dann ist der das halt und der von irgendwann frueher einmal ist laengst Geschichte. Noch einmal: Der X haette damals an seinem Mietvertrag als alleiniger Mieter festhalten sollen. Der Vermieter haette den Einzug der ehemaligen Lebensgefaehrtin Z nicht untersagen koennen (die Wohnung ist ja anscheinend gross genug und relevante Hinderungsruende lagen offensichtlich nicht vor). Dann waere der X auch weiterhin alleiniger Mieter und koennte auch nach dem Auszug der Z weiterhin in der Wohnung bleiben. Da er damals aber anscheinend auf seinen Status als alleiniger Mieter verzichtet hat, wird er im Ergebnis nur dann dort wohnen bleiben koennen, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Gruss CAM Geändert von CAM (09.07.2007 um 07:26 Uhr). |
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