Dies ist eine Diskussion zu Dachdämmung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Dachdämmung |
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| AW: Dachdämmung Wenn dem Mieter dadurch ein Nachteil in seinem Wohnwert entstanden ist, könnte er die Angelegenheit als Mangel (muss aber bewiesen sein) dem Vermieter melden und die Miete mindern. Ein Mieter kann dem Vermieter nicht vorschreiben, was der unter "Sanierung" zu verstehen hat. Wenn der Mieter unbedingt möchte, bleibt es ihm unbelassen z.B. über ein Gutachten dem Vermieter ein Fehlverhalten nachzuweisen. |
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| AW: Dachdämmung Dem Mieter ist dadurch kein Vorteil entstanden. Windundicht sind die Wohnungen weiterhin. Das lässt sich ja ganz einfach per Thermografie nachweisen. |
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| AW: Dachdämmung Zitat:
In diesem Unterforum befasst man sich mit Mietrecht! |
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| AW: Dachdämmung Zum Mietrecht: Eine Modernisierung, die auf die Miete umgelegt werden könnte, sollte wohl einen positiven Effekt haben, sei es optisch, technisch, dämmungsmäßig... Teure Schlampereien sollten mMn als unangemessen anzweifelbar sein. |
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| AW: Dachdämmung Richtig! Allerdings stellt sich die Frage ob der Vermieter überhaupt was deswegen auf den Mieter "umlegen" will?
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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| AW: Dachdämmung Zitat:
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| AW: Dachdämmung Zitat:
Von Mieterhöhung wegen Modernisierung war bisher nicht die Rede. Und ob das schlampige Arbeit ist, interessiert hier auch niemanden. Oder erwartet der TE tatsächlich eine Ferndiagnose? Dieser Beitrag und auch mindestens noch zwei weitere, deuten direkt auf einen echten Fall hin. Mein Eindruck: Der TE versucht seinem Vermieter eins auszuwischen und benutzt dazu die Fachkenntnisse einiger User unseres Forums, anstatt einen Anwalt einzuschalten. |
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| AW: Dachdämmung Das sind alles nur Spekulationen Ron-Wide. Die anderen Beiträge haben mit diesem nichts gemein und sind nur rein fiktiv. In den anderen fiktiven Fällen würde man um einen Anwalt gar nicht herumkommen. |
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