Dies ist eine Diskussion zu Dachboden statt Keller innerhalb des Forums Mietrecht
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| Dachboden statt Keller Folgender Sachverhalt: Ein Mietvertrag wurde abgeschlossen über 3 Räume, KDB, Balkon und einem Keller. Bei Vertragsabschluss war dem Mieter bekannt, dass kein Keller vorhanden ist. Jedem Mieter steht eine Nische auf dem Dachboden zur Verfügung. Frei zugänglich für alle, die einen Schlüssel für den Dachboden haben (Mieter/ Vermieter). Auch wird auf dem Dachboden die Wäsche getrocknet und es befindet dort auch die Heizungsanlage. Die Mieter haben ihre Sachen so gelagert (eben in ihren Nischen), dass die Heizungsanlage frei zugänglich ist und die Wäsche ohne Hindernisse aufgehängt werden kann. Der Vermieter kontrolliert seit Neuestem regelmäßig den Dachboden und verlangt, dass die Mieter ihr Gerümpel wegräumen, sprich zum Recyclinghof bringen. Darf der Vermieter die Nischen der Mieter überprüfen und vorgeben, was dort gelagert werden darf und was nicht (was Gerümpel ist?)? Könnte man doch noch verlangen, dass den Mietern ein adäquater Raum zur Lagerung ihrer Sachen zur Verfügung gestellt wird, so dass der Vermieter keinen Zutritt hat? Vielen Dank für Antworten! w3surfer |
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| AW: Dachboden statt Keller Wenn ein mietvertraglich vereinbarter Kellerraum nicht zur Verfügung gestellt wird, dann ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Einige Urteile gehen von 10% Minderung aus. Diese "Notlösung" auf dem Dachboden ersetzt nicht den gemieteten Kellerraum. Wobei auch für mich nicht so eindeutig ist, ob diese Wäschetrocknerei und Lagerung von Hausrat(Gerümpel) neben einer Heizungsanlage überhaupt aus Sicherheitsgründen erlaubt ist. |
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| AW: Dachboden statt Keller Da dem Mieter bei Vertragsabschluss die Umstände bekannt waren, steht ihm deswegen keine Mietminderung zu. Was der Mieter dort lagert, geht den Vermieter nichts an, solange aus dem Lagergut keine Gefahren ausgehen können.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Dachboden statt Keller Hier ein Beispielurteil: Erweist sich der im Mietvertag vereinbarte, abschließbare Keller lediglich als Abstellfläche, darf die Miete um 10% gekürzt werden : (LG Hamburg, Az. 7 S 64/74). Dabei spielt die vorherige Kenntnis keine Rolle. |
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| AW: Dachboden statt Keller Hallo! Erstmal vielen Dank für die Antworten! Ich hätte da gleich noch eine Folgefrage... :-) Zitat:
Zitat:
VG w3surfer |
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| AW: Dachboden statt Keller Zitat:
VG w3surfer |
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| AW: Dachboden statt Keller Man kann sich doch nur an dem orientieren, was der Mietvertrag aussagt. Wenn da was von einem Keller in 200 Meter vereinbart ist, dann ja. Der Vermieter sollte in diesem Fall den fehlenden Keller mit einer entsprechenden Reduzierung der Miete ausgleichen. |
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