Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Dachboden statt Keller

Dies ist eine Diskussion zu Dachboden statt Keller innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 22:36
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 8
Keine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Dachboden statt Keller

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Ein Mietvertrag wurde abgeschlossen über 3 Räume, KDB, Balkon und einem Keller. Bei Vertragsabschluss war dem Mieter bekannt, dass kein Keller vorhanden ist. Jedem Mieter steht eine Nische auf dem Dachboden zur Verfügung. Frei zugänglich für alle, die einen Schlüssel für den Dachboden haben (Mieter/ Vermieter).

Auch wird auf dem Dachboden die Wäsche getrocknet und es befindet dort auch die Heizungsanlage.

Die Mieter haben ihre Sachen so gelagert (eben in ihren Nischen), dass die Heizungsanlage frei zugänglich ist und die Wäsche ohne Hindernisse aufgehängt werden kann.

Der Vermieter kontrolliert seit Neuestem regelmäßig den Dachboden und verlangt, dass die Mieter ihr Gerümpel wegräumen, sprich zum Recyclinghof bringen.

Darf der Vermieter die Nischen der Mieter überprüfen und vorgeben, was dort gelagert werden darf und was nicht (was Gerümpel ist?)?

Könnte man doch noch verlangen, dass den Mietern ein adäquater Raum zur Lagerung ihrer Sachen zur Verfügung gestellt wird, so dass der Vermieter keinen Zutritt hat?

Vielen Dank für Antworten!
w3surfer
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 08:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Dachboden statt Keller

Wenn ein mietvertraglich vereinbarter Kellerraum nicht zur Verfügung gestellt wird, dann ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Einige Urteile gehen von 10% Minderung aus.

Diese "Notlösung" auf dem Dachboden ersetzt nicht den gemieteten Kellerraum. Wobei auch für mich nicht so eindeutig ist, ob diese Wäschetrocknerei und Lagerung von Hausrat(Gerümpel) neben einer Heizungsanlage überhaupt aus Sicherheitsgründen erlaubt ist.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 10:52
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Dachboden statt Keller

Da dem Mieter bei Vertragsabschluss die Umstände bekannt waren, steht ihm deswegen keine Mietminderung zu. Was der Mieter dort lagert, geht den Vermieter nichts an, solange aus dem Lagergut keine Gefahren ausgehen können.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 12:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Dachboden statt Keller

Hier ein Beispielurteil:

Erweist sich der im Mietvertag vereinbarte, abschließbare Keller lediglich als Abstellfläche, darf die Miete um 10% gekürzt werden : (LG Hamburg, Az. 7 S 64/74).

Dabei spielt die vorherige Kenntnis keine Rolle.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 18:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 8
Keine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Dachboden statt Keller

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Ich hätte da gleich noch eine Folgefrage... :-)

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Wenn ein mietvertraglich vereinbarter Kellerraum nicht zur Verfügung gestellt wird, dann ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Einige Urteile gehen von 10% Minderung aus.
Gesetz dem Fall, der VM bietet M einen Kellerraum in einem anderen haus, so etwa 200 Meter entfernt zur Lagerung des Hausrats (dieses Wort war mir glatt entfallen...) an. Wäre dies eine zumutbare Alternative, die der Mieter annehmen müsste?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Diese "Notlösung" auf dem Dachboden ersetzt nicht den gemieteten Kellerraum. Wobei auch für mich nicht so eindeutig ist, ob diese Wäschetrocknerei und Lagerung von Hausrat(Gerümpel) neben einer Heizungsanlage überhaupt aus Sicherheitsgründen erlaubt ist.
Dieser Aspekt wurde noch nicht in Betracht gezogen!

VG
w3surfer
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 18:11
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 8
Keine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, w3surfer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Dachboden statt Keller

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Da dem Mieter bei Vertragsabschluss die Umstände bekannt waren, steht ihm deswegen keine Mietminderung zu. Was der Mieter dort lagert, geht den Vermieter nichts an, solange aus dem Lagergut keine Gefahren ausgehen können.
Das würde also bedeuten, dass der Dachboden mit dem Keller laut Mietvertrag gleichzusetzen wäre und der Vermieter dies dann auch so hinnehmen müsste? Wir gehen von ganz normalen Hausrat, der sich üblicherweise im Keller befindet, aus.

VG
w3surfer
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 18:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Dachboden statt Keller

Man kann sich doch nur an dem orientieren, was der Mietvertrag aussagt.
Wenn da was von einem Keller in 200 Meter vereinbart ist, dann ja.

Der Vermieter sollte in diesem Fall den fehlenden Keller mit einer entsprechenden Reduzierung der Miete ausgleichen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Dachboden Mietrecht 19.03.2010 23:23
Lärm vom Dachboden / Dachbodennutzung Mietrecht 25.06.2009 15:27
Heizungsrohrbruch auf dem Dachboden Mietrecht 20.02.2009 11:00
Cannabisplantage Im Dachboden Betäubungsmittelrecht 01.01.2009 16:03





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN