Dies ist eine Diskussion zu Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? Die Umgebungsvariablen: Mal angenommen Es gibt ein Haus mit 4 Parteien. Partei EG, Partei 1.OG , Partei 2.OG und Partei Dachgeschoss. Der einfachheit halber werden Alle Parteien nur noch nach dem Stockwerk benannt. Bei dem Haus handele es sich um einen Altbau aus den 1960er Jahren. EG wohnt seit geschätzen 50 Jahren in der Wohnung. 2.OG und DB wohnen seit ca. 2 Jahren in der Wohnung. 1.OG wohnt seit ca. 6 Monaten im Haus. Davor 3 Monate leer und davor mehrere Jahre eine andere Partei. Die Ursache: Altbau aus den 60er Jahren bedeutet: Holdielenböden, mit wahlweise Parkett & Laminat als Obermaterial => das bedeutet jeder Schritt der auf dem Boden gemacht wird, wird vom Mieter unterhalb gut hör- und manchmal sogar spürbar wahrgenommen. 3 Parteien haben sich mit diesen gewissen alltäglichen Lärmpegel abgefunden: EG, 2.OG und DG. Der Steitfall: Seit 1.OG im Haus wohnt, gibt es einen gewissen Unfrieden. Für 1.OG ist der Lärmpegel, der von 2.OG ausgeht regelmäßig viel zu hoch. 1.OG erscheint regelmäßig sehr erzürnt bei 2.OG um sich über den Lärm ( klopfen, hämmern etc. ) zu beschweren. Nur: 2.OG hat sich kaum bewegt, bzw. meistens waren kleine Kinder zu Besuch, welche sich etwas unbekümmerter durch die Wohnung bewegen als erwachsene Personen. Es handelt sich immer um normale Uhrzeiten ( 8 - 20 Uhr ). 2.OG gehen die Beschwerden irgendwann auf die Nerven, da von 2.OG keine sonderlicher Zusatzlärm ausgeht ( Renovierung, Kinder, Musik? etc.) Daher hat 2.OG 1.OG auf sein Recht verwiesen, sein Anliegen beim Vermieter der Wohnung geltend zu machen ( Mietminderung etc.). 1.OG ist natürlich nicht mit Mietminderung zufrieden sondern sucht eine dauerhafte Lösung: Umbau des Bodens von 2.OG zu einem Schallschluckendem Boden und damit der Lärmbeseitigung. Die Frage: Wer kann für eine eventuelle Modernisierung zur Kasse gebeten werden? Muss 2.OG dafür zahlen? Kann 2.OG 1.OG dafür mit einbeziehen? Vielen Dank für ihre Eingebungen! |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? Zitat:
zu klären wäre, ob es ein Baumangel wäre oder eine Modernisierung. Die Behebung des Baumangels zahlt der Vermieter. Bei einem Altbau, entsprechendem Mietniveau (?) und 3 zufriedenen Mietparteien sehe ich den Nachweis eines Baumangels nicht als gegeben. Hier kann der 1.OG gern ein Gutachten auf seine Kosten anfertigen lassen. Die sind bei Lärm oft spaßig und etwaige Urteile lauten oft, dass der Kläger da nicht hätte hin ziehen dürfen (da Eigenheiten bekannt) oder dass Hähne erst ab 8:30 krähen dürfen. Die Modernisierung nur eines Bodens halte ich für nicht zielführend. Damit wird das Haus vermutlich nicht ruhiger. Da sollte man alle Bäden und Decken modernisieren und muss u.U. auch Wände isolieren. Die Kosten einer Modernisierung können nach festen Sätzen auf die Mieter umgelegt werden. Wenn 3 von 4 Mietparteien das nicht wollen, sehe ich da Probleme. Es sei denn, 1.OG boxt durch, dass die Modernisierung "notwendig" wäre. Auch muss z.B. 2.OG eine Veränderung seines geliebten Dielenbodens nicht unbedingt hinnehmen. Den hat er so gemietet. Vom Baulärm und Dreck mal ganz abgesehen. Weiter kommt es auf die Statik an. Manche Altbauten haben Decken aus Holz (der Fussboden) + X + Putz (die Decke). Das ist akustisch ungünstig, aus Gründen der Statik kann man da aber u.U. nicht mal eben eine "normale" Stahlbetondecke einkleben. Ich persönlich sehe alle Baumaßnahmen als rausgeschmissenes Geld, 1. OG wird weiter von hustenden Flöhen aus dem Bett fallen. Es gibt immer so Leute, die an die Autobahn oder neben Bolzplatz ziehen und dann klagen, es wäre zu laut. Beklagt 1.OG einen versteckten Mangel, so kann man ihn ja gern unkompliziert aus dem Mietvertrag entlassen. Dann ist wieder Ruhe im Haus! ![]() P.S.: Schön gegliedert, schön anonymisiert!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? @Kataster: Danke für die schnelle und sehr präzise Antwort. Vom Prinzip her bekommt man die selbe Antwort auch von Leuten, ausserhalb dieses Forums zu hören. Und zwar einhellig ;-) Gehen wir einfach mal davon aus, dass 2.OG dem Thema inzwischen Leid ist, mit der Situation der Wohnung eigentlich zufrieden ist und daher keine unnötigen Kosten für eine unnötige Renovierung entstehen sollen, welche auch der Vermieter des Gebäudes nicht tragen möchte, und daher die ganze bauliche Änderung als Modernisierung deklarieren würde. Außerdem ist in den Augen des Vermieters und 2.OG genauso wie von ihnen beschrieben, die Lösung des "Lärmproblems" von 1.OG damit wahrscheinlich nicht gefunden. Könnte sich 2.OG in diesem Fall GEGEN eine Modernisierung aussprechen, insofern erweiterte Kosten auf diese Partei zukommen würden? |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? Zitat:
![]() "Ja, könnte!" tut es nicht. Herr Google weiß da Näheres: modernisierung miete ablehnen. Grob überflogen würde ich den arttypischen Erhalt des Altbaus heranziehen. Sorry für Verweis auf Google, ich muss jetzt los!
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? Zitat:
Ich habe große Zweifel, dass Zustand des Fußbodens tatsächlich noch dem des Baujahrs entspricht. 1960 gab es sicherlich noch keine Laminatböden. Es wird also wohl so sein, dass später Änderungen (Parkett & Laminat als Obermaterial) vom damaligen Mieter oder Vermieter vorgenommen wurden. Wenn ja, ergibt sich die weitere Frage, ob diese Änderungen nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Durchführung bestehenden Regelungen zu Lärmschutz fachgerecht erfolgt sind. Es ist doch bekannt, dass die nachträgliche Verlegung von Laminat wenn sie nicht fachgerecht mit Dämmung usw. durchgeführt wurde, zu zusätzlichem Lärm führt. Das Lärmempfinden der anderen Mieter scheint mir kein Kriterium.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? (BGH, Urteil v. 06.10.2004 a.a.o). Der Mieter, der zum Beispiel in einem Gebäude Baujahr 1918 wohnt, kann keinen höheren Schallschutz verlangen als er der Zeit vor 1918 entsprochen hat. Den Vermieter trifft grundsätzlich auch keine Pflicht zu Modernisierungen bzw. Verbesserung des Schallschutzes Fehlender Trittschallschutz stellt ein Mangel nach § 536 BGB dar. Eine Mietminderung ist möglich. Ein Gutachten wird wohl erforderlich sein. Der Mietvertrag in dem ein bestimmter Bodenbelag angesprochen wird, könnte allerdings auch die Mietminderung zu nichte machen. |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? Gilt hier nicht "gemietet wie besichtigt?" D.h. niemand könnte sich wegen eines (Boden)Zustandes beschweren, der zu Zeiten seines Einzuges bereits vorhanden war. Und wer als Mieter damit unzufrieden ist könnte unter normalen Umständen jederzeit mit drei Monaten Frist eine Veränderung herbeiführen... |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? Zitat:
Das klingt in sich schon widersprüchlich und dürfte auch nicht zutreffen: https://www.kieler-mieterverein.de/i...d=49&Itemid=52 Zeitgemäße Schallschutzstandards können in Altbauten, soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart worden ist, nicht erwartet werden. Entspricht die Trittschalldämmung dem Standard der Bauzeit, so stellt es keinen Mangel dar, dass sie den heutigen Anforderungen nicht genügt. Ein Mängelbeseitigungsanspruch ist ausgeschlossen. Es geht ja auch darum was wäre, wenn der VM ohne Pflicht dazu eine Modernisierung vornimmt und wie diese dann umlegbar wäre. Nicht jede Modernisierung resultiert aus gesetzl. Pflichten. |
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? @Diphda, Sie haben die beiden ersten Absätze meines Beitrages nicht differenziert betrachtet. Das eine schließt das andere nicht aus, wie Sie ja selbst in Ihrem folgenden Beitrag bestätigen. Es besteht kein Widerspruch in den Aussagen. Es bringt uns auch nicht weiter, wenn Sie meine Aussagen und Hinweise mit anderen Satzstellungen wiederholen aus Ihren Quellen herauskopieren. Und die Fragestellung des TE lautete: Zitat:
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| AW: Boden-Modernisierung wegen Lärm - Wer zahlt? Ich finde die Fragestellung ist falsch. Es spricht viel dafür dass die "Sanierung" des ursprünglichen Fußbodens durch Laminatboden mangelhaft erfolgt ist, also nachgebessert werden muß. Damit liegt keine Modernisierung vor sondern eine Mängelbeseitigung (Instandsetzung).
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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