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BGH-Urteil August

Dies ist eine Diskussion zu BGH-Urteil August innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 25.08.2009, 11:43
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BGH-Urteil August

Hallo liebe Community,

Anfang August gab es ein Urteil des (vermutlich) BGH, in welchem gesagt wurde, dass die Kaution nicht mehr einbehalten werden darf, um Renovierungskosten damit zu decken.
Bin mir auch nicht ganz sicher wg. des Inhalts, da mir dies nur so erzählt wurde.
Es gab dazu einen Bericht in der tz, habe aber weder diesen Artikel noch das Urteil gefunden.

Da ich erst jetzt gemerkt habe, dass mich dieses Urteil wahrscheinlich auch betrifft, würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte.

Danke schonmal im Voraus und Grüße an alle
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Alt 25.08.2009, 13:38
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AW: BGH-Urteil August

Diese Erzählung kann in den Bereich der Fabeln übertragen werden! Wenn der Vermieter berechtigte Ansprüche gegen den Mieter hat, kann er immer verrechnen! Das ist Sinn jeder Kaution!
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 16:45
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Talking AW: BGH-Urteil August

Zitat:
Zitat von schielu
Diese Erzählung kann in den Bereich der Fabeln übertragen werden!
Das wird aber den heftigen Widerspruch der Fabelschreiber hervorrufen. Thekengespräche gehören nicht ins Reich der Fabeln.
__________________
Nur laut gedacht...
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  #4 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 17:02
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AW: BGH-Urteil August

Ich glaube ganz fest daran, dass hier etwas verwechselt oder missverstanden wurde (vom TE). Es gab dieses Jahr tatsächlich ein Urteil des BGH, das etwas über das Recht des Vermieters aussagte, die Kaution einzubehalten, weil die Renovierung nicht (oder ungenügend) durchgeführt wurde.

Allerdings - und hierauf kommt es an - waren in dem Urteil die Schönheitsreperaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen worden. D.h. der Vermieter hatte keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung der Renovierungsarbeiten und durfte daher auch die Kaution nicht einbehalten.

Vgl. Urteil des VIII. Zivilsenats vom 18.2.2009 - VIII ZR 166/08

Gruß
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  #5 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 20:27
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AW: BGH-Urteil August

Danke schonmal für die Antworten.

Ich kenne die alten Urteile, nach denen unter bestimmten Umständen die Kosten für Schönheitsreparaturen nicht vom Mieter getragen werden müssen.

Es war jedoch vor einigen Tagen in der tz (Münchner Zeitung) eine Schlagzeile, daß Millionen Mieter Kaution zurückfordern können, dazu gäbe es wohl ein neues Urteil.

Dieses hätte ich gerne gelesen, auch wenn die Zusammenfassung meines Bekannten vielleicht nicht zutreffend war.

Finde es aber auch etwas seltsam, daß ich im gesamten www dazu nichts gefunden habe.

Vielleicht hat es trotzdem jemand gelesen und kann mir zumindest das Aktenzeichen sagen...
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  #6 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 21:19
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AW: BGH-Urteil August

Ist das hier gemeint ?
http://www.dailynet.de/RechtGesellschaft/12763.php
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