Dies ist eine Diskussion zu Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen wenn ein Mieter die Miete mindert, und der Vermieter bestreitet, dass der Minderungsgrund besteht, wie ist dann die Beweispflicht? Beispielsweise bei einer nicht ausreichenden Heizungsleistung. Ein Mieter misst z.b. nach Absprache mit dem Mieterverein die maximal erreichbare Temperatur und stellt fest, dass diese viel zu gering ist. Dies erklärt er dem Vermieter, der schon jetzt den Mangel bestreitet. In einem 2. Schreiben erklärt er, dass er einen entsprechenden Prozentsatz der Miete nur unter Vorbehalt zahlt. Der vermieter behauptet einfach, dass der Mangel nicht besteht. Nun mindert der Mieter wirklich. Der Vermieter schaltet einen RA ein, der dem Mieter schreibt, dass er unverzüglich nachzahlen soll, da ja der Mangel nicht bestünde. Dies lässt sich auch auf andere Minderungsgründe abstrahieren. Nur speziell bei dem Temperaturproblem ist der Mangel, wird es erstmal wärmer, ja auch im Nachhinein nicht mehr nachprüfbar. Muss ein Vermieter die Temperatur z.b. selbst messen oder messen lassen? Viele Grüße! |
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| AW: Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen Zitat:
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| AW: Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen Aber was git bei zu niedriger Wohnungstemperatur als Beweis? Der Mieter kann natürlich ein Messprotokoll anfertigen, auch über mehrere Tage / Uhrzeiten, bei denen zu keinem Zeitpunkt eine angemessene Temperatur erreicht wird. Bloss ist das irgendwas wert? Wenn der VM nach der Mietminderung die Meite einklagt, ist es bereits Sommer, da könnte ein vom Gericht bestellter SV auch nichts mehr feststellen. Niemand kann ja im Sommer überprüfen, ob die Wohnung des Mieters im Winter kalt war - es gäbe nur sein Messprotokoll. |
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| AW: Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen Wenn Zeugen für die Temparaturmessungen vorhanden sind, reicht das doch! Allerdings ist im Sommer keine Minderung möglich! |
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| AW: Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen Es seien Zeugen (allerdings aus der Familie des M) vorhanden und gemindert sei nur für Februar und März, wo es auch wirklich kalt gewesen sei, danach sei die volle Miete gezahlt worden. Es ziehe sich aber bis April hin, dass der RA des VMs dem M schreibe und behauptete, dass der VM überprüft hätte, dass die Temperatur korrekt erreicht würde, und dass der M die Heizung falsch benutzten würde. Dies entspräche aber insofern nicht der Realität, als dass keine Überprüfung durch den VM stattgefunden habe. Der RA drohe jetzt dem M damit, gerichtlich die fehlende Mietzahlung einzuklagen. Ein solcher Fall war Anlass für mich, mal grundsätzlich nach der Beweispflicht zu fragen bzw was als Beweis ausreichend ist. Es ging nicht darum, im Sommer zu mindern, aber darum, dass der Streit um die Rechtmässigkeit der Minderung im Winter sich bis in den Sommer hinzieht und eine Überprüfbarkeit des Minderungsgrundes im Winter dann ja nicht gegeben ist. |
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| AW: Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen Grundsätzlich: beweisen, dass ich bei Regen nass werde, kann ich natürlich nur wenn es regnet. Wenn Zeugen das bestätigen können, reicht das. Auch wenn es Famielienangehörige sind. Und ein Rechtsanwalt kann nur das weiter geben was sein Mandant behauptet. Ob der Mieter die Heizung richtig gehändelt hat (voll aufgedreht, ordentlich entlüftet usw.) spielt natürlich eine große Rolle. Auch kommt es darauf an wann der Vermieter, ob des Mangels, in Kenntnis gesetz wurde! Der Mieterverein hat das schon richtig erklärt. Was soll das Forum hier noch verbessern können? |
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| AW: Beweispflicht zur Rechtmässigkeit von Mietminderungen Ich habe mich nur gefragt, ob es typische Vorgehensweise von VMs ist, dann erstmal zu behaupten, es würde alles korrekt sein, die Minderung unrechtmässig, und den RA mit einem Gerichtsverfahren drohen zu lassen, denn einem großen VM müsste doch klar sein, dass ein M ein Thermometer ablesen kann und dass er sich vorher gut informiert. Ist das so normal, nach dem Motto, erstmal an den RA, vll lässt sich der Mieter ja einschüchtern? Oder ist das so ein Fall von, der Mieter hat zwar Recht, es ist zu kalt, aber beweisen kann er es nicht, also Pech gehabt. Aber ok, diese Fragen wurden nun soweit wie möglich hier beantwortet - vielen Dank! |
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