Dies ist eine Diskussion zu Betriebskosten/Warmwasserzähler innerhalb des Forums Mietrecht
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| Betriebskosten/Warmwasserzähler Die Nachzahlung betrifft im Grunde das Warmwasser - bei allem anderen war der Verbrauch um einiges geringer wie 2007. Bei der Ablesung im Januar 09 wurde festgestellt, das der Wärmezähler in der Wohnung defekt ist. Es wurde dann nach Nachfrage gesagt (nur mündlich), dass der Vorjahreswert von 2007 als Schätzwert genommen wird. Nun wurde aber ein durchschnittlicher Schätzwert der gesamten Liegenschaften für den Verbrauch des Warmwassers vorgenommen. Das bedeutet, dass ca. 70 % mehr gezahlt werden muss, wie im Vorjahr. Man hat also ein Jahr lang bei den Nebenkosten gespart und darf nun den Durchschnittsverbrauch der anderen Mieter bezahlen. Zwei Fragen dazu: Ist das rechtens, dass man den Verbrauch als Durchschnitt der gesamten Liegenschaften nehmen kann? Im Mietvertrag ist diesbezüglich keine Regelung hinterlegt. |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Was genau ist denn mit "Wärmezähler" gemeint? Der Warmwasserzähler? Oder die Wärmezähler an den Heizungen? |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Der Warmwasserzähler... |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Zitat:
Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung kann nur durch die Ermittlung der Gesamtkosten der gesamten Liegenschaft erstellt werden. Die Gesamtkosten entsprechen immer den Kosten der gesamten Liegenschaft. Sind Warmwasserzähler defekt, so kann der Gesamtverbrauch geschätzt werden. Das ist rechtens so und entspricht der Heizkostenverordnung. Der einzelne Mieter aber zahlt nicht die Gesamtkosten der gesamten Liegenschaft, sondern eben nur seinen Anteil gemäß seiner Wohnungsgröße. Mir scheint das hier verwechselt worden zu sein. |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Jede Wohnung der Liegenschaft hat seine eigenen Wasserzähler und danach wird der Verbrauch abgerechnet. Bei besagten Mieter war das nun nicht möglich, da der Warmwasserzähler defekt war. Die Grundkosten von 40 % wurden wie gehabt nach qm berechnet. Die anderen 60 % wurden nach Durschnittsverbrauch der anderen Mieter berechnet. Sprich das was die anderen 15 Mieter z.b. verbraucht haben, davon der Durchschnitt. |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Zitat:
Entweder man a) ermittelt die Differenz zwischen den Zählern der Wohnungen und dem dem Hauptzähler oder b) man nimmt den Durchschnitt der letzten Jahre dieser betreffenden Wohnung |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Zitat:
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Ich stimme senior zu! Der Einzelverbrauch der Wohnung aus dem verg. Jahr ist möglich! Es sei denn es waren auch noch andere Zähler defekt! |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Zitat:
Ich bin mir hier leider nicht sicher, ob der fiktive Mieter hier nicht einiges missversteht. Auch ist es möglich, dass er die Wassererwärmungskosten der Heizkostenabrechnung mit dem Warmwasserverbrauch aus den Leitungen verwechselt. Die Regelung 40% Grundkosten - 60% Verbrauch betrifft nämlich die Heizkostenabrechnung mit Wassererwärmungskosten, nicht den Warmwasserverbrauch aus den Zapfstellen. Dieser würde mit der anderen NK-Abrechnung abgerechnet. |
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| AW: Betriebskosten/Warmwasserzähler Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wie dem auch sei, eine "Schätzung" kann nur auf dem Letztjahresverbrauch der bestimmten Wohneinheit basieren! Vielleicht kann der Fragesteller noch etwas genauer werden. Hat er eine eigene Wamwasseruhr oder nicht? |
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