Dies ist eine Diskussion zu Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt innerhalb des Forums Mietrecht
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| Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt nehmen wir mal folgenden Fall an: Mieter X hat zum 15.03. eine Wohnung mit seiner Freundin bezogen. Miete + Nebenkosten wurden immer fristgerecht bezahlt. Zum 15.10. erhält Mieter X nun von seinem Vermieter einen Brief mit folgendem Inhalt: Zitat:
Mieter X. hat nun den Vermieter aufgefordert über die Kosten der Betriebskosten aufzuklären wie sich diese im genauen zusammen setzen und eine abrechnung von diesem und letztem Jahr verlangt. Sollte aus diesen Abrechnungen hervorgehen, dass keine nennenswerte Steigung an Kosten für den Vermieter entstanden sind, dieser also vorsätzlich beim Vertragsschluss die Betriebskosten als zu nierdig angegeben hat. entsteht für Mieter X. darauf eine Rechtsgrundlage um selbst Klage einzureichen wegen vorsätzlicher Täuschung oder ein Grund für eine fristlose Kündigung? In diesem Sinne Yagyu Geändert von Yagyu (27.10.2011 um 16:49 Uhr). |
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| AW: Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt Eine Rechtsberatung darf hier leider nicht gegeben werden, das ist Anwälten überlassen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt |
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| AW: Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt Zitat:
@Ron: Danke für den Link |
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