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Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt

Dies ist eine Diskussion zu Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 15:11
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Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:

Mieter X hat zum 15.03. eine Wohnung mit seiner Freundin bezogen. Miete + Nebenkosten wurden immer fristgerecht bezahlt.
Zum 15.10. erhält Mieter X nun von seinem Vermieter einen Brief mit folgendem Inhalt:

Zitat:
"[..]
bei internen Abstimmungen der Erfahrungswerte und bei Kontrollen Ihrer vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen wurde festgestellt, dass diese Vorauszahlungen bei Ihnen - auch in Anbetracht der Wohnungsgröße - zu niedrig angesetzt sind. [...]

Um eine evtl. Nachzahlung so gering wie möglich zu halten, haben wir beschlossen Ihre Vorauszahlungsbeiträge schon jetzt anzupassen, und nciht erst nach Abrechnung der Heiz- Betriebskosten 2011/2012.

Die Anpassung wird ab dem 1. November 2011, ihr stillschweigens Einverständnis vorausgesetzt, folgendermaßen erhoben:

Vorauszahlung Betriebskosten von 76,75€ um 82,74€ auf 159,49€
Vorauszahlung Heizkosten von 123,75€ um 14,75€ auf 138,50€"
Im Mietvertrag ist festgehalten, dass die Betriebskosten in §2 BetrKV festgehalten sind. Die Warmwasserkosten sind in den Heizkosten enthalten.

Mieter X. hat nun den Vermieter aufgefordert über die Kosten der Betriebskosten aufzuklären wie sich diese im genauen zusammen setzen und eine abrechnung von diesem und letztem Jahr verlangt.

Sollte aus diesen Abrechnungen hervorgehen, dass keine nennenswerte Steigung an Kosten für den Vermieter entstanden sind, dieser also vorsätzlich beim Vertragsschluss die Betriebskosten als zu nierdig angegeben hat. entsteht für Mieter X. darauf eine Rechtsgrundlage um selbst Klage einzureichen wegen vorsätzlicher Täuschung oder ein Grund für eine fristlose Kündigung?


In diesem Sinne
Yagyu

Geändert von Yagyu (27.10.2011 um 16:49 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 16:02
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AW: Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt

Zitat:
Zitat von Yagyu Beitrag anzeigen
Wie soll Mieter X nun vorgehen,
Eine Rechtsberatung darf hier leider nicht gegeben werden, das ist Anwälten überlassen.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 16:05
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AW: Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt

: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...o_vorauzlg.htm
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 16:50
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AW: Betriebskosten nach 6 Monaten verdoppelt

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Eine Rechtsberatung darf hier leider nicht gegeben werden, das ist Anwälten überlassen.
Danke für den Hinweis, habe den fall nochmal ein wenig anders formuliert - hoffe dies entspricht nun den Forenregeln.

@Ron:
Danke für den Link
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