Dies ist eine Diskussion zu Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten Vielen Dank für eine Antwort |
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| AW: Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten Hallo, ich denke die Kosten einer leerstehenden Wohnung (muß ja auch z.B. ein wenig geheizt werden) sind ganz klar Sache des Besitzers und können nicht anderen Parteien belastet werden. Ich denke auch, daß ein solcher Passus im Mietvertrag ungültig/nichtig ist, aber wenn man das wissendlich unterschreibt, weiß ich nicht, wie es dann rechtlich aussieht. Ich würde mit so einem Vermieter keinen Vertrag machen, egal wie toll seine Wohnung ist ... Aber wie immer, ohne Gewähr. Gruß Huutsch |
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