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Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten

Dies ist eine Diskussion zu Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 09.02.2005, 09:48
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Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten

Mal angenommen X und Yziehen demnächst in eine neue Wohnung ein. Insgesamt gibt es 3 Parteien. Eine Wohnung steht seit längerem leer. sie ist kleiner als die beiden anderen Wohnungen. In ihrem Mietvertrag steht jetzt drin, dass sie die Betriebskosten bei vorläufigem Leerstand der wohnung anteilig übernehmen müssen. Ist dies möglich? und zweitens wie lange darf diese Wohnung leerstehen? Mal unterstellt, die Vermieterin will diese Wohnung gar nicht neu vermieten möchte wegen der hohen Kosten einer Renovierung.

Vielen Dank für eine Antwort
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Alt 09.02.2005, 10:06
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AW: Betriebskosten einer leerstehenden Wohnung an andere Mieter weiterbelasten

Hallo,

ich denke die Kosten einer leerstehenden Wohnung (muß ja auch z.B. ein wenig geheizt werden) sind ganz klar Sache des Besitzers und können nicht anderen Parteien belastet werden.

Ich denke auch, daß ein solcher Passus im Mietvertrag ungültig/nichtig ist, aber wenn man das wissendlich unterschreibt, weiß ich nicht, wie es dann rechtlich aussieht.

Ich würde mit so einem Vermieter keinen Vertrag machen, egal wie toll seine Wohnung ist ...

Aber wie immer, ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch
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